Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF-N) beantragt ihrem Rat mit 16 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung, auf die Gesetzesvorlage für eine Mobilitätsdateninfrastruktur (25.049) einzutreten. Damit unterstützt sie das Ziel des Bundesrates, mit dem neuen Gesetz ein effizientes Mobilitätssystem zu schaffen.

Nachdem der Ständerat anlässlich der Sommersession beschlossen hatte, auf das Bundesgesetz zur ​Mobilitätsdateninfrastruktur (MODIG; 25.049) nicht einzutreten, hat sich die KVF-N erneut mit der Eintretensfrage befasst. Die Mehrheit der Kommission erachtet es als wichtigen Schritt, die Verknüpfung von Mobilitätsdaten staatlich zu unterstützen. Auf diese Weise sollen Effizienzsteigerungen im Mobilitätsbereich erreicht werden, ohne dafür weitere bauliche Massnahmen respektive Materialbeschaffungen vornehmen zu müssen. Angesichts der prognostizierten Kosten für den Erhalt und den Ausbau der Schweizer Mobilitätsinfrastruktur erscheint ihr eine Investition in die Nutzung von Mobilitätsdaten angezeigt. Zudem betont sie, dass die Vorlage einen wichtigen Meilenstein in der Digitalisierung der Schweiz darstellt.

Eine Minderheit beantragt Nichteintreten auf die Vorlage und hält fest, dass diese Aufgabe durch die Marktteilnehmenden selbst bestritten werden muss. Ihres Erachtens sollen jene Akteure die Kosten tragen, die letztlich finanziell von dieser Investition profitieren würden.

Der Nationalrat wird voraussichtlich in der Herbstsession erneut über das Eintreten befinden.

Leistungsabhängige Schwe​​​rverkehrsabgabe

Im Rahmen des Geschäfts 25.058 «Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe LSVA. Weiterentwicklung. Teilrevision SVAG» hat die KVF-N drei verbleibende Differenzen beraten. Mit 14 zu 11 Stimmen hält sie in Art. 8 Abs. 2 am Beschluss des Nationalrates fest und spricht sich damit gegen die Ergänzung des Ständerates aus, wonach der Bundesrat jede Änderung bei der Abstufung der Abgabekategorien mit einer Vorlaufzeit von sieben Jahren mitteilen muss. Nach Ansicht der Kommission trägt der Beschluss des Nationalrates der Dekarbonisierung, der Verkehrsverlagerung sowie der weiteren Alimentierung des Bahninfrastrukturfonds besser Rechnung. Eine Minderheit spricht sich für die Zustimmung zum Beschluss des Ständerates aus, da dieser ihrer Ansicht nach mehr Planungssicherheit schafft. Um Rechtssicherheit bezüglich der Abklassierung von EURO VI-Fahrzeugen per 1.1.2029 in die mittlere Abgabekategorie zu schaffen, beantragt die MInderheit zusätzlich eine Ergänzung der Schlussbestimmungen. Demnach soll Art. 8 Abs. 2 erst nach der angekündigten Abklassierung der EURO VI-Fahrzeuge in Kraft treten.

Weiter beantragt die Kommission mit 17 zu 8 Stimmen bei Art. 8a Abs. 1 am Beschluss des Nationalrates festzuhalten und damit die Tarifunter- und Tarifobergrenzen der LSVA nicht im Gesetz zu verankern.

Schliesslich beantragt die Kommission mit 17 zu 7 Stimmen bei Art. 8b Abs. 4 auch bei der dritten Differenz am Beschluss des Nationalrates festzuhalten und damit dem Bundesrat mit einer Kann-Formulierung und einem Rabatt von höchstens 15% mehr Flexibilität zu belassen. Eine Minderheit beantragt dem Ständerat zuzustimmen, welcher eine Muss-Formulierung und eine Reduktion von 15 Prozent vorsieht. Auf diese Weise soll den Betroffenen Planungssicherheit gewährleistet werden.

Kleinsendungen aus de​​m Ausland

Die Kommission hat sich über die Zollabwicklung von Kleinsendungen aus dem Ausland und zur laufenden Vernehmlassung der Teilrevision des Bundesgesetzes über die Produktesicherheit (PrSG) informieren lassen. Im Anschluss hat sie die Beratung der Motion Regazzi 25.4671 «Für eine Gleichbehandlung von schweizerischen Vertreibern. Schluss mit den kommerziellen Vorteilen für ausländische Plattformen» aufgenommen. Die Motion verlangt vom Bundesrat, die gesetzlichen Rahmenbedingungen so anzupassen, dass die Schweizerische Post für sogenannte Kleinsendungen innerhalb der Schweiz und aus dem Ausland die Definitionen von Format und Gewicht sowie die Portokosten für schweizerische Händler und für Sendungen aus Drittländern vereinheitlicht.

Die Kommission anerkennt die Herausforderungen, die der grenzüberschreitende Onlinehandel mit sich bringt. Sie stellt jedoch fest, dass ein Eingriff in die Preisgestaltung der Post der laufenden Revision der Postgesetzgebung entgegenstehen würde. Sie sieht deshalb keinen zusätzlichen gesetzgeberischen Handlungsbedarf und beantragt ihrem Rat mit 22 zu 1 Stimme, die Motion abzulehnen.

Finanzierung der Flu​​gsicherung

Die Kommission hat sich ebenso mit den Problemen bei der Finanzierung der Flugsicherung befasst. Gemäss gesetzlichem Auftrag ist Skyguide für den Betrieb eines sicheren, geordneten und effizienten Flugverkehrs verantwortlich. Mit 13 zu 12 Stimmen hat die KVF-N die Kommissionsmotion «Nachhaltige Finanzierung von Skyguide» (26.4056) eingereicht. Diese verlangt, die Finanzierung von Skyguide sicherzustellen und damit gleichzeitig den Bundeshaushalt zu entlasten.

Eine Minderheit beantragt die Motion abzulehnen, da sie zuerst die von Skyguide angekündigten Effizienzmassnahmen abwarten möchte. Zum jetzigen Zeitpunkt seitens Bund einzugreifen, erachtet sie als kontraproduktiv.

Weitere Beschlü​​sse

Ferner hat sich die KVF-N aufgrund der derzeit zu beobachtenden Rückverlagerung des Gütertransports auf die Strasse von verschiedenen Vertreterinnen der Branche über die aktuellen Entwicklungen im Schienengüterverkehr informieren lassen. Sie hat die Verwaltung mit zusätzlichen Abklärungen in Zusammenhang mit dem Einzelwagenladungsverkehr (EWLV) beauftragt und wird die Diskussion voraussichtlich im Herbst fortsetzen.

Zudem hat sich die Kommission über den aktuellen Stand des Bundesgesetzes über den Anschluss der Ost- und der Westschweiz an das europäische Eisenbahn-Hochleistungsnetz (HGV-Anschluss-Gesetz, HGVAnG) informieren lassen und die Verwaltung mit weiteren Abklärungen beauftragt. Sie wird das Thema an einer ihrer nächsten Sitzungen erneut aufnehmen.

Die Kommission hat sich ausserdem über das neue Raumfahrtgesetz (26.032) informieren lassen und oppositionslos einen Mitbericht zuhanden der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) beschlossen. Darin weist sie darauf hin, dass im Gesetzt so wenig wie möglich reguliert werden soll und es positive Rahmenbedingungen für Innovationen schaffen soll.