Strategie und Zeitplan des Bundesrates bei Doppelbesteuerungsabkommen. Doppelbesteuerungsabkommen mit Frankreich (09.026 sn), der Türkei (09.027 s), Bangladesch (09.012 s) und Ghana (09.028 s)
Die Aussenpolitische Kommission des Ständerates (APK-S) befasste sich mit den Doppelbesteuerungsabkommen mit Frankreich, der Türkei, Bangladesch und Ghana. Für die Kommission stellt sich die Frage, ob die Behandlung dieser Abkommen, insbesondere desjenigen mit Frankreich, zu sistieren sei, nachdem der Bundesrat am 13. März 2009 beschlossen hat, bei der Amtshilfe in Steuersachen die OECD-Standards gemäss Artikel 26 des Musterabkommens der OECD anzuwenden.
Die APK-S liess sich zuerst von Bundespräsident Hans-Rudolf Merz darüber informieren, wie der Bundesrat nach diesem Beschluss vorzugehen gedenkt. Im Mittelpunkt der Diskussion stand, wie dieser Beschluss bei den Doppelbesteuerungsabkommen umzusetzen ist, welche Grundsätze für den Informationsaustausch im Rahmen dieser Abkommen gelten sollen und ob in diesem Bereich Gesetzgebungsbedarf besteht.
Nach dieser ersten Aussprache hat die Kommission beschlossen, mit der Behandlung der Doppelbesteuerungsabkommen mit Frankreich und den drei weiteren Ländern abzuwarten, da die definitive Position des Bundesrates und die Antworten auf die Fragen, die in dieser Diskussion gestellt wurden, erst nach dessen Sondersitzung vom 8. April 2009 vorliegen dürften. Sie wird sich an ihrer Sitzung vom 8. Mai 2009 erneut mit diesem Geschäft befassen.
Die APK-S hat am 30. März 2009 unter dem Vorsitz von Ständerat Dick Marty (FDP/TI) und im Beisein von Bundespräsident Hans-Rudolf Merz getagt.
Bern, 30. März 2009 Parlamentsdienste