Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates eröffnet die Vernehmlassung zu einem Vorentwurf, mit dem sie die Standesinitiative 19.300 «Keine Verjährungsfristen für Schwerstverbrecher» des Kantons St. Gallen umsetzt. Sie hat sich für eine Lösung ausgesprochen, welche die Unverjährbarkeit nicht für alle Delikte mit der Strafandrohung «lebenslang» vorsieht, sondern sich auf den Mord beschränkt.

Die Kommission hat den Vorentwurf an ihrer Sitzung vom 12. Oktober 2023 mit 5 zu 0 Stimmen bei 6 Enthaltungen angenommen und entschieden, dazu nach der Verlängerung der zweijährigen Frist für die Umsetzung der Standesinitiative durch den Ständerat in der Wintersession 2023 eine Vernehmlassung zu eröffnen.

Das Anliegen der Standesinitiative blieb in der Kommission umstritten. Die Kommission führte kontroverse Diskussionen rund um die Interessen von Opfer-Angehörigen an Aufklärung und Bestrafung, die auch nach Jahrzehnten nicht abnehmen, welche aber der systemischen Bedeutung der Verjährung für die Wiederherstellung des Rechtsfriedens gegenüberstehen. Umstritten blieb die Frage, wie sich der technologische Fortschritt (wie DNA-Analysen) in der Praxis auf die Aufklärung von Jahrzenten zurückliegenden Delikten auswirkt. Die Kommission sprach sich im Verlauf ihrer Vorarbeiten gegen eine wortgetreue Umsetzung des eingereichten Textes der Standesinitiative aus (womit alle Delikte mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe unverjährbar wären) und beschränkte sich auf eine Abschaffung der Verjährungsfrist nur für Mord sowohl im Strafgesetzbuch wie auch und im Militärstrafgesetz. Die Kommission hat weiter beschlossen, die Unverjährbarkeit von Mord im Jugendstrafrecht nicht vorzusehen.

Die Vernehmlassungsfrist dauert bis zum 16. April 2024. Die Parlamentsdienste werden bei der Durchführung der Vernehmlassung vom Bundesamt für Justiz unterstützt. Die Stellungnahmen sind in elektronischer Form einzureichen (info.strafrecht@bj.admin.ch). Die Vernehmlassungsunterlagen können auf der Website der Bundesversammlung und jener der allgemeinen Bundesverwaltung abgerufen werden.