Volksinitiative «jugend + musik»
Analog zum Verfassungsartikel „Jugend und Sport“ soll auch die musikalische Bildung in der Bundesverfassung verankert werden. So verlangt es das Initiativkomitee. Die nationalrätliche Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-N) gab einem Ordnungsantrag Folge, den Entscheid an der nächsten Sitzung zu fällen. Sie wünscht zusätzliche Informationen über die heutige Situation von der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK).

Mit der der Volksinitiative «jugend + musik» (09.095) soll die musikalische Bildung im schulischen und ausserschulischen Bereich gestärkt werden. Sie wurde am 18. Dezember 2008 mit 153 626 gültigen Unterschriften eingereicht. Bund und Kantone sollen verpflichtet werden, die musikalische Bildung, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, zu fördern. Dazu soll der Bund – analog zu den Regelungen im Sport – Grundsätze für den Musikunterricht an Schulen, den Zugang der Jugend zum Musizieren und die Förderung musikalisch Begabter festlegen. Zum Auftakt der Beratung lud die Kommission Vertreterinnen und Vertreter des Initiativkomitees, der Kantone, der Lehrerschaft und der Pädagogischen Hochschulen zu Anhörungen ein.

Gestützt auf Studien und Erfahrungsberichte weiss man heute, dass die Musik, insbesondere das aktive Musizieren, die soziale Kompetenz aber auch allgemein die Intelligenz junger Menschen fördert und die Entwicklung besonderer Fähigkeiten unterstützt. Die Kommissionsmitglieder unterstrichen die grosse Bedeutung der musikalischen Bildung von Kindern und Jugendlichen. Sie heben nicht nur die Förderung sozialer und kognitiver Kompetenzen durch das aktive Musizieren hervor, sondern auch die positiven Auswirkungen, die die Musikbildung für andere Fächer haben kann, so beispielsweise für den Fremdsprachenunterricht. Die Mehrheit der Kommission stimmte jedoch dem Antrag zu, vorgängig weitere Informationen von der EDK einzuholen und den Entscheid in der nächsten Sitzung zu fällen.

Ausserdem beriet die Kommission die parlamentarische Initiative Galladé. Bildung für chronisch kranke Kinder (09.479). Die Initiantin fordert die Schaffung gesetzlicher Bestimmungen, mit denen nicht nur die Bildung von chronisch kranken Kindern, sondern auch die Finanzierung der Spitalschulen in Zentrumsspitälern geregelt werden sollen. Das Hauptanliegen der Initiative besteht in der Gewährleistung des Schulunterrichts für alle chronisch kranken Kinder unabhängig von deren Wohnort. Im Rahmen dieser Vorprüfung ermittelte die Kommmission den möglichen Handlungsbedarf und sprach sich mit 15 zu 10 Stimmen ohne Enthaltungen dafür aus, in einer der kommenden Sitzungen zu diesem Thema Vertreterinnen und Vertreter der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) sowie der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK) anzuhören. Erst nach diesen zusätzlichen Abklärungen wollen die Mitglieder der Kommission entscheiden, ob sie der parlamentarischen Initiative Folge geben oder nicht.

Die Kommission führte zudem mit Vertretern der Stiftung Pro Helvetia (PH) ein Gespräch über die von der Stiftung mitfinanzierte Ausstellung des Künstlers Christoph Büchel in Wien. Die Mitglieder erhielten Informationen über die Beweggründe, die bei der PH zum Entscheid geführt hatten, dieses Projekt zu unterstützen. Die Meinungen der WBK-N bezüglich dieser Unterstützung fielen kontrovers aus. PH will künftig Projekte aus derartig sensiblen Bereichen genauer prüfen. Entsprechende Massnahmen wurden bereits eingeleitet.

Über den Abschluss der Beratung des Sportförderungsgesetzes (09.082) wurde am 16. April 2010 an einer Medienkonferenz orientiert.

Die Kommission tagte am 15. und 16. April 2010 unter dem Vorsitz von Nationalrat Lieni Füglistaller (SVP/AG) und teilweise im Beisein der Bundesräte Didier Burkhalter und Ueli Maurer in Bern.

 

Bern, 16. April 2010 Parlamentsdienste