<p>​Nachrichtendienst - Ja zu neuer Aufsicht über den Nachrichtendienst </p>
<p>Armee - Nationalratskommission will mehr Verbindlichkeit beim Armeebudget </p>

Nachrichtendienst - Ja zu neuer Aufsicht über den Nachrichtendienst

(sda) Der Nachrichtendienst soll neue Kompetenzen erhalten, dafür aber stärker kontrolliert werden. Nach dem Ständerat hat sich auch die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates (SiK) für eine neue, unabhängige Aufsichtsinstanz ausgesprochen.

 

Der Nationalrat wollte ursprünglich nichts davon wissen. Nun zeichnet sich aber eine Einigung ab. Die Nationalratskommission beantragt ihrem Rat einstimmig, sich dem Ständerat anzuschliessen, wie Kommissionspräsident Thomas Hurter (SVP/SH) am Dienstag vor den Medien in Bern sagte. Die neue Aufsichtsinstanz soll prüfen, ob der Nachrichtendienst rechtmässig, zweckmässig und wirksam handelt.

Dass der Nachrichtendienst mehr Kompetenzen erhalten soll, haben die Räte schon früher beschlossen: Künftig soll der Dienst Telefone abhören, Privaträume verwanzen und in Computer eindringen dürfen. Zu den noch offenen Punkten dürften sich die Räte in der Herbstsession einigen.

Geht es nach dem Willen der Nationalratskommission, schliesst sich die grosse Kammer in einigen Punkten der kleinen an. So ist sie einverstanden damit, dass nur die Polizei Personen anhalten und befragen darf. Dem Nachrichtendienst soll das nicht erlaubt werden.

 

Umstrittenes Vorgehen bei Hacking im Ausland

Umstritten bleibt vorerst, für welche Massnahmen der Nachrichtendienst eine richterliche Erlaubnis einholen muss. Nach dem Vorschlag des Bundesrates wären Massnahmen wie das Verwanzen von Privaträumen oder das Eindringen in Computer im Inland genehmigungspflichtig.

Zustimmen müssten jeweils der Präsident der zuständigen Abteilung des Bundesverwaltungsgerichts und der Verteidigungsminister. Nach dem Willen des Ständerates soll auch dann ein Richter zustimmen müssen, wenn der Nachrichtendienst in Computer im Ausland eindringt. Das hat die Nationalratskommission jedoch mit 16 zu 7 Stimmen abgelehnt.

Verteidigungsminister Ueli Maurer hatte sich ebenfalls dagegen ausgesprochen. Im Ständerat gab er zu bedenken, das Eindringen in Computer im Ausland sei illegal, und ein Gericht werde einem illegalen Akt nicht zustimmen. Bräuchte es eine richterliche Genehmigung, wäre das Eindringen in Computer im Ausland also faktisch nicht möglich.

 

Entscheid nicht zwingend beim Bundesrat

Auch bleibt die Nationalratskommission dabei, dass der Bundesrat den Entscheid über das Eindringen in Computer an den Verteidigungsminister oder den Chef des Nachrichtendienstes delegieren kann. Der Ständerat möchte, dass in jedem Fall der Bundesrat entscheidet.

Bei der Version des Nationalrats geblieben ist die SiK ferner bei den Bestimmungen zum Öffentlichkeitsgesetz. Anders als der Ständerat will sie nicht, dass das gesamte Nachrichtendienstgesetz vom Öffentlichkeitsprinzip ausgenommen wird.

Trotz der verbleibenden Differenzen zeigte sich Hurter zuversichtlich, dass das Gesetz in der Herbstsession unter Dach und Fach kommt. Er bekräftigte, dass die Kommission das neue Gesetz für ausgewogen halte. Die Schweiz falle damit nicht in Fichenzeiten zurück. Das letzte Wort dazu könnte das Volk haben, die Gegnerinnen und Gegner des Gesetzes wollen das Referendum ergreifen.

