Die Vorlage ist der dritte und letzte Schritt der NFA, die zum Ziel hat den aktuellen Finanzausgleich zu ersetzen. Das vor mehr als zehn Jahren initiierte Grossprojekt basiert auf dem Volksentscheid vom 28. November 2004 und der von den eidg. Räten am 6. Oktober 2006 verabschiedeten Ausführungsgesetzgebung. In der nun vorliegenden Botschaft wird die Dotierung der neuen Ausgleichsgefässe festgelegt.

Anhörung verschiedener Delegationen der Kantone und Städte

Ergänzend zum Eintretensreferat von Herrn Bundesrat Hans-Rudolf Merz, führte die Spezialkommission vorgängig der Eintretensdebatte verschiedene Anhörungen durch. Auf Stufe der Kantone konnte je eine Delegation der Konferenz der Kantonsregierungen, der Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren sowie der NFA-Geberkantone begrüsst werden. Eine Delegation des Schweizerischen Städteverbandes legte den Kommissionsmitgliedern zudem, insbesondere im Zusammenhang mit dem Lastenausgleich, die Sichtweise der Städte dar. Ergänzend zu den Anhörungen über die 3. Botschaft zur NFA (06.094) wurde auch die Anhörung im Rahmen der Vorprüfung (Art. 116 Abs. 2 ParlG) der in sachlichem Zusammenhang stehenden Standesinitiative des Kantons Zug (06.307) durchgeführt.

Die Kommission prüfte insbesondere, ob und wie die unterschiedlichen Interessen der verschiedenen Kantone und Städte bei der Erarbeitung der 3. Vorlage zur NFA aufgegriffen und in der Botschaft berücksichtigt wurden. Im Weiteren liessen sich die Mitglieder über den aktuellen Stand der Umsetzungsarbeiten und die weiteren Planungsschritte auf Stufe der Kantone informieren.

Eintreten ohne Gegenstimme

In der Eintretensdebatte wurde insbesondere die Bedeutung der Botschaft im Gesamtkontext der NFA hervorgehoben. Ausgehend von den früheren Entscheiden von Volk und Parlament einerseits und den einleitend durchgeführten Anhörungen andererseits, wurde in der Kommission der mögliche politische Handlungsspielraum für die bevorstehende Detailberatung ausgelotet. In der Folge wurde die Projektleitung NFA beauftragt, entsprechende zusätzliche Abklärungen vorzunehmen und diese der Kommission in den kommenden Sitzungen vorzulegen.

Ein Antrag, auf einzelne Erlassentwürfe nicht einzutreten, wurde nicht gestellt, so dass die Kommission ohne Gegenstimme gesamthaft auf die Vorlage eingetreten ist. Die Detailberatungen werden an der kommenden Tagung vom 7./8. Februar 2007 in Angriff genommen und im Verlaufe des Februars abgeschlossen, so dass die Vorlage vom Ständerat in der Frühjahrssession behandelt werden kann.

Bern, 30.01.2007    Parlamentsdienste