Die Kommission beantragt einstimmig, die Vereinbarungen über die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit mit Deutschland, Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein (99.091) zu genehmigen. Diese Vereinbarungen regeln die Modalitäten der Zusammenarbeit unter den zuständigen Polizei- und Zollbehörden und verbessern die gesetzlichen Grundlagen in diesem Bereich. Mit diesen Vereinbarungen soll der Kampf gegen grenzüberschreitende Kriminalität und Terrorismus sowie gegen illegale Migration verstärkt werden. Die Kommission schliesst sich damit dem Beschluss des Nationalrates vom 20. Juni 2000 an. Ähnliche Vereinbarungen mit Frankreich und Italien sind vom Parlament im Frühjahr 1999 genehmigt worden.
Die Kommission hat einstimmig beschlossen, einer parlamentarischen Initiative von alt Ständerat P. Aeby (99.445) zur Schaffung eines Bundesgerichts erster Instanz für öffentliches Recht und für Strafsachen keine Folge zu geben. Sie anerkennt, dass in diesem Bereich Handlungsbedarf besteht. Die entsprechenden Verfassungsgrundlagen sind mit dem Bundesbeschluss vom 8. Oktober 1999 über die Justizreform geschaffen worden. Die Kommission wurde darüber orientiert, dass das EJPD dem Bundesrat bis Ende Jahr eine Botschaft über die Reform der Organisation der Bundesrechtspflege unterbreiten wird. Diese Vorlage wird die mit der parlamentarischen Initiative angestrebten Ziele berücksichtigen. Unter dieser Voraussetzung ist die Kommission der Ansicht, dass die Vorschläge des Bundesrates abzuwarten sind und es nicht angezeigt ist, dass das Parlament zum heutigen Zeitpunkt die Initiative für ein Gesetzgebungsverfahren ergreift.
Ebenfalls einstimmig hat die Kommission beschlossen, auf die Anträge des Nationalrates zur Änderung der Familiennamenregelung im Zivilgesetzbuch (94.434 Pa.Iv. Familienname der Ehegatten [Sandoz Suzette]) einzutreten. Sie hat die Detailberatung aufgenommen und wird diese an ihrer nächsten Sitzung fortsetzen.
Nach einer letzten Reihe von Anhörungen hat die Kommission mit der Detailberatung des Entwurfs zum Bundesgesetz über das Jugendstrafrecht (98.038 s StGB, MStG und Bundesgesetz über das Jugendstrafrecht [Entwurf C]) begonnen. Sie hat dem Grundsatz zugestimmt, die Verfahrensbestimmungen im Gesetzesentwurf zu belassen. Manche Kritiker waren der Meinung, diese Bestimmungen gehörten nicht in eine solche Vorlage und sollten im Rahmen der Vereinheitlichung des Strafprozessrechts berücksichtigt werden. Mit ihrem Beschluss will die Kommission verhindern, dass bis zur Verabschiedung der Vereinheitlichungsvorlage Rechtslücken bestehen.
Die Kommission ist einstimmig auf den Entwurf zum Fusionsgesetz (00.052 s) eingetreten. Dieses Gesetz soll die bestehenden Vorschriften des Obligationenrechts über die Fusion und Umwandlung ersetzen und bedeutende Regelungslücken schliessen. Um zu vermeiden, dass den in der Vorlage enthaltenen neuen Möglichkeiten steuerrechtliche Hindernisse entgegenstehen, sollen mit einer Teilrevision des Steuerrechts unerwünschte Auswirkungen von Umstrukturierungen verhindert werden.
Aufgrund der zahlreichen Fragen, welche die beiden Gesetzesentwürfe des Bundesrates über die Änderung der Verjährungsfrist bei strafbaren Handlungen gegen die sexuelle Integrität von Kindern und über das Verbot des Besitzes harter Pornografie (00.041 s StGB und MStG. Strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität) aufgeworfen haben, hat die Kommission beschlossen, Anhörungen durchzuführen.
Wie am vergangenen Freitag mitgeteilt, wird die Kommission ihre Beratungen über die Revision des Strafgesetzbuchs betreffend Schwangerschaftsabbruch (Pa.Iv. Haering Binder; 93.434) an ihrer nächsten Sitzung fortsetzen.
Bern, 21.08.2000 Parlamentsdienste