Die von Volk und Ständen am 28. November 2010 angenommene „Ausschaffungsinitiative“ muss innert fünf Jahren, also bis November 2015 auf Gesetzesstufe umgesetzt werden. Die Urheber der Initiative haben aber am 5. Februar 2013 bereits eine neue Volksinitiative eingereicht („Durchsetzungsinitiative“), mit welcher direkt anwendbare Verfassungsbestimmungen mit demselben Ziel geschaffen werden sollen. Mit 14 zu 8 Stimmen bei einer Enthaltung hat die SPK den Grundsatzentscheid gefasst, dass sie bei der Umsetzung der „Ausschaffungsinitiative“ auf Gesetzesebene (13.056 StGB und MStG. Ausschaffung krimineller Ausländer) dem Wortlaut der „Durchsetzungsinitiative“ folgen und damit diese Initiative, die voraussichtlich anfangs 2016 zur Abstimmung gelangen könnte, überflüssig machen will. Der Gesetzgeber erfüllt damit den Auftrag, welchen ihm der Verfassungsgeber erteilt hat. Der vom Bundesrat vorgelegte Entwurf setzt hingegen den von Volk und Ständen abgelehnten Gegenvorschlag zur „Ausschaffungsinitiative“ um. Der Grundsatzentscheid der Kommission bedeutet insbesondere, dass den Gerichten bei der Beurteilung bestimmter Straftatbestände kein Ermessen mehr zukommen soll, ob ein krimineller Ausländer ausgewiesen wird oder nicht.
Die Minderheit der Kommission teilt die Auffassung des Bundesrates, der in seinem Entwurf vorgeschlagen hat, dass bei der Umsetzung der „Ausschaffungsinitiative“ auch andere, ebenfalls von Volk und Ständen angenommene Verfassungsbestimmungen beachtet werden müssen. Ein Ausweisungsautomatismus auch bei Bagatelldelikten würde insbesondere das verfassungsmässige Verhältnismässigkeitsprinzip verletzen. Zudem müsse die schweizerische Gesetzgebung auch internationale Menschenrechtsgarantien und das Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU beachten.
Die Kommission hat mit ihrem Grundsatzentscheid die Verwaltung beauftragt, ihr bis Ende Jahr neue Vorschläge für eine Umsetzung der „Ausschaffungsinitiative“ zu unterbreiten. Die Kommission wird ihre definitiven Anträge an den Rat im Rahmen der Detailberatung im 1. Quartal 2014 stellen.
Die Beratungen der Differenzen zum Ständerat im Bürgerrechtsgesetz (11.022 n Bürgerrechtsgesetz. Totalrevision) werden an der Sitzung vom 31. Oktober/1. November 2013 abgeschlossen werden. Die Kommission wird dann über die Ergebnisse informieren.
Die Kommission tagte am 10./11. Oktober 2013 unter dem Vorsitz von Nationalrat Ueli Leuenberger (G, GE) in Genf.
Bern, 11. Oktober 2013 Parlamentsdienste