Eintreten auf den direkten Gegenentwurf, mit dem heute bereits geltende Gesetzesbestimmungen weitgehend unverändert auf Verfassungsstufe gehoben werden sollen, war unbestritten. In der Detailberatung hat die Kommission den vom Bundesrat vorgeschlagenen Gegenentwurf leicht abgeändert: Mit 18 zu 6 Stimmen (1 Enthaltung) beantragt sie ihrem Rat, in der Verfassung den Begriff «Schweizerfranken» statt wie vom Bundesrat vorgeschlagen «Franken» festzuschreiben, um ein wichtiges Anliegen der Initiative aufzunehmen. Ein Antrag, der in der Verfassung verankern wollte, Bargeld sei «in der Regel» als Zahlungsmittel anzunehmen, scheiterte mit 16 zu 8 Stimmen. Die im Bundesgesetz über die Währung und die Zahlungsmittel (WZG) unter Artikel 3 verankerte Annahmepflicht von Münzen und Banknoten braucht in den Augen der Kommissionsmehrheit keine zusätzliche Verfassungsbestimmung. Einen weiteren Antrag, wonach der Bund den Zugang für Bargeld auch für Personen gewährleisten solle, die Sozialhilfe oder Nothilfe empfangen, lehnte die Kommission mit 18 zu 7 Stimmen ab. Für die Mehrheit der Kommission würde mit einer solchen Verfassungsbestimmung in die Souveränität der Kantone eingegriffen, die Nothilfe oftmals in Form von Sachleistungen ausrichten. Zu beiden Anträgen wurde je eine Minderheit eingereicht. Das Geschäft wird in der Wintersession 2024 im Nationalrat behandelt. Vor ihrem Entscheid zur Initiative hat die Kommission eine Vertretung des Initiativkomitees angehört.
Eintreten auf die Vorlage zur Teilrevision des Kartellgesetzes
Die Kommission führte eine Anhörung zur Teilrevision des Kartellgesetzes (23.047) durch. Nebst der Wettbewerbskommission und der Wissenschaft (Prof. Damiano Canapa) nahmen der Schweizerische Gewerbeverband, GastroSuisse sowie die Allianz der Konsumentenschutzorganisationen daran teil. In der Folge ist die Kommission oppositionslos auf die Vorlage eingetreten. Jedoch sieht sie zu mehreren Bestimmungen und eingereichten Anträgen noch Abklärungsbedarf. Es geht zum einen um den komplexen Themenbereich rund um die Umsetzung der Motion Français 18.4282. Zum anderen sollen Fragen zur Thematik der Richtpreise, zu einem möglichen Verbot von Abreden über Tarifverträge im Krankenversicherungsbereich und zur vom Ständerat angenommenen sektorspezifischen Ausnahmeregelung im Bereich des professionellen Sportbetriebes beleuchtet werden. Die Kommission hat zu diesen Themen einen Zusatzbericht beim Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung in Auftrag gegeben. Das Geschäft dürfte nach Vorliegen des Berichtes im ersten Quartal 2025 erneut traktandiert werden. Bei der Wiederaufnahme der Beratung sollen ausserdem Stakeholder aus der Sportbranche zur Auswirkung der obengenannten Ausnahmeregelung angehört werden.
ILO-Übereinkommen Nr. 191: Rückweisung an den Bundesrat
Die Kommission hat sich mit der Botschaft des Bundesrates zur Genehmigung des Übereinkommens Nr. 191 der Internationalen Arbeitsorganisation (24.047) befasst. Aus Sicht des Bundesrats verstärkt das Übereinkommen Nr. 191 die Gesundheit und die Sicherheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und wirkt als Beitrag zur Schweizer Strategie für nachhaltige Entwicklung im Rahmen der Agenda 2030. Seine Ratifizierung erfordert keine Änderung bestehender Bestimmungen im Schweizer Recht. Die Kommission ist mit 12 zu 8 Stimmen bei 4 Enthaltungen auf die Vorlage eingetreten, beantragt ihrem Rat jedoch mit 15 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltungen, diese an den Bundesrat zurückzuweisen. Er soll in einem Zusatzbericht aufzeigen, welche Bestimmungen des ILO-Übereinkommens Nr. 191 direkt und welche indirekt anwendbar sind, und anschliessend eine Vernehmlassung zur Vorlage durchführen. Schliesslich sei diese dem Parlament zusammen mit der Vorlage zum ILO-Übereinkommen Nr. 190 (22.045), welche die Räte im Jahr 2023 ebenfalls an den Bundesrat zurückgewiesen haben, wieder zu unterbreiten. Eine Minderheit lehnt die Rückweisung ab. Aus ihrer Sicht sind weder weitere Abklärungen nötig, noch stehen die beiden Übereinkommen Nr. 190 und 191 in einem Zusammenhang. Eine weitere Minderheit beantragt Nichteintreten, weil sie befürchtet, das Übereinkommen könnte in Zukunft Flexibilitätseinbussen für das Schweizer Arbeitsrecht mit sich bringen.
