Die Kommission hat die Detailberatung zum Geschäft
16.016 n Legislaturplanung 2015-2019 zu Ende geführt. Sie ist unter anderem in folgenden Punkten von der nationalrätlichen Version abgewichen:
- Zum einen möchte die Kommission vom Bundesrat keinen Bericht verlangen über die gebundenen Ausgaben. Sie ist der Ansicht, die Fakten dazu seien hinlänglich bekannt und beantragt ihrem Rat mit 9 zu 2 Stimmen, dem entsprechenden Beschluss des Nationalrates (Art. 2, Ziff. 1bis) nicht zu folgen.
- Zum anderen hat sie im Sinne einer kohärenten Vorlage beschlossen, dem Rat zu beantragen, zwei Streichungsanträge des Nationalrates rückgängig zu machen; in beiden Fällen sind die gesetzgeberischen Arbeiten weit fortgeschritten und eine Gesetzesvorlage sollte in Kürze dem Parlament überwiesen werden. So möchte sie die Verabschiedung der Botschaft zur Änderung des Obligationenrechts (Art. 3, Ziff. 5) sowie die Verabschiedung der Botschaft zur Änderung des Gleichstellungsgesetzes (Art. 10., Ziff. 39) jeweils mit 9 zu 3 Stimmen in der Vorlage belassen. Anders als vom Nationalrat beschlossen, will die Kommission zudem die Umsetzung der Unternehmenssteuerreform III, welche sich längst in der parlamentarischen Beratung befindet, nicht in der Legislaturplanung erwähnen (Art. 3, Ziff. 10quinquies).
- Mit Stichentscheid des Präsidenten beantragt die Kommission dem Ständerat zudem, die vom Nationalrat eingefügte Massnahme zur Entwicklung einer Strategie zur gemeinsamen Weiterentwicklung des Digitalen Bildungsraumes Schweiz (Art. 3a, Ziff. 10terdecies) wieder aus der Legislaturplanung zu streichen.
- Weiter beschloss die Kommission mit 9 zu 4 Stimmen, in Abweichung zum Nationalrat keinen Aktionsplan zur besseren Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsarbeit zu verlangen (Art. 6, Ziff. 21bis). Sie ist der Ansicht, dass die Angelegenheit bereits im Rahmen der Fachkräfteinitiative schwerpunktmässig verfolgt werde und dass viele Massnahmen auf kantonaler Ebene sich in Umsetzung befänden. Ein zusätzlicher Aktionsplan berge zudem die Gefahr einer Überregulierung.
- Letztlich hat die Kommission ohne Gegenantrag beschlossen, eine Massnahme zu streichen, die einen Interventionsmechanismus für die AHV verlangte (Art. 12, Ziff. 43bis). Sie weist auf die laufenden Debatten zur Altersvorsorge 2020 hin und möchte im Rahmen der Legislaturplanung keinen diesbezüglichen Beschluss fällen.
Verschiedene Anträge wurden zudem abgelehnt:
- Die Kommission hat mit Stichentscheid des Präsidenten einen Antrag mit dem Ziel, das Wachstum bei den Personalkosten zu verhindern oder stark einzudämmen, abgelehnt. Sie verweist darauf, dass im Neuen Führungsmodell für die Bundesverwaltung (NFB) ab dem Voranschlag 2017 neu über Globalbudgets und nicht mehr über die Anzahl von Stellen gesteuert werde.
- Ein Antrag, der vom Bund verlangt, mit Blick auf die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Digitalisierung der Wirtschaft (Industrie 4.0) eine Strategie zur Erhaltung und Förderung einer international wettbewerbsfähigen, nachhaltigen und zukunftsgerichteten inländischen produzierenden Industrie zu entwickeln, wurde mit 9 zu 3 Stimmen abgelehnt.
- Der Kommission lag zudem ein Antrag vor, der die Vereinfachung der Mehrwertssteuer verlangte mittels Einführung eines Einheitssatzes und Abschaffung der meisten Ausnahmen. Sie lehnte ihn mit 6 zu 5 Stimmen knapp ab.
Im Anschluss an die Beratungen hat sie zudem das derzeitige Verfahren zur Vorberatung der Legislaturplanung diskutiert. Sie äussert grundsätzlich ihre Zweifel am Nutzen des gegenwärtigen Vorgehens, wonach das Parlament aktiv in die Legislaturplanung eingreifen kann. Die ständerätliche Kommission ist der festen Überzeugung, dass der Bundesrat den eidgenössischen Räten in Zukunft keinen Bundesbeschluss mehr, sondern einen Bericht zur Kenntnisnahme vorlegen soll. Demnach könnten an der Legislaturplanung keine Änderungen mehr vorgenommen werden. Sie unterstützt damit eine pa. Iv. der Schwesterkommission (16.425 n Pa.Iv. Kommission 16.016-NR. Legislaturplanung. Verfahrensänderung) und wird sich in einem Schreiben an die zuständige Sachbereichskommission in diesem Sinn äussern.
Die Kommission tagte am 23. Mai 2016 in Bern teilweise in Anwesenheit des Bundespräsidenten Johann N. Schneider-Ammann, der Vizepräsidentin des Bundesrates Doris Leuthard und des Bundeskanzlers Walter Thurnherr unter der Leitung von Ständerat Joachim Eder (FDP, ZG).
Bern, 24. Mai 2016 Parlamentsdienste