Bern (sda) Die Gesundheitskommission (SGK) des Ständerates will wie der Nationalrat Komplementärmedizin und Schulmedizin nicht gleichstellen. Ihre starke Minderheit ist aber auf der Suche nach einem Gegenvorschlag zur Initiative "Ja zur Komplementärmedizin".

Die SGK lehnte die Initiative nur mit 5 zu 4 Stimmen ab, wie Präsidentin Erika Forster (FDP/SG) am Freitag mitteilte. Die Minderheit möchte, dass der Bund die Komplementärmedizin zumindest parziell anerkennt und deren Leistungen in die Grundversorgung der obligatorischen Krankenversicherung übernehmen kann.

Der Nationalrat hatte die Volksinitiative mit 93 zu 78 Stimmen verworfen. Der Ständerat hat indessen eine Motion Forsters gutgeheissen, die den Bundesrat beauftragt, drei aus der Grundversicherung gekippte komplementärmedizinische Behandlungen krankenkassenpflichtig zu erklären.

Der Bundesrat soll bis Ende 2008 prüfen, ob die anthroposophische Medizin, die Homöpathie und die chinesische Medizin mit adäquaten wissenschaftlichen Methoden den Nachweis der Kriterien Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit erbringen können.

Die SGK möchte, dass die Initiative zurückgezogen wird, sagte Forster. Das Volksbegehren strebt ein Miteinander von Komplementär- und Schulmedizin an. Die Volksinitiative war vor dem Entscheid von Bundesrat Pascal Couchepin lanciert worden, Homöopathie, Anthroposophische Medizin, Traditionelle Chinesische Medizin, Phytotherapie und Neuraltherapie in die Zusatzversicherung zu verbannen.

9. November 2007