14.038 Pro Service public. Volksinitiative
Die Kommission empfiehlt ihrem Rat die Volksinitiative „Pro Service public“ einstimmig zur Ablehnung, weil diese einen starken Service public gefährden würde. Die Bereitstellung der Grundversorgung in der Schweiz funktioniert zur Zufriedenheit der grössten Teile der Bevölkerung und soll als wichtige Errungenschaft der letzten 20 Jahre nicht aufs Spiel gesetzt werden.

Die Volksinitiative „Pro Service Public“ (14.038 s) will die Grundversorgung in der Schweiz verbessern und fordert, dass der Bund in diesem Bereich nicht nach Gewinn strebt, auf die Quersubventionierung anderer Verwaltungsbereiche verzichtet und keine fiskalischen Interessen verfolgt. Neben dem Initiativkomitee hat die KVF-S in einer breit angelegten Anhörung interessierte Kreise (Städteverband, Gemeindeverband, Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete, Gewerbeverband, Gewerkschaftsbund, economiesuisse, Konsumentenorganisationen, Preisüberwacher) sowie Vertreter bundesnaher Betriebe (Swisscom, SBB, Post, SRG) zu Wort kommen lassen.

Die Kommission beantragt ihrem Rat einstimmig, eine Abstimmungsempfehlung auf Ablehnung der Volksinitiative zu beschliessen. Zwar erachtet die Kommission das Anliegen der Initianten, sich für einen guten und bezahlbaren Service public in der Schweiz einzusetzen, als berechtigt. Sie ist jedoch wie der Bundesrat der Ansicht, dass die Initiative die unternehmerische Freiheit der bundesnahen Unternehmen zu stark einschränken und deren Leistungs- und Konkurrenzfähigkeit schwächen würde.

Zudem hat die KVF-S die Beratung zur Vorlage 13.036 s Grundversorgung. Allgemeine Verfassungsbestimmung fortgesetzt, die sie im Oktober letzten Jahres aufgenommen hat und ist mit 7 zu 6 Stimmen auf die Vorlage eingetreten. Die Kommission wird an ihrer nächsten Sitzung mit der Detailberatung fortfahren.

 

Mit der Vorlage Personenbeförderungsgesetzes (Strassenzulassung und Verkehrsstrafrecht 13.072 n) möchte der Bundesrat Anpassungen an neue Vorschriften der EU im Bereich der Strassentransportunternehmen vornehmen und die Gleichwertigkeit des schweizerischen Rechts erhalten. Mit der Vorlage sollen überdies Bestimmungen in den Gesetzen über den öffentlichen Verkehr aktualisiert und harmonisiert werden.

Nachdem der Nationalrat die Vorlage anlässlich der Sondersession 2014 mit wenigen Änderungen gutgeheissen hat, beantragt auch die KVF-S ihrem Rat oppositionslos auf den Entwurf einzutreten und grossmehrheitlich den Beschlüssen des Nationalrates zu folgen.

In der Gesamtabstimmung hat die Kommission sowohl die Vorlage 1 (einstimmig) wie auch die Vorlage 2 (ohne Gegenstimme bei 1 Enthaltung) klar angenommen.

Zudem hat die KVF-S zwei Motionen ihrer Schwesterkommission beraten, welche die Sicherheitssituation im öffentlichen Verkehr verbessern sollen. Die Kommission beantragt jeweils einstimmig und im Einklang mit dem Bundesrat die Ablehnung der Motion 14.3000 n (Richten von Laserpointern auf Personen) und die Annahme der Motion 14.3001 n (Überprüfung von Personendaten im Abrufverfahren).

 

Im Jahr 2006 haben die eidgenössischen Räte den Infrastrukturfonds (05.086) geschaffen und mit 20.8 Milliarden Franken dotiert. Zur Umsetzung der Engpassbeseitigung und Agglomerationsprogramme hat der Bundesrat bisher in regelmässigen Abständen Bauprogramme vorgelegt. Am 26. Februar 2014 hat der Bundesrat nun zwei weitere Programmbotschaften verabschiedet. Mit der Botschaft 14.027 n Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz. Freigabe von Mitteln beantragt der Bundesrat die Finanzierung von prioritären und baureifen Engpassbeseitigungen im Raum Genf, Bern-Solothurn, Waadt und Zürich in einem Gesamtvolumen von 1035 Millionen Franken. In der Botschaft 14.028 n Agglomerationsverkehr. Freigabe der Mittel ab 2015 sieht der Bundesrat Beiträge an Agglomerationsprojekte im ganzen Land für einen Gesamtbetrag von 1681.32 Millionen Franken vor.

Der Nationalrat hat in der Sommersession die Freigabe der Mittel für die Agglomerationsprogramme (14.028) gutgeheissen und zwei weitere Infrastrukturprojekte in der Region Interlaken und im Chablais aufgenommen. Zudem hat er den Betrag für die Region Basel aufgestockt und damit eine Erhöhung der Mittel für Verkehrsprojekte in den Agglomerationen um insgesamt rund 20 Millionen auf 1.69 Milliarden Franken beschlossen. Die Kommission ist ohne Gegenstimme auf den Entwurf eingetreten und  hat sich in der Gesamtabstimmung einstimmig für den Beschluss des Nationalrates ausgesprochen.

In derselben Session hatte der Nationalrat den Entwurf zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz (14.027) ohne Änderung angenommen. Auch die KVF-S erachtet weitere Anstrengungen in diese Richtung als unerlässlich und beantragt deshalb ihrem Rat ohne Gegenstimme auf den Entwurf einzutreten und dem Bundesbeschluss zuzustimmen. Da der Ausbau der Autobahnumfahrung von Genf in diesem Entwurf bereits berücksichtigt ist, beantragt sie ausserdem einstimmig, der Genfer Standesinitiative «Ausbau der Autobahn A1 in Genf» (12.323 s) keine Folge zu geben.

 

Bern, 12. August 2014 Parlamentsdienste