Adoptionsrecht
Die Kommission folgt dem Beschluss des Nationalrates, wonach allen Erwachsenen ungeachtet ihres Zivilstandes und ihrer Lebensform ermöglicht werden soll, das Kind der Partnerin oder des Partners zu adoptieren.

Die Kommission befasste sich erneut mit der Motion 11.4046, welche der Ständerat im März 2012 angenommen hatte. Diese beauftragt den Bundesrat, das geltende Recht so zu ändern, dass alle Erwachsenen, ungeachtet ihres Zivilstandes und ihrer Lebensform, ein Kind, insbesondere das Kind des Partners oder der Partnerin, adoptieren können, wenn eine Adoption für das Kindeswohl die beste Lösung darstellt. Sie beantragt ihrem Rat mit 9 zu 3 Stimmen, die Motion in der vom Nationalrat abgeänderten Fassung anzunehmen, wonach die Adoptionsmöglichkeit auf die Kinder der Partnerin oder des Partners begrenzt werden soll. Eine Minderheit beantragt, die Motion abzulehnen. Sowohl die Mehrheit als auch die Minderheit stützen sich auf ihre bisherigen Argumente. Die Mehrheit macht insbesondere geltend, dass heute Regenbogenfamilien und Konkubinatspaare mit Kindern eine gesellschaftliche Realität seien und dass es vor allem darum gehe, den Schutz der betroffenen Kinder zu verbessern, dies speziell dann, wenn ein leiblicher Elternteil fehle. Die Minderheit weist darauf hin, dass Volk und Stände im Jahre 2005 dem Partnerschaftsgesetz vor allem deshalb zugestimmt hätten, weil die betroffenen Personen in der Abstimmungskampagne versichert hätten, keine Adoptionsansprüche zu erheben. Sie lehnt eine Kindesadoption durch gleichgeschlechtliche Paare ab.

Elterliche Sorge

Ohne Gegenstimmen ist die Kommission auf die Vorlage zur Neuregelung der elterlichen Sorge (11.070) eingetreten. Mit dieser Änderung des Zivilgesetzbuches soll insbesondere erreicht werden, dass die gemeinsame elterliche Sorge unabhängig vom Zivilstand der Eltern zum Regelfall wird. Der Nationalrat hat die Vorlage in der Herbstsession 2012 angenommen. Die Kommission des Ständerates hat die Detailberatung aufgenommen und wird sie voraussichtlich an ihrer Sitzung vom 11. Februar 2013 zu Ende führen. Über ihre Anträge für die Detailberatung wird die Kommission nach Abschluss ihrer Beratungen informieren.

Verlängerung der Verfolgungsverjährung

Mit der Vorlage (12.082) soll die Verjährungsfrist für die Verfolgung von schweren Vergehen von sieben auf zehn Jahre erhöht werden. Die Kommission beantragt einstimmig, auf den entsprechenden Entwurf des Bundesrates zur Änderung des Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzes einzutreten und die Vorlage anzunehmen.

Ernennung als Beistand

Die Kommission stimmt mit 7 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung dem Beschluss ihrer Schwesterkommission des Nationalrates zu, der parlamentarischen Initiative 12.413 Folge zu geben. Diese verlangt, dass die Erwachsenenschutzbehörde eine Person nicht mehr gegen deren Willen als Beiständin oder Beistand verpflichten kann.

Zahlungsschlendrian

Die Kommission beantragt ohne Gegenstimme bei 2 Enthaltungen, die Motion 08.3169 «Stopp dem Zahlungsschlendrian» abzuschreiben. Sie erachtet wie der Bundesrat (12.045) und der Nationalrat eine Erhöhung des Verzugszinssatzes nicht für gerechtfertigt.

Anwaltstätigkeit

Die Kommission beantragt mit 10 zu 1 Stimmen, dem Nationalrat zu folgen und der Motion 12.3372 «Erlass eines umfassenden Anwaltsgesetzes» zuzustimmen.

Prostitution

Mit 7 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung beschloss die Kommission, der vom Kanton Bern eingereichten Standesinitiative „Prostitution ist nicht sittenwidrig“ (12.317) Folge zu geben. Die Initiative fordert eine gesetzliche Bestimmung im Bundesrecht, welche den Vertrag zur Erbringung sexueller Handlungen gegen Entgelt als rechtsgültig erklärt.

Richterstellen am Bundesverwaltungsgericht

Im Rahmen der parlamentarischen Initiative 12.425 beantragt die Kommission mit 6 zu 6 Stimmen und Stichentscheid der Präsidentin, in der Richterstellenverordnung die Zahl der Richterinnen und Richter auf höchstens 68 Vollzeitstellen anzuheben. Eine Minderheit lehnt diese Änderung ab und will bei 65 Richterstellen bleiben.

Die Kommission hat am 21. und 22. Januar 2013 unter dem Vorsitz von Ständerätin Anne Seydoux-Christe (CVP, JU) in Bern getagt.

 

Bern, 22. Januar 2013  Parlamentsdienste