1. 08.053 Vereinfachung der Mehrwertsteuer
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates hatte an ihrer Sitzung vom 14./15. Oktober 2008 beschlossen, vorerst den Teil A der Vorlage zur Revision der Mehrwertsteuer zu behandeln und die Beschlussfassung zu Teil B zu verschieben.
An ihrer heutigen Sitzung hat die Kommission nun die Detailberatung des Teils A aufgenommen und sich als Erstes mit einem Rückweisungsantrag befasst, mit dem der Bundesrat beauftragt werden soll, dem Parlament nur eine Teilrevision zu unterbreiten mit dem Ziel, die Effizienz in der MWST-Verwaltung zu steigern, den Steuerpflichtigen mehr Rechtssicherheit zu geben und zudem die für die Wirtschaft anfallenden Umstellungskosten dieser Revision zu evaluieren. Die Kommission lehnte diesen Rückweisungsantrag mit 17 zu 5 Stimmen bei 3 Enthaltungen ab; eine Minderheit wird diesen im Rat unterstützen. Die Kommission hat einen zweiten Rückweisungsantrag mit 22 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt, welcher eine vollkommen neue Form der Mehrwertsteuer verlangt hätte.
Die Kommission beantragt ihrem Rat mit 19 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung, nicht gewinnstrebige Sport- und Kulturvereine sowie gemeinnützige Institutionen mit weniger als 300'000 Franken – und nicht wie vom Bundesrat vorgeschlagen 100'000 Franken – Jahresumsatz von der MWSt-Pflicht zu befreien.
Um Klarheit zu schaffen, beschloss die Kommission zudem einstimmig, die Beiträge für die wissenschaftliche Forschung an Hochschulen oder Forschungsinstituten explizit als Nicht-Entgelt zu definieren. Sie fallen somit nicht in den Anwendungsbereich der Mehrwertsteuer.
2. 08.452 Pa. Iv. Fraktion RL. Sofortiger Ausgleich der kalten Progression. Mehr Geld im Portemonnaie
Inhalt der parlamentarischen Initiative
Die parlamentarische Initiative Sofortiger Ausgleich der kalten Progression. Mehr Geld im Portemonnaie der FDP-Fraktion verlangt, dass der Ausgleich der kalten Progression jährlich anhand der Entwicklung des Landesindexes der Konsumentenpreise vorgenommen wird und nicht erst, wenn die Teuerung 7% erreicht hat, wie es das geltende Recht vorsieht. Dies hat zum Ziel, dass die Steuerpflichtigen genau jenen Betrag an Steuern zu entrichten hätten, welcher ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit entspricht.
Ausserdem soll eine Übergangsbestimmung ins Gesetz eingefügt werden, so dass die Folgen der kalten Progression ausserordentlich per 31. Dezember 2008 ausgeglichen werden können. Momentan liegt die Teuerung bei ca. 5.7% und ihre Kompensation am 1. Januar hätte für die Steuerpflichtigen eine Entlastung von ungefähr 600 Mio. Franken zur Folge. Das Ziel dieser Massnahme ist die Ankurbelung der Wirtschaft im Jahr 2009.
Beschluss der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N)
Die WAK-N hatte am 14. Oktober mit 18 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen der parlamentarischen Initiative Folge gegeben. Sie hatte sich auch für die Dringlichkeit der Vorlage ausgesprochen, damit die Vorlage auf den 1.1.09 in Kraft gesetzt werden kann.
Vorprüfung der WAK-S
Die WAK-S hat am 30. Oktober mit 6 zu 4 Stimmen bei einer Enthaltung der parlamentarischen Initiative keine Folge gegeben. Sie stützte ihre Entscheidung vor allem auf eine Stellungnahme der FDK, welche sich gegen die zwei Anliegen der Initiative ausgesprochen hat. Ausserdem erachtete sie die unmittelbaren Auswirkungen des dringlichen Ausgleichs der kalten Progression auf die Konjunktur als zu gering. Was den zweiten Vorschlag betrifft (jährlicher Ausgleich der kalten Progression), teilte die WAK-S die Meinung der WAK-N, dass die geltende Regel geändert werden muss. Um sich dieses Problems anzunehmen, hat die Kommission eine Motion eingereicht, die den Bundesrat beauftragt, rasch eine Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer vorzulegen, wonach bei der Steuer vom Einkommen der natürlichen Personen die Folgen der kalten Progression in schnellerem Rhythmus ausgeglichen werden.
