Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates folgt dem Bundesrat und verzichtet auf Prämienrabatte für die Altersklasse der 26- bis 35-Jährigen. Sie verhindert damit, dass die Prämien der Krankenversicherung für Ältere zusätzlich steigen. Bei der Nachbesserung der Pflegefinanzierung will sie sicherstellen, dass Patienten keine ungedeckten Pflegekosten übernehmen müssen, wenn sie in einem anderen Kanton in ein Pflegeheim eintreten.

Die Kommission beriet die Anträge des Bundesrates zu drei Erlassentwürfen, die sie ausgehend von parlamentarischen Initiativen erarbeitet hatte.

Was die finanzielle Entlastung der Familien bei den Krankenkassenprämien betrifft (Pa.Iv. Prämienbefreiung für Kinder / KVG. Änderung der Prämienkategorien für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene; Humbel 10.407 n / Rossini 13.477 n), folgte sie ihm in beiden Punkten. Mit 21 zu 1 Stimme beschränkte sie sich darauf, die jungen Erwachsenen zwischen 19 und 25 Jahren im Rahmen des Risikoausgleichs zu entlasten, so dass die Versicherer ihnen Prämienrabatte gewähren können. Sie verzichtete darauf, auch die 26- bis 35-Jährigen zu entlasten, da so eine schwierig zu erklärende Schwelle bei 35 Jahren geschaffen und die Solidarität zwischen jüngeren und älteren Versicherten geschwächt würde. Auch bei der individuellen Prämienverbilligung folgte die Kommission mit 13 zu 0 Stimmen bei 10 Enthaltungen dem Bundesrat: Neu sollen die Prämien von Kindern in Haushalten mit tiefen und mittleren Einkommen um mindestens 80 Prozent verbilligt werden, während die Prämien der jungen Erwachsenen in Ausbildung wie bisher um mindestens 50 Prozent verbilligt werden. Die Kommission hält entgegen ihrem ursprünglichen Entwurf an der geltenden 50-Prozent-Regelung für junge Erwachsene in Ausbildung fest, da viele von ihnen kein eigenes Einkommen haben und das Familienbudget belasten.

Im Rahmen des Erlassentwurfes zur Pa. Iv. Bessere Unterstützung für schwerkranke und schwerbehinderte Kinder, die zu Hause gepflegt werden (Joder; 12.470 n) unterstützt der Bundesrat die gestaffelte Anhebung des Intensivpflegezuschlags in Abhängigkeit des Pflegebedarfs eines Kindes. Diese Massnahme führt bei der Invalidenversicherung (IV) zu Mehrkosten von rund 20 Mio. Franken pro Jahr. Nach Einschätzung des Bundesrates lässt sich gemäss aktuellen Prognosen das Ziel der Entschuldung der IV per 2030 trotz dieser Mehrkosten realisieren. Die Ausnahmebestimmung für den Assistenzbeitrag lehnt der Bundesrat hingegen ab, da damit derselbe Unterstützungsbedarf doppelt entschädigt werde. Mit 13 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt die Kommission, hier dem Bundesrat zu folgen und neu auf diese Massnahme – die rund 6.5 Mio. Franken pro Jahr kosten würde – zu verzichten. Eine Minderheit der Kommission will an dieser Ausnahmebestimmung festhalten, da sie sachgerecht sei.

Mit 15 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung präzisierte die Kommission, dass die Pensionskassen in jedem Fall die jährliche Aufsichtsabgabe übernehmen müssen, welche die kantonalen und regionalen Aufsichtsbehörden der Oberaufsichtskommission abzuliefern haben (Pa. Iv. Überwälzung der Aufsichtsabgabe für die OAK BV. Ergänzung von Artikel 64c mit einem Absatz 4; Leutenegger Oberholzer; 14.444 n).

Kosmetikerinnen und Lasershow-Veranstalter sollen sachkundig sein

Die Kommission schloss die Detailberatung des Bundesgesetzes über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (NISSG; 15.084 s) ab und stimmte ihm mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung zu. Mit dem neuen Gesetz soll die Bevölkerung besser vor Gesundheitsschäden geschützt werden, die zum Beispiel von Laserpointern, Medizinlasern oder Solarien verursacht werden können. Zunächst lehnte es die Kommission mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung ab, die Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen mit dem Auftrag, die Regelung auf gefährliche Laserpointer zu beschränken. In der Detailberatung beschloss die Kommission folgende Anträge: Mit 13 zu 12 Stimmen hielt sie daran fest, dass die Behörden insbesondere für riskante kosmetische Behandlungen und gefährliche Lasershows einen Sachkundeausweis verlangen können. Ebenfalls mit 13 zu 12 Stimmen hielt sie an der Bestimmung fest, die es dem Bundesrat erlaubt, gewisse gesundheitsgefährdende Anwendungen zu verbieten, wie zum Beispiel das Entfernen von Leberflecken mit starken Lasern. Mit 13 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung strich die Kommission die Bestimmung, wonach der Bund die wissenschaftlichen Grundlagen für den Vollzug des Gesetzes beschaffen kann. Hingegen hielt sie mit 11 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen an der ausdrücklichen Gesetzesgrundlage für eine Information der Behörden fest. Einstimmig sieht sie vor, dass der Bundesrat dem Parlament spätestens nach acht Jahren über die Wirksamkeit und Notwendigkeit des Gesetzes berichten muss.

Keine ungedeckten Pflegekosten im Heim

Die Kommission ist ohne Gegenstimme auf die Vorlage zur Pa. Iv. Nachbesserung der Pflegefinanzierung (Egerszegi-Obrist; 14.417) eingetreten, die der Ständerat in der Herbstsession 2016 einstimmig angenommen hatte. Mit der Gesetzesänderung wird geklärt, dass der Herkunftskanton auch dann für die Restkosten der Pflege aufkommen muss, wenn jemand in einem anderen Kanton in ein Pflegeheim eintritt oder ambulant gepflegt wird. Anders als vom Ständerat beschlossen, beantragt die Kommission mit 15 zu 5 Stimmen, der Herkunftskanton müsse die Restkosten nach den Regeln des Standortkantons des Pflegeheims übernehmen. So will sie vermeiden, dass ungedeckte Kosten verbleiben, die den Patientinnen und Patienten aufgebürdet werden. Die Vorlage, die in der Gesamtabstimmung mit 15 zu 5 Stimmen angenommen wurde, ist bereit für den Nationalrat.

Mit 12 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen gab die Kommission der Pa. Iv. Frehner. Kostentransparenz der Spitäler (15.485 n) Folge. Diese sieht Sanktionen für Spitäler vor, die ihre Daten den Tarifpartnern nicht transparent und fristgerecht mitteilen. Einstimmig unterstützt die Kommission die Mo. Ständerat (SGK-SR). Transparenz bei der Spitalfinanzierung durch die Kantone (16.3623 s). Da ein detaillierter Vergleich der früheren Finanzflüsse zwischen Kantonen und Spitälern schwierig wäre, änderte sie den Motionstext mit dem Ziel, dass diese Transparenz in Zukunft geschaffen wird.

Mit 11 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt die Kommission ihrem Rat, der Pa. Iv. Humbel. Praxisorientierte Gestaltung der Übergangspflege (14.448 n) Folge zu geben.

Die Kommission tagte am 3. und 4. November 2016 in Bern unter der Leitung von Ignazio Cassis (FDP-Liberale, TI) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Alain Berset.