Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-SR) will das Gesetz über die Krankenversicherung so ändern, dass die aktuelle Einteilung der Prämienregionen beibehalten werden kann. Sie beschloss eine entsprechende Kommissionsmotion.

​Die Kommission hat sich an mehreren Sitzungen mit den Prämienregionen in der Krankenversicherung auseinandergesetzt. Anstelle der in eine ähnliche Richtung zielenden Motion Germann. Krankenversicherung. An bewährten Prämienregionen festhalten (16.4083) beschloss sie nun mit 7 zu 1 Stimme bei 3 Enthaltungen eine Kommissionsmotion (18.3713), um die gesetzlichen Grundlagen so anzupassen, dass die aktuelle Einteilung der Prämienregionen auf Ebene der Gemeinden beibehalten werden kann. Auf diese Weise können schwer vermittelbare Prämiensprünge vermieden werden.

Weiter stimmte die Kommission mit 8 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen der Pa. Iv. Befristete Verlängerung der Zulassungsbeschränkung nach Art. 55a KVG (18.440) zu, die ihre Schwesterkommission des Nationalrates beschlossen hatte. Die SGK-NR kann nun einen Erlassentwurf erarbeiten, mit dem die geltende Zulassungsbeschränkung für Ärztinnen und Ärzte um zwei Jahre, bis Mitte 2021, verlängert wird.

Eingehend befasste sich die Kommission mit der Frage der Vermittlerprovisionen in der Krankenversicherung. Sie hörte eine Vertretung des St. Galler Kantonsparlaments zur Standesinitiative «Keine Prämiengelder für Vermittlungsprovisionen (18.305 s)» an. Ausserdem führte sie die Beratung zu den beiden gleichlautenden Motionen 17.3964 und 17.3956 «Keine unverhältnismässigen Ausgaben für Vermittlerprovisionen in der Grundversicherung» weiter,die von Ständerätin Pascale Bruderer eingereicht beziehungsweise vom Nationalrat angenommen worden waren. Die Kommission liess sich von Vertretern der beiden Dachverbände der Krankenversicherer über die Arbeiten an einer Branchenvereinbarung zur Einschränkung der Vermittlerprovisionen bei Versicherungswechsel informieren. Die Vereinbarung betrifft die Grund- und Zusatzversicherung, enthält eine Verbesserung der Ausbildung von Vermittlern und strengere Qualitätsvorschriften für die Beratung. Die Branche schlägt ausserdem vor, diese Abmachung für Versicherer allgemeinverbindlich zu erklären und wirksame Sanktionsmöglichkeiten vorzusehen. Die Kommission beschäftigte sich in diesem Rahmen eingehend mit allfälligen Wettbewerbs- oder Marktverzerrungen und hörte dazu eine Delegation der Finanzmarktaufsicht FINMA und der Wettbewerbskommission WEKO an. Im Hinblick auf eine nächste Sitzung gab sie bei der Verwaltung eine Auslegeordnung möglicher Regulierungsvarianten in Auftrag. Die Kommission wird dabei auch Varianten prüfen, die sich gegebenenfalls nur auf den Bereich der Grundversicherung oder nur auf eine Unterbindung der Telefonakquise beschränken.

Die Kommission tagte am 21. August 2018 in Bern unter dem Vorsitz von Joachim Eder (FDP, ZG).
Über ihre Beschlüsse zur Volksinitiative 18.052 s Für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub - zum Nutzen der ganzen Familie informierte die Kommission mit einer separaten Medienmitteilung.