Gemäss Nationalrat müssten die Kassen während einer vom Bundesrat festgelegten Dauer die ärztlich verordnete Akut- und Übergangspflege auch dann voll bezahlen, wenn diese Leistungen im Heim oder von Spitex erbracht werden. Mit 12 zu 11 Stimmen beantragt die SGK dem Plenum Festhalten in diesem Punkt.
Hingegen rückte die SGK von einer automatischen Anpassung des Pflegebeitrags der obligatorischen Krankenversicherung an die Lohn- und Preisentwicklung ab. Nach ihrem neuen Vorschlag soll der Bundesrat den Beitrag alle zwei Jahre anpassen und dabei der Entwicklung der Pflegekosten Rechnung tragen.
Klar hielt die Nationalratskommission laut ihrem Präsidenten Pierre Triponez (FDP/BE) an einem sofortigen Anspruch auf Hilflosenentschädigung fest. Der Ständerat hatte sich hier für eine Karenzfrist von einem Jahr ausgesprochen. Die Differenzen werden in der Dezembersession vom Plenum behandelt.
Im Grundsatz waren sich die Räte auf Anhieb einig geworden: Damit Heimpflege und Spitex für die Krankenkassen nicht zum Fass ohne Boden werden, soll die Grundversicherung nur noch nach dem Pflegebedarf abgestufte Beiträge leisten. An der heutigen Belastung der Kassen von rund zwei Milliarden Franken soll sich nichts ändern.
Wie der Rest der Pflegekosten von gut 40 Prozent durch die öffentliche Hand und durch die Versicherten gedeckt wird, bleibt den Kantonen überlassen. Beide Räte hielten aber fest, dass den Pflegebedürftigen höchstens 20 Prozent oder etwa 7100 Franken im Jahr überwälzt werden dürfen.