Die SGK setzte die Detailberatung zu den integrierten Versorgungsnetzen in der sozialen Krankenversicherung fort und fällte erste Entscheide zur Vorlage „Ein Kind, eine Zulage“.

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates setzte die Detailberatung über die integrierten Versorgungsnetze (04.062 s BG über die Krankenversicherung. Teilrevision. Managed-Care. Teil 1) fort und konkretisierte Artikel 41c KVG weiter, der die integrierten Versorgungsnetze näher definiert. So soll der Bundesrat Anforderungen an die Qualität und die Budgetmitverantwortung der integrierten Versorgungsnetze stellen können (Art. 41c Abs. 5), er muss dies aber nicht, wie vom Nationalrat beschlossen wurde. Die SGK-SR wird die Beratungen zu diesem Geschäft an ihrer nächsten Sitzung am 25./26. Oktober 2010 fortsetzen.

Nachdem der Ständerat im zweiten Anlauf auf die Vorlage 06.476 n Pa. Iv. Ein Kind, eine Zulage (Fasel) eingetreten ist, hat die Kommission die Ausdehnung des Familienzulagengesetzes auf Selbständigerwerbende im Detail beraten. Mit 9 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt die Kommission, dass die Beiträge der Selbständigerwerbenden nur auf jenem Teil des Einkommens erhoben werden, der dem höchstens versicherten Verdienst in der obligatorischen Unfallversicherung (derzeit rund 126‘000 Franken) entspricht. Sie beauftragte die Verwaltung zudem mit Abklärungen im Zusammenhang mit dem Bundesgesetz über Familienzulagen in der Landwirtschaft. Sie wird die Beratung der Vorlage nach der Herbstsession 2010 abschliessen.

Zu zwei weiteren Geschäften hat die Kommission ihre Entscheide sistiert: Zur Pa.Iv. Kaufmann. Schluss mit Rentenkürzungen wegen Steuerrückstellungen (08.444 n) und zur Mo. Nationalrat (Barthassat). Angabe der Organspendebereitschaft auf offiziellen Dokumenten (07.3383 n).

Die Kommission tagte am 7. September 2010 in Bern unter dem Vorsitz von Alex Kuprecht (SVP, SZ), teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Didier Burkhalter.

 

Bern, 8. September 2010 Parlamentsdienste