Mit 6 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung hat sich die RK-S für den Text des bundesrätlichen Entwurfs entschieden, welcher vorsieht, dass in grossen börsenkotierten Unternehmen jedes Geschlecht zu mindestens 30 Prozent im Verwaltungsrat und zu 20 Prozent in der Geschäftsleitung vertreten sein muss, widrigenfalls das Unternehmen über die Gründe für die Nichterreichung berichten muss. Mit Stichentscheid des Präsidenten hat sich die Kommission zudem gegen die Einführung einer Befristung dieser Massnahmen entschieden, welche von einer Kommissionsminderheit befürwortet wird.
Das Eintreten auf die Vorlage zum Aktienrecht (16.077) war im Übrigen unbestritten; Rückweisungsanträge an den Bundesrat, welche eine Verschlankung der Vorlage resp. eine Aufteilung verlangten, hat die Kommission ebenfalls deutlich abgelehnt (mit 10 resp. 11 zu 1 Stimmen ohne Enthaltung). Die Kommission wird die Detailberatung an einer ihrer nächsten Sitzungen weiterführen und beabsichtigt, ihre Anträge bis zur Wintersession dem Ständerat zu unterbreiten.
Anhörungen zum indirekten Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative
Der Nationalrat hat in der Sommersession zudem entschieden, den von der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats erarbeiteten indirekten Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative in einen separaten Erlassentwurf auszugliedern (Entwurf 2 von 16.077). Die RK-S hat dazu eine erste Aussprache geführt und entschieden, an ihrer nächsten Sitzung Anhörungen durchzuführen.
Keine Ausdehnung der elterlichen Unterhaltspflicht
Die RK-S lehnt es mit 11 zu 1 Stimmen ab, die elterliche Unterhaltspflicht in Art. 277 ZGB bis zum 25 Altersjahr des Kindes auszudehnen und beantragt ihrem Rat die Ablehnung einer entsprechenden Motion aus dem Nationalrat (16.3212). Die Kommission zeigt grosses Verständnis für das Grundanliegen des Vorstosses, die Sozialhilfeabhängigkeit der Jugendlichen zu reduzieren. Sie ist allerdings der Ansicht, dass dieses Ziel nicht mit einer Ausweitung der elterlichen Unterhaltspflicht erreicht werden kann.
Keine Ordnungshaft zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche
Die RK-S lehnt es einstimmig ab, in der Zivilprozessordnung das Instrument der Ordnungshaft aufzunehmen (17.4239). Sie wird allerdings im Rahmen der Beratung der Vorlage zur Harmonisierung der Strafrahmen (18.043) vertieft prüfen, ob dem Anliegen eines besseren Opferschutzes mit einer Anpassung von Art. 292 des Strafgesetzbuches Rechnung getragen werden muss.
Weitere Geschäfte:
- Die Kommission beantragt ihrem Rat mit 11 zu 1 Stimmen, dem Beschluss des Nationalrats, der parlamentarischen Initiative Addor (16.477) «Den Kampf gegen Schlepperbanden verstärken» Folge zu geben, nicht zuzustimmen.
- Einstimmig hat die Kommission eine Motion angenommen, welche eine Anpassung der Bestimmungen zum Bauhandwerker-Pfandrecht verlangt (17.4079).
- Vor dem Hintergrund, dass der Bundesrat die Botschaft zur Strafrahmenharmonisierung (18.043) verabschiedet hat, lehnt die Kommission es einstimmig ab, eine weitere Motion zur Anpassung von Art. 285 StGB zu überweisen (16.3547).
Die Kommission hat am 28./29. Juni 2018 unter dem Vorsitz von Ständerat Robert Cramer (G, GE) in Bern getagt.