Das Gesetz zur Umsetzung des Verfassungsartikels zur Steuerung der Zuwanderung (Art. 121a BV) sieht vor, dass eine Stellenmeldepflicht in denjenigen Berufsarten eingeführt wird, in denen die Arbeitslosenquote einen bestimmten Schwellenwert erreicht oder überschritten hat. Diese Stellenmeldepflicht gilt seit dem 1. Juli 2018. Die Umsetzung davon fällt in die Zuständigkeit der Kantone. Dazu gehört auch die Kontrolle der Einhaltung der Meldepflicht. Der Bundesrat hat im Oktober 2018 entschieden, einem Anliegen der Kantone nachzukommen und sich finanziell an diesen Kontrollkosten zu beteiligen.
Die Kommission unterstützt die dafür vom Bundesrat vorgeschlagene Schaffung der gesetzlichen Grundlagen mit 7 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung (19.024 s Beiträge an die Kosten der Kantone für die Kontrolle der Einhaltung der Stellenmeldepflicht. Bundesgesetz). Die Bundesversammlung hat mit der Stellenmeldepflicht ein Instrument geschaffen, um die Zuwanderung indirekt zu steuern. Somit ist es durchaus sinnvoll, wenn sich der Bund auch an der Umsetzung beteiligt. Angesicht der doch bescheidenen Höhe der vorgesehenen Bundesbeiträge wurde die Frage gestellt, ob diese Beteiligung wirklich notwendig ist. Kommt hinzu, dass die Entwicklung der effektiven Kosten noch sehr ungewiss ist. Deshalb hat die Kommission mit 6 zu 4 Stimmen beschlossen, die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen bis Ende 2023 zu befristen, damit dann eine Evaluation und eine neue Lagebeurteilung vorgenommen werden kann.
Verbesserung der ZEMIS-Datenbank
Einstimmig hat die SPK eine Motion angenommen, mit welcher der Bundesrat beauftragt wird, das Zentrale Migrationsinformationssystem (ZEMIS) zu verbessern (18.3758 n Mo. Nationalrat (Regazzi). Zemis-Datenbank. Verbesserte Kontrollen dank Fehlerbehebung). Das ZEMIS dient zur schweizweit einheitlichen Bearbeitung von Personendaten aus dem Asyl- und Ausländerbereich. Auch die Daten der Entsendebetriebe, die sich für Arbeiten in der Schweiz anmelden müssen, werden darin erfasst. Die Kommission erachtet es als wichtig, dass bekannte Fehler in der Datenbank fortlaufend und möglichst schnell behoben werden. Nur so kann das ZEMIS von den Behörden bestmöglich genutzt werden.
Informationen über das institutionelle Rahmenabkommen und über das «Umsetzungskonzept Resettlement»
Des Weiteren hat sich die Kommission vom Bundesrat darüber informieren lassen, was für staatspolitische und ausländerrechtliche Folgen eine allfällige Unterzeichnung des institutionellen Rahmenabkommens mit der Europäischen Union für die Schweiz hätte. Im Vordergrund standen dabei die Unionsbürgerrichtlinie und damit zusammenhängend das Freizügigkeitsabkommen.
Ebenso nahm die Kommission Kenntnis vom «Umsetzungskonzept Resettlement», mit welchem der Bundesrat in den nächsten Jahren weitere Kontingentsflüchtlinge aufnehmen will.
Die Kommission tagte am 28. März 2019 unter dem Vorsitz ihrer Präsidentin Ständerätin Pascale Bruderer Wyss (S/AG) in Bern.