Die SGK-N hat am 10. Oktober 2025 die Arbeiten an ihrem Vorentwurf zur Änderung des Krankenversicherungsaufsichtsgesetzes (KVAG) abgeschlossen. Dieser sieht zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative Hurni «Keine überhöhten Entschädigungen für die leitenden Or-gane von Krankenkassen zulasten der Versicherten» (21.453) die Einführung einer Entschädigungsobergrenze vor.
Diese Obergrenze soll vom Bundesrat unter Berücksichtigung des Versichertenbestands und der durchschnittlichen Gesamtkosten pro versicherte Person festgelegt werden. Sie gilt nicht für den Bereich der Krankenzusatzversicherungen. Damit die neu eingeführten Entschädigungsregeln eingehalten werden, ist gleichzeitig eine Verschärfung der Transparenzvorschriften vorgesehen.
Die SGK-N ist der Ansicht, dass in einem so regulierten Bereich wie demjenigen des KVG, in dem der Leistungskatalog für alle Versicherer gleich ist und eine Beitrittspflicht besteht, die Entschädigungen für gewisse Mitglieder der leitenden Organe der KVG-Versicherer inakzeptable Höhen erreicht haben. Angesichts des stetigen Anstiegs der Krankenversicherungsprämien und dessen Auswirkungen auf die Finanzen der Haushalte und des Gemeinwesens ist es in den Augen der Kommission nicht hinnehmbar, dass ein Mitglied eines leitenden Organs eines KVG-Versicherers eine Entschädigung erhält, die den Maximalbetrag der höchsten Lohnklasse in der Bundesverwaltung überschreitet. Vor diesem Hintergrund erachtet die Kommission eine Entschädigungsobergrenze als gerechtfertigt und sinnvoll.
Die SGK-N hat ihren Vorentwurf mit 14 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen und ihn begleitet von einem erläuternden Bericht in die Vernehmlassung geschickt. Diese Vernehmlassung geht bis zum 13. Februar 2026.
Die entsprechenden Unterlagen finden sich auf den folgenden Webseiten: