Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-SR) will den Kantonen nicht vorschreiben, dass sie bei den Familienzulagen zwingend einen vollen Lastenausgleich einführen müssen. Sie informierte sich ausserdem über die Strategie Antibiotikaresistenz, das nationale Forschungsprogramm «Lebensende» und den Stand der Arbeiten zur Reform der Altersvorsorge.

​Die Kommission hat die Motion von Ständerat Isidor Baumann (CVP/UR) «Familienzulagen. Für eine faire Lastenverteilung» (17.3860) vorberaten. Diese verlangt die Einführung eines zwingenden und vollen Lastenausgleichs zwischen den Familienausgleichskassen (FAK) in den Kantonen. Die Kommission hörte dazu Vertreter der Konferenz der kantonalen Ausgleichskassen, von GastroSuisse sowie der Ausgleichskasse Arbeitgeber Basel an. Die Familienzulage wird finanziert durch Beiträge der Arbeitgeber. Die Beitragssätze variieren dabei je nach Kanton und Ausgleichskasse teilweise erheblich. Der Lastenausgleich bezweckt eine gleichmässigere Verteilung der Familienlasten zwischen allen im Kanton zugelassenen FAK. Heute ist es den Kantonen überlassen, ob sie einen Lastenausgleich einführen wollen. 16 Kantone haben einen teilweisen oder vollen Lastenausgleich, 7 Kantone haben keinen Lastenausgleich. In Zürich und Bern laufen Abklärungen, im Tessin ist eine Einführung beschlossen. Die Kommission ist der Ansicht, dass auf Bundesebene kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Diese Kompetenz soll weiterhin bei den Kantonen bleiben. Insbesondere sollen die Kantone nicht verpflichtet werden, einen vollen Lastenausgleich einzuführen. Sie beantragt mit 5 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Motion abzulehnen.

Die Kommission informierte sich über das geplante Ausführungsrecht zum revidierten Heilmittelgesetz, das am 1. Januar 2019 in Kraft treten soll. Im Rahmen ihres Konsultationsrechts nahm sie zur Kenntnis, dass die Verwaltung aufgrund der Rückmeldungen während des Vernehmlassungsverfahrens insbesondere die neue Verordnung über Integrität und Transparenz sowie die neuen Regelungen zur Weitergabe von Vergünstigungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung noch kritisch überprüfen wird. Generell plädierte die Kommission dafür, den Kontroll- und Bürokratieaufwand bei der Umsetzung des revidierten Heilmittelrechts zu begrenzen.

Weiter orientierte sich die Kommission über den Stand der Umsetzung der nationalen Strategie Antibiotikaresistenzen (StAR) und insbesondere über einen Appell aus der Wissenschaft und Wirtschaft, der vom sogenannten «Round Table Antibiotika» lanciert wurde. Darin wird der Bundesrat aufgefordert, den Kampf gegen die Antibiotika-Resistenzen zu verstärken, die Erforschung und Entwicklung neuer Antibiotika zu fördern und die schweizerische Innovationskraft effektiver auszunutzen. Die Kommission nahm zur Kenntnis, dass der Appell durch den Bund generell begrüsst wird und dass die Umsetzung der nationalen Strategie durch die beteiligten Bundesämter Fortschritte macht. Gleichzeitig war sich die Kommission einig darin, dass sich insbesondere die aufgezeigten finanziellen Herausforderungen im Hinblick auf die Erforschung neuer Antibiotika global stellen und nicht isoliert auf der nationalen Ebene gelöst werden können.

Die Kommission liess sich über das Nationale Forschungsprogramm (NFP 67) «Lebensende» informieren. Sie will sich an einer der nächsten Sitzungen vertieft mit der Frage beschäftigen, ob auf dem Gebiet der Palliative Care neue gesetzliche Regelungen ins Auge gefasst werden sollten.

Schliesslich informierte sich die Kommission über den Stand der Arbeiten und den Zeitplan für die neue Reform der Altersvorsorge. Der Bundesrat hatte an seiner Sitzung vom 20. Dezember 2017 die Stossrichtung für diese Reform festgelegt und angekündigt, dass er bis Ende 2018 eine Botschaft verabschieden will. Im Rahmen der Auslegeordnung mit Bundespräsident Alain Berset nahm die Kommission zur Kenntnis, dass eine Volksabstimmung über die Altersvorsorge im Wahljahr 2019 aus zeitlichen Gründen unrealistisch ist. Zudem wurde sie auch informiert, dass der Bundesrat in den nächsten Wochen die Eckwerte für die neue Reform der AHV diskutieren und verabschieden wird.

Die Kommission tagte am 12. Februar 2018 in Bern unter dem Vorsitz von Joachim Eder (FDP, ZG) und teilweise in Anwesenheit von Bundespräsident Alain Berset.