Steuerliche Abzüge: zuerst prüfen, dann erst aktiv werden
Die Kommission hat die vom Ständerat am 6. Juni 2024 angenommene Motion 24.3394 («Parteispendenabzug pro Person für beide Ehegatten zulassen») beraten, wonach beide Ehepartner einzeln und nicht nur das Ehepaar gemeinsam den Parteispendenabzug geltend machen können sollen. Dass die Ungleichbehandlung von Ehepaaren und Einzelpersonen auch in diesem Bereich zu beheben sei, ist in der Kommission an sich unbestritten (20 zu 0 Stimmen, 4 Enthaltungen). Sie hat sich aber mit 12 zu 11 Stimmen (ohne Enthaltungen) dafür ausgesprochen, zunächst bei den Kantonen eine Erhebung zu den Auswirkungen einer Praxisänderung durchzuführen und zu prüfen, wie die Gleichbehandlung ohne Mindereinnahmen erreicht werden könnte.
Ausserdem hat die Kommission die vom Ständerat geänderte Motion 23.3162 («Steuererleichterungen für Dachbegrünungen») erneut beraten und sich einstimmig dem Ständerat angeschlossen, der will, dass zunächst geprüft werden soll, inwieweit die Begrünung von Dächern und Fassaden überhaupt ausreichende Energiespar- oder Umweltschutzeffekte aufweist, bevor allenfalls Verordnungsanpassungen vorgenommen werden.
Weitere parlamentarische Initiativen im Bereich des Steuerrechts
Mit 15 zu 6 Stimmen bei 4 Enthaltungen beantragt die Kommission, der parlamentarischen Initiative Wyssmann 23.483, die verlangt, dass Steuerzahler und Steuerzahlerinnen auf Anfrage jederzeit und umgehend ihre Steuerakten zugestellt erhalten, keine Folge zu geben. Die Kommission ist der Ansicht, dass kein Regelungsbedarf bestehe und die gesetzlichen Grundlagen insbesondere in Artikel 114 DBG ausreichten, um Einsicht in die eigenen Steuerakten zu nehmen. Die Umsetzungsautonomie der Kantone solle nicht angetastet werden. Eine Minderheit beantragt, der Initiative Folge zu geben. Aus Ihrer Sicht bestehen zwischen den Kantonen offensichtlich grosse Unterschiede bei der Umsetzung dieser Gesetzesbestimmungen, die es anzugehen gilt.
Ebenfalls keine Mehrheit fand die parlamentarische Initiative Amaudruz 24.406, die durch eine Anpassung des DBG und aller anderen relevanten gesetzlichen Bestimmungen die Steuerbefreiung von AHV-Renten anstrebt. Die Kommission beantragt mit 16 zu 8 Stimmen, der Initiative keine Folge zu geben. Sie verstösst in den Augen der Mehrheit gegen den steuersystematischen Grundsatz, wonach alle Einkünfte der Einkommenssteuer unterliegen, und gegen das Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Ausserdem hätte sie massive Steuerausfälle für den Bund zur Folge. Die Minderheit verweist auf die sinkende Kaufkraft der Rentnerinnen und Rentner und betont, die Initiative sei bewusst offen formuliert, was der Kommission bei der Umsetzung viel Spielraum lasse.
Lebensmittelproduktion: mehr Preistransparenz und Stärkung der Position der Produzenten
Die Kommission hat die parlamentarische Initiative von Nationalrat Mahaim 24.414 («Referenzpreise zum Schutz der landwirtschaftlichen Produktion») beraten und ihr mit 19 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen Folge gegeben. Zwar hält sie die in der Initiative vorgeschlagene Massnahme verbindlicher Richtpreise nicht unbedingt für das Mittel der Wahl. Angesichts der Marktmacht der Grossverteiler ist es ihr jedoch ein Anliegen, ein besseres Gleichgewicht zwischen den verschiedenen Akteuren herzustellen und über die ganze Produktionskette hinweg Verzerrungen zu beheben. Die Initiative geht nun an die WAK-S.
Ausserdem hat die Kommission die parlamentarische Initiative von alt Nationalrätin Pasquier-Eichenberger 22.477 («Für eine wirksame Preisbeobachtung in der Lebensmittelkette») erneut beraten, nachdem ihre ständerätliche Schwesterkommission ihrer Entscheidung, der Initiative Folge zu geben, nicht zugestimmt hatte (vgl. Medienmitteilung der WAK-S vom 28. August 2024). Sie plädiert mit 20 zu 3 Stimmen (0 Enthaltungen) nach wie vor für eine verstärkte Marktbeobachtung und erhöhte Transparenz entlang der ganzen Lebensmittelkette.
Weiterer Beschluss
Die Petition 23.2036 der GSoA, welche die Einführung einer Kriegsgewinnsteuer auf Übergewinne der Rohstoffbranche fordert, fand in der Kommission mit 17 zu 7 Stimmen keine Mehrheit. Eine Minderheit sieht hingegen Handlungsbedarf in diesem Bereich.
Die Kommission hat am 7./8. Oktober 2024 unter dem Vorsitz von Nationalrat Thomas Aeschi (SVP/ZG) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrätin Karin Keller-Sutter und Bundesrat Guy Parmelin in Bern getagt.