Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK-N) beantragt mit 12 zu 11 Stimmen, der parlamentarischen Initiative von Nationalrätin Leutenegger Oberholzer zur Schaffung einer Verfassungsgrundlage für eine landesweite obligatorische Erdbebenversicherung keine Folge zu geben (14.456). Die Mehrheit der Kommission ist der Ansicht, dass die Frage der Einführung einer obligatorischen Erdbebenversicherung den Kantonen überlassen werden soll. Es bestehe kein Grund dafür, Erdbeben anders zu behandeln als die übrigen Elementarschäden wie Hochwasser oder Lawinen, die über die kantonalen oder privaten Gebäudeversicherungen gedeckt seien und es sei daher nicht angezeigt, auf nationaler Ebene ein Versicherungsobligatorium zu schaffen. Weiter zeigt sich die Mehrheit grundsätzlich skeptisch in Bezug auf einen obligatorischen Versicherungsschutz vor Erdbeben, da jeder Immobilienbesitzer selber entscheiden könne, ob das Erdbebenrisiko für ihn ohne Versicherung tragbar sei. Eine starke Minderheit spricht sich hingegen für die parlamentarische Initiative aus. Das Parlament habe sich im Rahmen der Motion Fournier (11.3511) grundsätzlich für die Einführung einer landesweiten obligatorischen Erdbebenversicherung ausgesprochen. Da sich eine föderale Lösung über ein kantonales Konkordat nach eingehender Prüfung und Konsultation der Kantone als nicht umsetzbar erwiesen hat, sei es nur logisch, nun auf Verfassungsebene die Voraussetzung für eine nationale Lösung zu schaffen.
Littering
Die Kommission hat von den Ergebnissen der Vernehmlassung zur Revision des Umweltschutzgesetzes Kenntnis genommen. Diese Revision wurde im Rahmen der parlamentarischen Initiative 13.413 ausgearbeitet, die das achtlose Wegwerfen oder Liegenlassen von Abfällen, das sogenannte Littering, bekämpfen möchte. Die Kommission wird ihren Entwurf im Lichte der Vernehmlassungsergebnisse anpassen und dabei die Vorlage mit dem neuen Ordnungsbussengesetz (14.099) abstimmen.
Im Weiteren hat die Kommission sich über die Kernpunkte der Schweizer Position für die Klimaverhandlungen vom kommenden Dezember in Paris informieren lassen.
Am Dienstag besuchte die Kommission die Eawag, das Wasserforschungsinstitut des ETH-Bereichs in Dübendorf. Sie konnte sich dabei ein Bild machen von den laufenden Forschungsprojekten, die sich mit den Auswirkungen der Energieproduktion auf die Umwelt, mit der Abwasseraufbereitung oder mit dem Artenschwund in Gewässern befassen.
Die Kommission hat am 24. und 25. August 2015 unter dem Vorsitz von Nationalrat Hans Killer (V/AG) in Bern und Dübendorf getagt.
Bern, 25. August 2015 Parlamentsdienste