Mit 5 zu 3 Stimmen und 2 Enthaltungen spricht sich die SPK gegen die Einführung eine Finanzreferendums auf Bundesebene aus, indem sie eine ihr zur Vorprüfung zugewiesene Motion dem Rat zur Ablehnung beantragt (17.4318 s Mo. Minder. Einführung des eidgenössischen fakultativen Finanzreferendums). Die Kommission schliesst sich damit der Argumentation ihrer Schwesterkommission an, welche am 28. Juni 2018 zwei entsprechende parlamentarische Initiativen abgelehnt hat (Medienmitteilung vom 29. Juni 2018). Das Instrument Finanzreferendum ist auf nationaler Ebene anders zu beurteilen als auf kantonaler oder lokaler Ebene, da auf Bundesebene viele Ausgaben bereits durch die Gesetzgebung bestimmt sind. Zudem beschliesst der Bund bisweilen Investitionsausgaben, welche nur einer bestimmten Region zugutekommen, aber im Interesse des nationalen Zusammenhalts sind. Würde gesamtschweizerisch abgestimmt, so könnten solche regionalen Investitionen gefährdet sein.
Gemäss der Minderheit würden verschiedene Beispiele wie die Beschaffung des Gripen oder der Kredit für olympische Spiele zeigen, dass das Bedürfnis besteht, hohe Ausgaben dem Referendum zu unterstellen. Um solche Volksabstimmungen ohne Rückgriff auf spezielle formale Konstrukte zu ermöglichen, sollte das Instrument des Finanzreferendums geschaffen werden.
Zuständigkeit von Parlament und Volk für die Kündigung von völkerrechtlichen Verträgen
Die Kommission hat die Anträge des Bundesrates vom 15. August 2018 zu ihrer eigenen, am 14. Mai 2018 verabschiedeten Vorlage für eine Klärung der Zuständigkeiten für den Abschluss, die Änderung und die Kündigung von völkerrechtlichen Verträgen behandelt (16.456 Pa. Iv. SPK-SR. Kündigung und Änderung von Staatsverträgen. Verteilung der Zuständigkeiten). Der Bundesrat ist früher davon ausgegangen, er sei für die Kündigung von Verträgen allein zuständig. Nach dem Gesetzesentwurf der Kommission soll die Kündigung oder Änderung wichtiger Verträge durch das Parlament oder im Falle eines Referendums durch das Volk genehmigt werden müssen, analog der geltenden Regelung für den Abschluss solcher Verträge. Der Bundesrat hat sich nun zwar in seiner Stellungnahme dieser Auffassung angeschlossen. Er möchte aber zuerst eine Verfassungsgrundlage schaffen. Die Kommission ist allerdings nach wie vor überzeugt, dass bereits das geltende Verfassungsrecht die Zuständigkeiten klar regelt. Sie beantragt ihrem Rat daher einstimmig, auf die Verfassungsänderung nicht einzutreten.
Politische Organisationen sollen weiterhin Unterstützung für Jugendarbeit erhalten
Die Kommission hält an ihrer Meinung fest, wonach Jungparteien wertvolle Arbeit im Bereich politischer Bildung und Motivierung von Jugendlichen leisten. Für die Finanzierung ihrer Tätigkeiten im Bereich ausserschulischer Jugendarbeit sollen politische Organisationen deshalb wie bisher und wie andere Jugendorganisationen beim Bund Unterstützung beantragen können. Die Kommission beantragt deshalb ihrem Rat mit 7 zu 3 Stimmen einer parlamentarische Initiative keine Folge zu geben, welche die finanzielle Unterstützung von Organisationen, die politische Zielsetzungen verfolgen, unterbinden will (15.483 Pa. Iv. Rutz. Keine staatlichen Subventionen für Parteien und politische Organisationen). Der Nationalrat hatte dieser Initiative am 28. Februar 2018 mit 92 zu 88 Stimmen bei 1 Enthaltung knapp Folge gegeben.
Neue Regeln für das Bundespersonal
Die Kommission hat die Motion 16.3696 von Nationalrat Peter Keller vorberaten. Diese fordert, dass Bundesangestellte Entschädigungen, die sie im Zusammenhang mit ihrem Arbeitsverhältnis beim Bund erhalten, «vollumfänglich» abgeben müssen. Die Kommission sieht auch Handlungsbedarf, möchte dem Bundesrat aber Spielraum geben. Sie hat deshalb einstimmig entschieden, die Fassung der Motion zugunsten einer offeneren Formulierung abzuändern. Der Text in der Version der Kommission fordert, dass Bundesangestellte «einen angemessenen Teil» der Entschädigungen an die Bundeskasse abführen müssen.
Schliesslich hat die Kommission die Motion 17.3978 der nationalrätlichen Finanzkommission mit 4 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen. Diese will den Bundesrat beauftragen, «dem Parlament eine Änderung des Bundespersonalgesetzes (BPG) zu unterbreiten, mit der die Bestimmungen zum Teuerungsausgleich [...] aufgehoben werden». Nach Ansicht der Kommission soll es für das Bundespersonal wie in der Privatwirtschaft keinen Anspruch auf Teuerungsausgleich mehr geben. Das Bundespersonalgesetz sieht heute vor, dass der Bundesrat – unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und finanziellen Lage des Bundes sowie der Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt – einen angemessenen Teuerungsausgleich auf den Lohn ausrichtet. Allerdings liegt die abschliessende Entscheidungskompetenz wie bei allen Budgetfragen beim Parlament. Darauf verweist denn auch die Minderheit, welche diese Motion als unnötig und kontraproduktiv erachtet, weil sie einem negativen Signal gegenüber den Sozialpartnern, Kantonen und Gemeinden entspräche.
Die Kommission tagte am 23. August 2018 unter dem Vorsitz ihrer Präsidentin Ständerätin Pascale Bruderer Wyss (S/AG) in Bern.