 

 

Armee - Nationalratskommission will mehr Verbindlichkeit beim Armeebudget

(sda) Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrats (SiK) glaubt einen Weg gefunden zu haben, um die Blockade bei der Armeereform zu lösen: Der Bundesrat soll einen konkreten Vorschlag machen, wie viel Geld die Armee 2017-2020 bekommt.

 

Das beschloss sie mit 15 zu 10 Stimmen, wie Kommissionspräsident Thomas Hurter (SVP/SH) am Dienstag vor den Bundeshausmedien sagte. Der Betrag für die Vierjahresperiode soll dann zusammen mit der Reform von den Räten verabschiedet werden können.

An der unklaren finanziellen Ausstattung war die Weiterentwicklung der Armee (WEA) in der Sommersession letztlich gescheitert. Der Vorschlag der SiK, ein jährliches Budget von 5 Milliarden im Gesetz zu verankern, fand im Nationalrat keine Mehrheit. Darauf scheiterte die Vorlage in der Schlussabstimmung.

 

Entscheidend ist das Budget

Mit dem Bundesbeschluss, den der Bundesrat nun ausarbeiten soll, kommt die Kommission jenen entgegen, die mehr finanzielle Verbindlichkeit verlangen. Allerdings würde auch ein vom Parlament beschlossener Zahlungsrahmen nichts daran ändern, dass am Ende doch nur so viel Geld zur Verfügung steht, wie mit dem Budget für das jeweilige Jahr freigegeben wird. Die Verbindlichkeit wäre damit eher psychologischer Natur.

Laut Hurter handelt es sich bei der Finanzierung der Armee jedoch um die "Kernfrage". Er zeigte sich überzeugt, dass eine Mehrheit dem gescheiterten Militärgesetz zustimmen wird, wenn gleichzeitig über den finanziellen Rahmen entschieden werden kann.

Vorgaben hat die SiK dem Bundesrat laut Hurter nicht gemacht. Dieser müsse nun aufzeigen, was er in den nächsten vier Jahren mit der Armee machen wolle und was es koste. "Ob das dann viermal 5 Milliarden sind, ist offen", sagte der Kommissionspräsident. Das wäre der Ausgabenplafond, den das Parlament bereits früher beschlossen hat.

 

Kampf um die Milliarden

In der Tat ist es unwahrscheinlich, dass die Armee am Schluss die ganzen 20 Milliarden Franken bekommt. Zum einen wird die Armee bei den Sparübungen der nächsten Jahre nicht ungeschoren davonkommen. Zum anderen zeichnet sich ab, dass es gar nicht genügend spruchreife Rüstungsvorhaben gibt, um 20 Milliarden Franken auszugeben. Und Kreditreste wolle man nicht mehr machen, betonte Hurter.

Der Bundesrat selber hat die Zahl in der Botschaft zur Armeereform bereits auf 19,5 Milliarden Franken heruntergeschraubt. Die SiK des Ständerats denkt über einen Zahlungsrahmen von 19,4 Milliarden Franken nach. Die Linke will im Nationalrat ein reduziertes Armeebudget von jährlich 4,4 Milliarden durchsetzen, die SVP kämpft für eine Aufstockung auf 5,4 Milliarden.

Als nächstes ist nun ohnehin die kleine Kammer am Zug. Sie berät die Vorlage in der Herbstsession, wobei sie im wesentlichen bei ihren früheren Beschlüssen bleiben dürfte. Der Nationalrat wird sich frühestens im Winter wieder mit der Armeereform befassen, wie Hurter sagte.

Nach seinen Angaben droht der Vorlage damit eine Verzögerung von einem halben bis zu einem ganzen Jahr. Es sei aber schwierig abzuschätzen, ob die Vorlage wie geplant auf Anfang 2017 umgesetzt werden könnte.

Wenn es bezüglich der Finanzen grosse Einigkeit gebe, könnte es doch noch klappen, glaubt der SiK-Präsident. Gemäss einem internen Schreiben der Armeeführung und des Verteidigungsdepartements (VBS) ist eine Umsetzung aber ohnehin nicht vor 2018 möglich.

 

 

 

SDA, 25.08.2015