Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates (APK-N) diskutierte über das aktuelle Verhältnis zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) und wurde zum weiteren Vorgehen betreffend die Beziehungen der Schweiz zum Vereinigten Königreich nach dem Brexit konsultiert.

​Die APK-N liess sich vom Vorsteher des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten, Bundesrat Ignazio Cassis, über die jüngsten Entwicklungen in den Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU sowie über den Stand der Diskussion zur Lösung der institutionellen Fragen informieren. Dabei erörterte die Kommission namentlich die flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit und die roten Linien, die der Bundesrat nicht überschreiten will. Danach hörte die Kommission Christa Tobler, Professorin für Europarecht an der Universität Basel, an, um über die rechtlichen Fakten der Beilegung von Rechtsstreitigkeiten zwischen der Schweiz und der EU durch den Europäischen Gerichtshof sowie über die Mechanismen der Schiedsinstanzen mehr zu erfahren.

Im Anschluss hat die APK-N ohne Gegenstimme beschlossen, gemäss Artikel 47 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes öffentliche Expertenanhörungen zum «Institutionellen Abkommen Schweiz–EU» durchzuführen. Diese sollen nach Vorliegen eines schriftlich dokumentierten Zwischenergebnisses oder des Ergebnisses der Verhandlungen für ein institutionelles Abkommen zwischen der Schweiz und der EU erfolgen. Genauere Informationen zu diesen Anhörungen werden zu gegebener Zeit bekanntgegeben.

Im Weiteren wurde die APK-N zum Beschluss des Bundesrates vom 25. April 2018 (Medienmitteilung) betreffend Brexit («Mind the Gap») konsultiert. Dieser legt das weitere Vorgehen betreffend die Beziehungen der Schweiz zum Vereinigten Königreich nach dessen Austritt aus der EU fest. Die Kommission hat von den Erwägungen des Bundesrates Kenntnis genommen und unterstützt einhellig seinen Entscheid von vergangenem April.

Aussenpolitische Aktualitäten

Die Kommission hat sich mit der Aussage von Bundesrat Ignazio Cassis befasst, wonach das Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) «Teil des Problems» im israelisch-palästinensischen Konflikt sei. Die Kommission erachtete es als richtig, diese Grundsatzfragen offen zu diskutieren und über die langfristige Rolle des UNRWA zu beraten. Sie betonte aber auch, wie wichtig ihr der Einsatz und die Aktivitäten des UNRWA sind, und formulierte Möglichkeiten zur Unterstützung der palästinensischen Flüchtlinge. Im Weiteren diskutierte die Kommission die aussen- und neutralitätspolitischen Aspekte des kürzlich vom Bundesrat getroffenen Beschlusses, die Kriegsmaterialverordnung zu lockern. Die APK-N wird sich an einer ihrer nächsten Sitzungen eingehend mit diesem vielschichtigen Beschluss auseinandersetzen.

Chinas neue Seidenstrasse

Im Rahmen der regelmässigen Vertiefungsrunden der APK-N zur «One Belt, One Road-Initiative» Chinas, hat die Kommission an ihrer heutigen Sitzung Prof. Dr. Ruedi Nützi, Direktor Hochschule für Wirtschaft der Fachhochschule Nordwestschweiz, sowie die beiden Vertreter von Foraus, Michael Settelen und Markus Herrmann, angehört. Dabei kamen die Strategien und Herausforderungen dieses Grossprojekts sowie die verschiedenen Herangehensweisen, die sich für die Schweiz darbieten, eingehend zur Sprache.

Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung

Die Kommission hat den Länderbericht der Schweiz zur Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung eingehend beraten und zur Kenntnis genommen. Für diesen Länderbericht stützte sich der Bundesrat auf eine Bestandsaufnahme, die zeigt, dass die Sustainable Development Goals (SDGs) in der Schweiz bereits in vielen gesetzlichen Grundlagen und wichtigen sektoralen Politiken verankert sind (vgl. Medienmitteilung). Die Diskussion drehte sich insbesondere um die allfälligen Konflikte zwischen einzelnen SDGs, deren Ausrichtung sowie die Rolle die die Schweiz in der Umsetzung dieser Ziele spielen kann.

Aussenwirtschaftspolitik

Die APK-N hat die im April begonnene Beratung der Sanktionspolitik des Bundesrats fortgesetzt. Sie hat Kenntnis genommen von den rechtlichen, wirtschaftlichen und aussenpolitischen Kriterien, auf welche sich die Schweiz beruft, wenn sie sich – insbesondere von der EU verhängten – Sanktionen anschliesst. Ausserdem hat sie die Regierung zu deren Haltung zu den aktuell bestehenden Sanktionsmassnahmen der Schweiz und/oder der EU gegen den Iran, Russland, Syrien und Venezuela angehört. Diskutiert wurde insbesondere die globale Kohärenz der bundesrätlichen Strategie.

Schliesslich beriet die Kommission den Bericht des Bundesrates über die im Jahr 2017 abgeschlossenen völkerrechtlichen Verträge und nahm diesen zur Kenntnis. Ebenfalls zur Kenntnis genommen hat die APK-N den Bericht über die Aktivitäten der schweizerischen Migrationsaussenpolitik 2017, in welchem die Tätigkeiten des vergangenen Jahres im Bereich der Migrationsaussenpolitik aufgezeigt werden.