Anlässlich ihrer Sitzung vom 18. Januar 2010 hat die Kommission den Präsidenten und den Vize-Präsidenten der Arbeitsgruppe der GPK, welche sich mit den Handlungen der Behörden während der Finanzmarktkrise beschäftigt, angehört. Nach dieser Anhörung hat die Kommission mit 18 zu 4 Stimmen bei einer Enthaltung entschieden, das Büro des Nationalrates aufzufordern, an seiner nächsten Sitzung die Frage der Einsetzung einer parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) zu traktandieren. Diese soll damit beauftragt werden, die Handlungen der Finma und des Bundesrates in Zusammenhang mit der Herausgabe von UBS-Kundendaten zu untersuchen.
Die WAK-N anerkennt die Qualität der Arbeiten der GPK, ist aber der Meinung, dass eine PUK über bessere Mittel verfügt, um diese Untersuchungen durchzuführen, sowohl in Bezug auf die Informationsrechte, als auch bezüglich der materiellen Ressourcen.
Ausserdem lädt sie das Büro ein, allenfalls die notwendigen Massnahmen zu ergreifen, damit der Bundesbeschluss, welcher die PUK einsetzt und in welchem der Auftrag festgelegt ist, bereits während der Frühlingssession verabschiedet werden kann.
Die Kommission hat unter dem Vorsitz von Nationalrat Hansruedi Wandfluh (SVP, BE) am 18. Januar 2010 in Bern getagt.
Bern, 18. Januar 2010 Parlamentsdienste