Bessere Rahmenbedingungen für die Innovationsförderung in der Schweiz: Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats hat in ihrer Sitzung vom 7./8. Mai die Teilrevision des Forschungsgesetzes behandelt, die die Kompetenzen und Aufgabenbereiche der Kommission für Technologie und Innovation (KTI) klärt. Daneben behandelte die Kommission Geschäfte aus den Bereichen Jugendförderung, Sport und Tierschutz.

Die Kommission schloss die Beratung der Teilrevision des Forschungsgesetzes (08.079 s) ab und stimmte ihr mit 15 zu 7 Stimmen ohne Enthaltungen in der Gesamtabstimmung zu. Die Vorlage wird in der Sommersession dem Nationalrat vorgelegt. Die neuen Rahmenbedingungen (vgl. Medienmitteilung der WBK-N vom 9. April 2009) sollen die KTI für die Weiterführung der erfolgreichen Innovationsförderung in der Schweiz noch besser rüsten. Gleichzeitig ist damit ein erster Schritt zur Totalrevision des Forschungsgesetzes getan - die Kommission äusserte den Wunsch, dazu einen verbindlichen Terminplan zu erhalten und die Beratung bald in Angriff nehmen zu können.

Internationale Strassentransporte von Schlachttieren, bei denen die Tiere oft tagelang quer durch Europa gefahren werden, entsprechen nicht dem Ziel einer nachhaltigen, regional verankerten Landwirtschaftspolitik und sollen vor allem aus Gründen des Tierschutzes in der Schweiz weiterhin verboten bleiben. Um diesem Anliegen, das zurzeit auch von mehreren Standesinitiativen (Kantone Bern, St. Gallen, Freiburg, Zürich und Luzern) verfolgt wird, mehr Nachdruck zu verleihen, verabschiedete die Kommission mit 17 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen einen Entwurf zu einer Änderung des Tierschutzgesetzes (07.417. Pa. Iv. Marty Kälin). So wird der Strassentransit von lebenden Rindern, Schafen, Schweinen und Ziegen durch die Schweiz hindurch neu nicht mehr auf Verordnungs-, sondern auf Gesetzesstufe verboten sein. Die Kommission beschloss jedoch, dass das Bundesamt für Veterinärwesen Ausnahmegenehmigungen für den Transporte einzelner Tiere an Ausstellungen und Leistungsschauen erteilen darf. Als Nächstes erhält der Bundesrat Gelegenheit zur Stellungnahme.

Die WBK-N stimmte der Motion Amherd (07.3033 Bundesgesetz über die Kinder- und Jugendförderung sowie den Kinder- und Jugendschutz) einstimmig zu.

Zum Abkommen mit der Europäischen Gemeinschaft im Bereich der Filmkultur (07.074sn MEDIA Programm 2007-2013) wird die WBK-N einen Mitbericht für die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen verfassen, der dieses Abkommen aus der Perspektive der Kulturkommission kommentiert. Die Kommission teilt dabei die Auffassung des Bundesrates, dass das Abkommen für die Förderung des Schweizer Film- und Fernsehschaffens von grosser Bedeutung ist.

Ausserdem verabschiedete die WBK-N eine Kommissionsmotion, die den Bundesrat beauftragt, bis Ende 2009 ein Konzept für die Fortführung des Nationalen Sportanlagenkonzeptes NASAK vorzulegen (09.3466 NASAK IV).
 
Die Kommission nahm von der Stellungnahme des Bundesrates zu ihrer Vorlage 05.453 n Verbot von Pitbulls in der Schweiz Kenntnis. Die Kommission hat die kleine Änderung des Bundesrates mit 24 Jastimmen ohne Gegenstimmen angenommen. Die Gesamtabstimmung fand bereits am 20. Februar 2009 statt. Die Behandlung dieses Geschäfts ist damit in der WBK-N abgeschlossen, und es wird im Nationalrat am 9. Juni 2009 behandelt.

Die Kommission tagte am 7. und 8. Mai unter dem Vorsitz von Nationalrätin Josiane Aubert (SP/VD) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Pascal Couchepin.

 Bern, 8. Mai 2009 Parlamentsdienste