Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) hat einer parlamentarischen Initiative zugestimmt, welche einen Teil des Umsatzes von Konsumkreditunternehmen für die Finanzierung von Präventionsprogrammen gegen die Verschuldung junger Menschen verwenden will.

1. Geschäfte zur Jugendverschuldung (10.518 Pa.Iv. Hiltpold, 10.467 Pa.Iv. Aubert,

11.3465 Mo. WAK-NR)

Mit 4 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen hat die Kommission dem Beschluss der WAK-N, der parlamentarischen Initiative von Nationalrat Hiltpold zur Prävention der Jugendverschuldung Folge zu geben, zugestimmt. Die Kommission ist der Ansicht, dass die Privatverschuldung durch Kleinkredite ein nicht zu unterschätzendes Problem darstellt und dass aufgrund von Schulden durch Kleinkredite insbesondere bei Jugendlichen eine „Schuldenkarriere“ entstehen kann. Hingegen erachtet die Kommission ein totales Werbeverbot als zu grossen Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit. Deshalb beantragt sie ihrem Rat mit 5 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen, der Initiative Aubert, welche die Werbung für Kleinkredite verbieten will, keine Folge zu geben. Ausserdem beantragt die Kommission ohne Gegenstimme, die Motion 11.3465 anzunehmen. Damit sollen im Hinblick auf die Ausarbeitung einer Vorlage zur parlamentarischen Initiative Hiltpold in der WAK-N genauere Daten zur Privatverschuldung zur Verfügung stehen.

 

2. 10.060 Sicheres Wohnen im Alter. Volksinitiative
Die Kommission hat sich aufgrund der Uneinigkeit mit dem Nationalrat in Bezug auf die Abstimmungsempfehlung erneut mit der Volksinitiative «Sicheres Wohnen im Alter» (10.060) befasst.

Mit 8 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung hält die Kommission an ihrem Beschluss fest, die Initiative, welche einzig Rentnerinnen und Rentnern ein Wahlrecht einräumen will, den Eigenmietwert nicht mehr zu versteuern, zur Ablehnung zu empfehlen.

Mit 5 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung und Stichentscheid des Präsidenten bekräftigte die Kommission auch ihren Beschluss, auf den indirekten Gegenentwurf einzutreten. Sollten der Ständerat und danach auch der Nationalrat Eintreten beschliessen, könnte geprüft werden, inwieweit der Entwurf verbessert werden kann.

Eine Kommissionsminderheit will in der kommenden Wintersession die Initiative unterstützen, eine zweite Minderheit wird dem Ständerat darlegen, warum auf einen Gegenentwurf verzichtet werden soll.

 

3. Geschäfte zum Milchmarkt (10.328 Kt.Iv. VD, 10.3472 Mo. Aebi, 11.3013 Mo. WAK-SR)

Der Bundesrat hat am 31. August zwei von der BO Milch beschlossene Massnahmen für verbindlich erklärt, nämlich den Beitrag von 1 Rappen pro Kilo vermarkteter Milch und die Bestimmungen zu den Standardmilchkaufverträgen. Zum Beitrag von 4 Rappen pro Kilo auf den ausgedehnten Mengen, der Gegenstand einer zivilrechtlichen klage bildet, hat der Bundesrat seinen Entscheid sistiert, bis die rechtliche Lage geklärt ist.

Die Kommission hat Kenntnis genommen von den jüngsten Entwicklungen innerhalb der Branche, namentlich vom Bestreben der BO Milch, nach einer Lösung zu suchen. Die Kommission erwartet von der BO Milch, dass sie möglichst rasch eine Lösung vorschlägt, die vom Bundesrat als allgemein verbindlich erklärt werden kann. Die Kommission sieht deshalb momentan keinen Handlungsbedarf.


4. 10.426 Pa.Iv. Fraktion V. Aufhebung der zolltariflichen Begünstigung der
Importe von gewürztem Fleisch
Mit 5 zu 4 Stimmen bei einer Enthaltung stimmt die Kommission dem Beschluss der WAK-N, der Initiative Folge zu geben, nicht zu. Die Mehrheit ist der Ansicht, dass die Forderungen der parlamentarischen Initiative von der Zollverwaltung grundsätzlich bereits erfüllt wurden und eine noch weitergehende Ausdehnung des Geltungsbereichs des Kapitels 2 des Zolltarifs im Widerspruch zu den völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz stehen würde. Die Initiative geht zurück an die WAK-N.

 

5. 08.495 Pa.Iv. Gysin. Aufhebung der Steuerpflicht bei Förderprämien für das
Bausparen und bauliche Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen
für selbstgenutztes Wohneigentum in der Schweiz

Die Kommission hat ihren Entscheid zur parlamentarischen Initiative ausgesetzt, welche verlangt, Förderprämien für das Bausparen und für energetische Gebäudesanierungen von der Einkommenssteuer zu befreien. Sie ist der Auffassung, dass vor weiteren gesetzgeberischen Arbeiten erst die Volksabstimmung über die Volksinitiative « Bauspar-Initiative» abgewartet werden sollte, welche in die gleiche Richtung wie diese parlamentarische Initiative zielt.

 

6. Befreiung der Kinder- und Ausbildungszulagen. Änderung von Artikel 7 StHG (08.302s Kt.Iv. SG und 08.308s Kt.Iv. AG)

Mit 7 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen beantragt die Kommission ihrem Rat, an seinem Beschluss vom September 2010 festzuhalten und den beiden Standesinitiativen keine Folge zu geben. Die Kommission erachtet Kinder- und Ausbildungszulagen als Lohnbestandteile, welche wie das Erwerbseinkommen aber auch Erwerbsersatzeinkommen voll besteuert werden müssen. Im Übrigen verweist die Kommission auf die im Jahr 2009 verabschiedeten Steuererleichterungen für Familien mit Kindern.

 

7. 11.3759 Mo. WAK-NR. Volksinitiativen zum Bausparen. Reihenfolge der Volksabstimmungen

Die Kommission lehnte mit 9 zu 2 Stimmen die Motion der WAK-N ab, mit welcher der Bundesrat ersucht wird, Volk und Ständen zunächst die Volksinitiative «Eigene vier Wände dank Bausparen», welche die Einführung des Bausparens für zwingend erklären will, und erst danach die Bauspar-Initiative, welche die Kantone über die Einführung des Bausparens entscheiden lassen will, zu unterbreiten. In den Augen der Kommission ist für den Entscheid, welche Vorlagen zur Abstimmung gebracht werden (Art. 10 Abs. 1bis des Bundesgesetzes über die politischen Rechte), allein der Bundesrat zuständig; daran soll auch nichts geändert werden.

 

Die Kommission hat am 31. Oktober und 1. November 2011 unter dem Vorsitz von Ständerat Dick Marty (FDP. Die Liberalen, TI) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf und Bundesrat Johann Schneider-Ammann in Bern getagt.

 

Bern, 1. November 2011 Parlamentsdienste