Heutige Sitzung der WAK-N
Da die WAK-S dem Beschluss „Folge geben“ der WAK-N nicht zugestimmt hat, kann die WAK-N nicht wie geplant dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf für die Wintersession unterbreiten.
Die Kommission hat mit 12 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen entschieden, an ihrem Beschluss festzuhalten und beantragt dem Rat der Initiative Folge zu geben. Die Mehrheit hat davon Kenntnis genommen, dass der ausserordentliche Ausgleich der kalten Progression nicht mehr auf den 1. Januar 2009 in Kraft gesetzt werden kann. Was das zweite Anliegen der Initiative betrifft, hält sie aber daran fest, dass eine Anpassung der kalten Progression jährlich erfolgen soll. Die Kommission hat auch die Motion des Ständerates geprüft. Die Mehrheit argumentiert, dass sowohl die Jährlichkeit als auch das Jahr 2010 als Zeitpunkt der Inkraftsetzung darin enthalten sein müssen. Deshalb hat sie entschieden, eine eigene Motion zu formulieren, welche den Bundesrat beauftragt, rasch eine Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer vorzulegen, wonach einerseits die Folgen der kalten Progression jährlich ausgeglichen werden, und andererseits diese Änderung am 1. Januar 2010 in Kraft treten kann.
Die Minderheit wollte der Motion der WAK-S den Vorzug geben, und so eine raschere Umsetzung des Anliegens ermöglichen.
3. 08.498 Pa. Iv. WAK-NR. Ungerechtfertigte Strompreiserhöhung
Die WAK des Nationalrats hatte sich anlässlich ihrer Sitzung vom 14. Oktober 2008 mit der Erhöhung der Strompreise beschäftigt und einer entsprechenden Kommissionsinitiative Folge gegeben. Diese verlangte die Ausarbeitung eines Bundesgesetzes, welche die ungerechtfertigten Preiserhöhungen im Gefolge der Strommarktöffnung und insbesondere für die Nutzung der Elektrizitätsnetze verhindert. Ihre Schwesterkommission im Ständerat hat anlässlich ihrer Sitzung vom 30. Oktober 2008 der Initiative mit 5 zu 2 Stimmen keine Folge gegeben. Die WAK-S unterstützte zwar das Ziel der Initiative, wies jedoch auf die Kommissionsmotionen hin, die in der Zwischenzeit in den beiden UREK einstimmig beschlossen wurden und eine Verordnungsänderung auf Anfang 2009 fordern. Gemeinsam mit dem geplanten Postulat der UREK-S würden diese Motionen das Ziel der Initiative der WAK-N bereits hinreichend verfolgen.
Die WAK-N hat heute vom Entscheid der WAK-S Kenntnis genommen und einstimmig beschlossen, die Initiative weiter zu verfolgen. Sie wird demgemäss dem Nationalrat beantragen, der Initiative Folge zu geben. Die Kommission begrüsst und unterstützt die bisherigen Massnahmen und Aktivitäten auf verschiedensten Ebenen, ist jedoch der Meinung, dass sie noch nicht ausreichen und nicht ihre Anliegen aufnehmen. Die WAK-N möchte mit diesem Entscheid ihrer Forderung Nachdruck verleihen, die angekündigten ungerechtfertigten Preiserhöhungen im Gefolge der Strommarktöffnung zu verhindern.
Die Kommission hat unter dem Vorsitz von Nationalrätin Hildegard Fässler (SP, SG) und teilweise im Beisein von Bundesrat Hans-Rudolf Merz am 3. und 4. November 2008 in Bern getagt.
Bern, 4. November 2008 Parlamentsdienste