Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier
​In den wichtigsten Punkten hält die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates an ihren bisherigen Beschlüssen zum elektronischen Patientendossier fest. Hingegen folgte sie bei der Beratung der Differenzen zum Transplantationsgesetz grösstenteils dem Nationalrat, hält jedoch ihren Beschluss betreffend die Strafbestimmungen aufrecht.

​Die Kommission diskutierte die Differenzen beim Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (13.050 s). Ohne Gegenstimme hält die Kommission an der so genannten doppelten Freiwilligkeit fest. Das heisst, nur die stationären Einrichtungen wie Spitäler, Pflegeheime und Geburtshäuser sind verpflichtet, das elektronische Patientendossier einzuführen, wie dies der Bundesrat vorschlägt. Bei den übrigen Differenzen folgte sie weitgehend dem Nationalrat. Im Vordergrund stand die Überlegung, dass das Gesetz möglichst rasch eingeführt werden muss, damit es in der Schweiz einheitliche technische Standards gibt und die Rechts- und Investitionssicherheit in diesem Bereich gesichert ist. Damit wird einem pragmatischen Vorgehen der Vorzug gegeben und sollen keine unnötigen politischen Risiken wegen eines allfälligen Referendums eingegangen werden. Grundsätzlich ist sie aber der Auffassung, dass das elektronische Patientendossier von allen Leistungserbringern möglichst schnell eingeführt werden sollte.

 

Transplantationsgesetz
Die Kommission hat die Differenzen zur Teilrevision des Transplantationsgesetzes (13.029 s) beraten und ist im Wesentlichen den Beschlüssen des Nationalrates gefolgt. Insbesondere befürwortet auch die SGK-SR eine verbesserte Information der Öffentlichkeit über die Organspende wie auch für die Spenderinnen und Spender von Organen. Ohne Gegenstimme unterstützt sie den entsprechenden Beschluss des Nationalrates zu Art. 61, wonach die zuständigen Behörden die Bevölkerung künftig verstärkt sensibilisieren können: neu sollen Bund und Kantone auch den Bedarf an Organen sowie den Nutzen einer Spende für die Patientinnen und Patienten thematisieren, dies beispielsweise im Rahmen von Informationskampagnen. Auch beim Thema der vorbereitenden medizinischen Massnahmen (Art. 10) schliesst sich die SGK-SR den Beschlüssen des Nationalrates an. Letztlich verbleibt für die Beratung des Geschäftes im Ständerat nur eine Differenz betreffend die Strafbestimmungen (Art. 69 Abs. 3): während der Nationalrat bei der fahrlässig begangenen Tat auch die Möglichkeit einer Gefängnisstrafe vorsehen will, beantragt die SGK-SR aus Gründen der Kohärenz mit den geltenden Bestimmungen des Strafgesetzbuches, an ihrem ersten Beschluss festzuhalten und damit nur eine Geldstrafe aufzunehmen.

Ohne Gegenstimme beantragt die Kommission, die Mo. Nationalrat (Amherd). Mehr Organe für Transplantationen (13.3230 n) abzulehnen. Sie erachtet es nicht als sachgerecht, wenn die Willensäusserung zur Frage der Organspende auf der Versichertenkarte gespeichert werden müsste. Sie verweist diesbezüglich auf eine mögliche Lösung im Rahmen des elektronischen Patientendossiers.

 

Altersvorsorge 2020
Die Kommission hat mit der ersten Lesung (Detailberatung) zur Reform der Altersvorsorge 2020 (14.088 s) begonnen. Sie verzichtet auf die Publikation von ersten (Zwischen-) Ergebnissen, da erst nach der zweiten Lesung definitive Beschlüsse und Anträge vorliegen werden. Sie setzt die Beratungen an einer ausserordentlichen Sitzung am 26. Mai 2015 fort.

Ohne Gegenstimme beantragt die Kommission, die Mo. Nationalrat (Lohr). Ein Schulobstprogramm für die Schweiz (14.4197 n) abzulehnen. Mit dem neuen Lebensmittelgesetz erhalte der Bund bereits die Kompetenz, den Schulen Informationen über gesunde Ernährung zur Verfügung zu stellen. Für Schulobstprogramme seien jedoch die Kantone und Gemeinden zuständig.

Mit 6 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen beantragt die Kommission, die Mo. Nationalrat (Bourgeois) Krankenversicherung. Frist zur Genehmigung des Tarifvertrags (13.3420 n) abzulehnen. Es sei unklar, ob die Einführung einer solchen Ordnungsfrist überhaupt sinnvoll wäre, wurde argumentiert. Auf jeden Fall wären die vorgeschlagenen zwei Monate zur Prüfung sehr vieler Tarifverträge unrealistisch kurz.

Die Kommission hörte eine Delegation des Kantons Tessin zu dessen Standesinitiative Krankenversicherung. Anpassung der Beiträge für EL-Bezügerinnen und –Bezüger (14.315 s) an. Sie nimmt das Anliegen ernst und hat die Verwaltung beauftragt, ihr bis nach der Sommerpause genauere Informationen vorzulegen. Zudem möchte sie die Haltung der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und –direktoren kennenlernen.

Die Kommission tagte am 23./24. April 2015 in Bern unter dem Vorsitz von Liliane Maury Pasquier (SP, GE) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Alain Berset.

 

Bern, 24. April 2015  Parlamentsdienste