Die WBK-S stimmt dem Antrag des Bundesrates zu, das Verkehrshaus der Schweiz mit 5,32 Millionen Franken für die Jahre 2008-2011 zu unterstützen. Ebenso folgt sie dem Entscheid des Nationalrates, der Stiftung Pro Helvetia für die Jahre 2008-2011 eine Finanzhilfe von 135 Millionen Franken zu sprechen. Weiter hat die Kommission Vorstösse, die eine schweizweite Harmonisierung der Mindeststandards bei den Ausbildungshilfen auf der Tertiärstufe verlangen, sowie die Vorlage der Ratifizierung des Übereinkommens über Menschenrechte und Biomedizin beraten.

Die WBK-S hat an ihrer Sitzung die Verlängerung des Bundesgesetzes über dieAusrichtung von Finanzhilfen an das Verkehrshaus sowie den daran gekoppelten Finanzierungsbeschluss beraten (07.073 s). Seit 1999 unterstützt der Bund das meistbesuchte Museum der Schweiz, das Verkehrshaus in Luzern, mit 1,6 Mio. Franken jährlich. Diese Beiträge sind für den Betrieb des musealen Kernbereichs vorgesehen und dienen insbesondere dem Erhalt der Sammlung. Die WBK hat heute einstimmig der Verlängerung des Bundesgesetzes zugestimmt und beschlossen, dem Verkehrshaus wie vom Bundesrat beantragt für die Jahre 2008-2011 Finanzhilfen in der Höhe von 5,32 Mio. Franken auszurichten.

Wie bereits der Nationalrat, stimmt die WBK-S dem Bundesbeschluss über die Finanzierung der Tätigkeiten der Stiftung Pro Helvetia (07.028 n) zu. Die Mitglieder stimmten ohne Gegenstimme dem Zahlungsrahmen von 135 Millionen Franken für die Jahre 2008-2011 zu. Die Kommission würdigt die Leistungen der Pro Helvetia in der abgelaufenen Finanzierungsperiode und hebt die verbesserte Effizienz sowie die Senkung der zuvor vom Parlament oft beanstandeten Höhe der Betriebskosten anerkennend hervor.

Die WBK-S hat in ihrer Sitzung ferner die nationalrätliche Motion, die eine Harmonisierung von Mindeststandards bei den Ausbildungsbeihilfen auf der Tertiärstufe fordert (06.3178 n), sowie die jüngst eingereichte Standesinitiative des Kantons Solothurn, die demselben Anliegen gewidmet ist (07.308 s), beraten. Die Kommission unterstreicht mit Nachdruck, dass auf diesem Gebiet Handlungsbedarf besteht und bekräftigt die Bedeutung, die sie der Chancengleichheit für alle Studierenden und der verbesserten Durchlässigkeit im schweizerischen Bildungsraum beimisst. Angesichts der Tatsache, dass die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) demnächst einen Entwurf für ein Konkordat über die Harmonisierung der Ausbildungsbeihilfen bei den Kantonen in die Vernehmlassung geben wird, das Eckwerte und Mindestnormen für Ausbildungsbeihilfen im Bereich der Tertiär- und der Sekundarstufe II festlegt, hat die Kommission jedoch entschieden, sowohl die Standesinitiative wie die Motion zu sistieren, um die Vernehmlassungsergebnisse abzuwarten und den tatsächlichen Regelungsbedarf auf Bundesebene angemessen einschätzen zu können.

Bereits im September 2001 hatte der Bundesrat dem Parlament die Botschaft über das Europäische Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin (01.056 n) unterbreitet. Dieses Übereinkommen - als Rahmenübereinkommen konzipiert - regelt Grundsätze zu den Bereichen Einwilligung in medizinische Eingriffe, Schutz der Privatsphäre, genetische Untersuchungen am Menschen, Organentnahme für Transplantationszwecke und biomedizinische Forschung. Nachdem die Räte 2002 beschlossen hatten, die Behandlung der Konvention bis zum - inzwischen erfolgten -Abschluss der Beratung des Transplantationsgesetzes (01.057 n) zu sistieren, wurde die Diskussion im Januar dieses Jahres wieder aufgenommen. Der Nationalrat hat in der Herbstsession entschieden, dem Bundesbeschluss zur Genehmigung des Übereinkommens zuzustimmen. Zustimmung fand ebenfalls das Zusatzprotokoll über das Verbot des Klonens menschlicher Lebewesen.

Die WBK-S hat in ihrer heutigen Sitzung ohne Gegenantrag entschieden, dass auf die Vorlage einzutreten sei. Ebenso hat sie die Detailberatung des Übereinkommens vorgenommen, zugleich allerdings entschieden, die Gesamtabstimmung auf ihre nächste Sitzung zu verschieben, um hinsichtlich der Übereinstimmung mit geltenden kantonalen Regelungen letzte Abklärungen zuzulassen. Hauptsächlicher Gegenstand der Diskussion in der WBK-S war die rechtspolitische Frage, inwiefern eine Ratifizierung zum jetzigen Zeitpunkt den Beratungen zur Verfassungsbestimmung (07.072 n) über die Forschung am Menschen, die derzeit in der WBK des Nationalrats hängig ist, vorgreifen würde.

Weiter hat sich die WBK-S mit zwei Motionen befasst, die in Zusammenhang mit der ETH-Gesetzgebung stehen. Die erste Motion (07.3551 n), eingebracht von der WBK des Nationalrates, verlangt, dass das Parlament künftig den Leistungsauftrag des ETH-Bereichs vor dem Entscheid über die BFI-Beiträge beraten kann. Die zweite Motion (07.3346 n) fordert eine stärkere Trennung von strategischen und operativen Kompetenzen zwischen dem ETH-Rat und den Schulleitungen.

Die Mehrheit der Kommission ist der Auffassung, dass eine zeitliche Trennung der Beratung des Leistungsauftrags und des Zahlungsrahmens für den ETH-Bereich nicht sinnvoll ist, sondern dass der Auftrag und die dafür bereitgestellten Mittel zum gleichen Zeitpunkt zu beraten sind. Die Motion der nationalrätlichen Kommission wurde von der Kommission daher ohne Gegenantrag abgelehnt. Die Motion zur Kompetenzaufteilung im ETH-Rat wurde von der WBK-S mit 6 zu 5 Stimmen angenommen. Die Mehrheit der Kommission vertrat die Ansicht, dass die von der Motion geforderte Klärung angesichts des jüngst zutage getretenen Konfliktpotentials angezeigt ist. Die Minderheit hingegen ist der Auffassung, dass den geltenden gesetzlichen Regelungen Zeit zur Bewährung gelassen werden müsse, bevor neuerliche Änderungen vorgenommen werden.

Die Kommission tagte am 22./23. Oktober unter dem Vorsitz von Ständerätin Anita Fetz (SP/BS) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Pascal Couchepin in Bern.

Bern, 23.10.2007    Parlamentsdienste