Mit 10 zu 2 Stimmen ist die Kommission auf die Revision des Epidemiengesetzes (25.069) eingetreten. Mit dieser Revision zieht der Bundesrat die Lehren aus der Covid-19-Pandemie und will den Umgang der Schweiz mit künftigen Gesundheitskrisen verbessern. Sie setzt Empfehlungen der Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) der eidgenössischen Räte sowie externer Evaluationen um. Die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen in Krisen soll optimiert und Bedrohungen durch übertragbare Krankheiten und Antibiotikaresistenzen sollen wirksam bekämpft werden. Insbesondere wird auch die Kompetenzverteilung auf allen staatlichen Ebenen geklärt.
Für die Kommission ist eine gesamtheitliche Aufarbeitung der Covid-19-Pandemie zentral. Sie weist allerdings darauf hin, dass die Revision des Epidemiengesetzes nur einen Teil davon abdeckt. Das Parlament, der Bund, die Kantone wie auch Dritte haben bereits umfassende Analysen zum Umgang der Schweiz mit Covid-19 durchgeführt. Zudem läuft aktuell das zweite Nationale Forschungsprogramm des Schweizerischen Nationalfonds im Zusammenhang mit der Pandemie. Die Kommission betont weiter, dass diese Revision die bestehenden, restriktiven Regeln zum Impfobligatorium nicht ändert. Auch wird die internationale Zusammenarbeit gestärkt, ohne jedoch internationalen Organisationen wie der WHO zusätzliche Kompetenzen zu erteilen.
Zu Beginn ihrer Beratungen hat die Kommission umfassende Anhörungen durchgeführt und die Positionen der Kantone, der Sozialpartner sowie von Akteuren des Gesundheitswesens und der Wissenschaft eingeholt. Sie hat die Verwaltung mit verschiedenen Abklärungen beauftragt und wird die Detailberatung der Vorlage im nächsten Quartal aufnehmen.
Regulierungsfolgeabschätzung zur Absicherung arbeitgeberähnlicher Personen
Die SGK-S hat die Beratung der Vorlage in Umsetzung der pa. Iv. Silberschmidt «Unternehmerinnen und Unternehmer, welche Beiträge an die Arbeitslosenversicherung bezahlen, sollen auch gegen Arbeitslosigkeit versichert sein» (20.406) wieder aufgenommen. Der Ständerat hatte die Vorlage in der Herbstsession 2024 an die Kommission zurückgewiesen und diese aufgefordert, eine Regulierungsfolgeabschätzung (RFA) vorzunehmen und die Missbrauchsbekämpfung zu verstärken. Die Kommission hat die Resultate der RFA zur Kenntnis genommen. Diese stützt die Analyse, dass arbeitgeberähnliche Personen in gewissen Fällen unzureichend gegen Arbeitslosigkeit abgesichert sind. Sie untersucht neben der Lösung des Nationalrats eine Alternativvariante und berechnet die Folgekosten in je einem Minimal- und Maximalszenario. Je nach Variante und Szenario liegen diese Folgekosten zwischen 147 und 523 Millionen Franken, wobei die Kosten den Nutzen stets mindestens leicht übersteigen. Die Kommission wird die RFA publizieren und die Beratungen an einer nächsten Sitzung mit Anhörungen der Kantone und Durchführungsstellen fortsetzen.
Vorgaben zu den Pflegeleistungen von Angehörigen rasch klären
Die Kommission beantragt einstimmig, die Mo. Rechsteiner Thomas «Pflege durch Angehörige verbindlich regeln» (23.4281) anzunehmen. Damit soll der Bundesrat beauftragt werden, die gesetzlichen Grundlagen dahingehend anzupassen, dass die von Angehörigen erbrachten Pflegeleistungen nur in Ausnahmefällen und mit klaren Qualitätsvorgaben von der OKP vergütet werden. Die Kommission ist besorgt über die zunehmende finanzielle Belastung des Gesundheitswesens durch die in den letzten Jahren stark gestiegene Anzahl der von Angehörigen geleisteten Pflegestunden. Sie hält es für besonders problematisch, dass sich ein Geschäftsmodell entwickelt hat, mit dem über die Anstellung pflegender Angehöriger Gewinne erzielt werden. Mit der Motion will die Kommission den Bundesrat auffordern, rasch zu handeln. Die Handlungsempfehlungen aus dem Bericht des Bundesrates von Mitte Oktober gehen aus ihrer Sicht zu wenig weit. Gleichzeitig teilt sie die Feststellung des Bundesrates, dass sich bei diesem Thema diverse Fragen stellen. Sie wird daher im nächsten Quartal den zusätzlichen Handlungsbedarf vertiefen. Zum Einstieg der Beratungen hat die Kommission Vertretungen der Leistungserbringer und der Krankenkassen angehört.
Weitere Geschäfte
Die Kommission hat der von ihrer Schwesterkommission (SGK-N) beschlossenen pa. Iv.«Befristete Verlängerung der Ausnahmen von der dreijährigen Tätigkeitspflicht gemäss Artikel 37 Absatz 1 KVG» (25.465) mit 7 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen zugestimmt. Die Kommission erachtet die Versorgung im Bereich der ambulanten Grundversorgung als unzureichend und die Verlängerung der Ausnahmeregelung deshalb als legitim und gerechtfertigt. Sie empfiehlt der SGK-N jedoch einstimmig, auf die Ausdehnung der Ausnahmeregelung auf den Weiterbildungstitel «Psychiatrie und Psychotherapie» zu verzichten. Die SGK-N kann nun einen Erlassentwurf ausarbeiten.
Mit 12 zu 0 Stimmen und 1 Enthaltung beantragt die Kommission, die Frist zur Behandlung der Volksinitiative «Ja zu fairen AHV-Renten auch für Ehepaare» (25.035) um ein Jahr bis zur Sommersession 2027 zu verlängern.
Die Kommission tagte am 17. November 2025 in Bern unter der Leitung von Ständerat Damian Müller (FDP, LU) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider.