Die Kommission hat die Detailberatung zur Änderung des ETH-Gesetz (19.065) geführt und die Vorlage zuhanden des Nationalrats verabschiedet. Sie ist nach einer ausführlichen Debatte auf die Kulturbotschaft 2021-2024 (20.030) eingetreten und hat zwei Rückweisungsanträge abgelehnt. Die Kommission hat sich ausserdem mit der aktuellen Lage und den Corona-Massnahmen im Bereich der Kultur und des Sports auseinandergesetzt und sich zu den Erfahrungen der Schulen mit dem digitalen Lernen und Lehren während der Corona-Krise informieren lassen.

ETH-Gesetz

Die Kommission hat die Detailberatung der Revision des Bundesgesetzes über die Eidgenössischen Technischen Hochschulen (Änderung ETH-Gesetz, 19.065) geführt, nachdem sie am 27. April 2020 auf die Vorlage eingetreten war (siehe Medienmitteilung). Mit dem Revisionsvorschlag des Bundesrates werden die Vorgaben der Corporate-Governance-Politik und die Empfehlungen der Eidgenössischen Finanzkontrolle umgesetzt. Darüber hinaus werden damit die notwendigen rechtlichen Grundlagen für verschiedene Tätigkeitsfelder des ETH-Bereichs geschaffen, so u. a. für den Verkauf von erzeugter oder gekaufter überschüssiger Energie, den Sicherheitsdienst und die Videoüberwachung, aber auch für das Rentenalter der Professorinnen und Professoren.

Die Kommission unterstützt die Vorlage des Bundesrates grundsätzlich. Sie hat folgende Änderungsanträge beschlossen:

Die Revision sieht eine Stärkung der Stellung des ETH-Rats vor, indem sie ihm die Aufsicht über den ETH-Bereich zuweist. Die Kommission beantragt einstimmig (25 Stimmen), dass der ETH-Rat bei deren Ausübung jedoch die beiden ETH und Forschungsanstalten jeweils anhören soll, bevor er ihnen Empfehlungen abgibt, in begründeten Fällen Aufträge erteilt und allenfalls Massnahmen ergreift, wenn er eine Rechtsverletzung feststellt.

Mit 20 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt die Kommission, die Änderung zu streichen, nach der den beiden ETH und den Forschungsanstalten kein Beschwerderecht gegen Entscheide des ETH-Rates zusteht.

Die Kommission beantragt mit 21 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen, dass befristete Stellen für Assistenzprofessoren, Assistenten sowie Oberassistenten und weitere Angestellte mit gleichartiger Funktion bei längerer Abwesenheit wegen Krankheit, Unfall, Mutterschaft, Adoption oder anderen wichtigen Gründe auf Antrag verlängert werden können.

Mit 13 zu 12 Stimmen beantragt die Kommission, dass Videoaufzeichnungen nicht für Zwecke der Schulung oder Unfallverhütung weiterverwendet werden dürfen – auch nicht in anonymisierter Form.

Folgende Minderheiten wurden unter anderem eingereicht:

Eine Minderheit verlangt, dass nicht der ETH-Rat, sondern der Bundesrat die sieben Mitglieder der ETH-Beschwerdekommission wählt (Ablehnung des Antrags mit 13 zu 8 Stimmen bei 4 Enthaltungen). Dies soll die Autonomie des Organs stärken.

Der Entwurf sieht vor, dass der ETH-Rat in der Personalverordnung abweichende Lohnbemessungen und Lohnentwicklungen für befristet angestellte Mitarbeitende bestimmen kann. Die Entlohnung soll für diese Personalkategorien anhand der spezifischen Anforderungen ihrer Anstellungen definiert werden. Eine Minderheit lehnt diese Änderung im Gesetzestext ab. Eine weitere Minderheit beantragt eine Formulierung, dass für die betroffenen Mitarbeitenden eine Entlohnung garantiert wird, die ihren Fähigkeiten, ihren Grundausbildungen und ihren Erfahrungen würdig ist (Ablehnung des Antrags jeweils mit 16 zu 9 Stimmen).

Die Änderung des ETH-Gesetzes sieht vor, dass die beiden ETH und die Forschungsanstalten jeweils Dritte dazu beauftragen oder eigene Sicherheitsdienste einrichten können, soweit dies zum Schutz ihres Personals, der Studierenden und der Besucher sowie zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung auf ihrem Areal erforderlich ist. Eine Minderheit der Kommission beantragt, dass diese Sicherheitskonzepte mit der Kantonspolizei koordiniert werden. Der Antrag wurde mit 15 zu 10 Stimmen abgelehnt.

Eine weitere Minderheit verlangt, dass Räume, die für Treffen und Sitzungen von Studierendenverbänden oder Gewerkschaften genutzt werden, sowie die Zugänge zu diesen Räumlichkeiten nicht mit einer Videoüberwachung ausgestattet werden dürfen. Gleiches gilt für das Innere von Büros, Sitzungszimmern, Hörsälen und Seminarräumen. Der Antrag wurde mit 16 zu 9 Stimmen abgelehnt.

Kulturbotschaft

Die Kommission ist nach einer ausführlichen Debatte auf die Kulturbotschaft 2021-2024 eingetreten, nachdem sie am 13. Mai 2020 die Stellungnahmen verschiedener Akteure der Schweizer Kulturlandschaft zur Kenntnis genommen und sich mit ihnen ausgetauscht hatte. In der Kulturbotschaft formuliert der Bundesrat die strategische Ausrichtung der Kulturpolitik in der Förderperiode 2021–2024 und beantragt Finanzmittel in der Höhe von insgesamt 934,5 Millionen Franken für deren Umsetzung.

Die Kommission hörte im Rahmen der Eintretensdebatte den Vorsteher des Innendepartements, Bundesrat Alain Berset, an und liess sich über die geplanten Gesetzesänderungen im Kulturbereich informieren. Dabei lag der Fokus auf der vom Bundesrat vorgesehenen Änderung des Bundesgesetzes über Filmproduktion und Filmkultur (Filmgesetz). Die Vorlage sieht vor, dass Unternehmen, die in der Schweiz Filme in ihren Programmen zeigen oder über elektronische Abruf- oder Abonnementsdienste anbieten, zur Förderung der Angebotsvielfalt mindestens zu 30 Prozent europäische Filme zeigen und jährlich mindestens 4 Prozent ihrer Bruttoeinnahmen für das unabhängige Schweizer Filmschaffen aufwenden oder eine entsprechende Ersatzabgabe bezahlen müssen. Diese Pflicht soll neu für alle Marktteilnehmer gelten und somit auch für Unternehmen, die ihren Sitz im Ausland haben und auf das schweizerische Publikum abzielen.

Ein Antrag auf Nichteintreten betreffend das Filmgesetz wurde mit 13 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt. Die Kommission beauftragte die Verwaltung, offene Fragen zur entsprechenden Vorlage zu klären, sodass sie an ihrer nächsten Sitzung mit der Detailberatung beginnen kann.  Der Antrag auf Rückweisung der Kulturbotschaft an den Bundesrat mit dem Auftrag, die im Rahmen der Covid-Kulturverordnung ausgerichteten Kredite im Zahlungsrahmen zu kompensieren, wurde mit 14 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt. Ebenso wurde ein Antrag auf Rückweisung des Filmgesetzes an den Bundesrat mit 12 zu 9 Stimmen abgelehnt. Ziel der Rückweisung war, den Bundesrat zu beauftragen, eine Formulierung zu präsentieren, mit welcher alle privaten Unternehmen, die in der Schweiz Filme verbreiten, finanziell prozentual gleichwertig belastet werden. Mit 11 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung hat die Kommission eine Kommissionsmotion (20.3464) angenommen, die zusätzliche Gelder zugunsten des baukulturellen Erbes sowie zur kurzfristigen Unterstützung der regionalen Wirtschaft fordert. Eine Minderheit lehnt diese Kommissionsmotion ab.

Austausch mit dem BASPO zu den neusten COVID-Massnahmen

Die WBK-N hat sich mit dem BASPO über die Sport-Kredite und die Verordnungsanpassungen ausgetauscht, die der Bundesrat am 13. respektive am 20. Mai verabschiedet hat. Im Sportbereich sind Kredite für die Jahre 2020 und 2021 von insgesamt 350 Millionen Franken für den Schweizerischen Fussballverband und die Swiss Ice Hockey Federation sowie 150 Millionen Franken für den Breiten- und übrigen Leistungssport vorgesehen. Im Grundsatz unterstützt die Kommission die rechtlichen Anpassungen. Insbesondere begrüsst sie das Anliegen, die zahlreichen Sportvereine und -organisationen zu unterstützen, die im Breitensport und in Jugend- und Sportaktivitäten tätig sind. Kritisch diskutiert wurde unter anderem das System der Solidarhaftung bei den genannten Profiligen.

Austausch mit dem BAK zu den neusten COVID-Massnahmen im Kulturbereich

Im Kulturbereich ist vorgesehen, dass der bisherige Kredit in der Höhe von 100 Millionen Franken für die Soforthilfe für Kulturunternehmen im Umfang von 35 Millionen Franken auf den Kredit für die Ausfallentschädigung für Kulturunternehmen und Kulturschaffende übertragen wird; der bisherige Kredit in der Höhe von 25 Millionen Franken für die Soforthilfe für Kulturschaffende soll zudem im Umfang von 15 Millionen Franken ebenfalls auf den Kredit für die Ausfallentschädigung für Kulturunternehmen und Kulturschaffende übertragen werden. Die Kommission führte eine intensive Debatte zu den Modalitäten der Unterstützung. Mit 14 zu 7 Stimmen hat sie beschlossen, der Finanzkommission zu beantragen, den Kredit zur Unterstützung der Kulturvereine im Laienbereich um 10 Millionen Franken zu erhöhen, dies aber vollständig durch den Kredit für die Soforthilfe für Kulturunternehmen zu kompensieren. In einem Brief bittet sie den Bundesrat zudem, sicherzustellen, dass Kulturunternehmen unabhängig ihres Subventionierungsgrades Zugang zu Kurzarbeit erhalten (Beschluss mit 10 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen gefasst).

Austausch mit educa.ch zu den Erfahrungen der Schulen mit den Lockdown-Massnahmen

Die Kommission hat sich mit Toni Ritz, Direktor von educa.ch, zu den Erfahrungen der Schulen mit dem digitalen Lernen und Lehren während der Corona-Krise ausgetauscht. Die Kommission zeigte sich insbesondere besorgt über die unterschiedlichen Praktiken in den Kantonen, über die sich abzeichnende Verschärfung der Chancenungleichheit und über die Integration von Kindern mit besonderen Bedürfnissen. Vor diesem Hintergrund hat sie beschlossen (mit 17 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung), ein Schreiben an die EDK zu richten mit der Bitte, einen Aktionsplan auszuarbeiten und über die Lage des digitalen Bildungsraums Schweiz zu berichten.

Die Kommission hat am 25. Mai 2020 unter dem Vorsitz von Nationalrat Mathias Reynard (SP, VS) und teilweise im Beisein von Bundesrat Alain Berset, Vorsteher EDI, in Bern getagt.