Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates (SiK-N) ortet an der Landesgrenze ein Sicherheitsproblem und beantragt, das Grenzwachtkorps (GWK) um 30 Stellen aufzustocken. Diesen Entscheid fällte sie im Rahmen der Behandlung der Standesinitiativen des Kantons Basel-Landschaft (15.301) und des Kantons St. Gallen (17.311), die sie damit als erfüllt betrachtet. Aus diesem Grund beantragt die SiK-N, die Initiativen abzuschreiben bzw. ihr keine Folge zu geben.

​Den Entscheid, im Voranschlag 2018 und im Finanzplan 2019-21 das Globalbudget der Eidgenössischen Zollverwaltung um 30 Vollzeitstellen zugunsten des GWK zu erhöhen, fällte die SiK-N mit 16 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung. Ihren Antrag wird sie der Finanzkommission des Nationalrates (FK-N) stellen. Sollte die FK-N den Antrag ablehnen, wird die SiK-N ihren Antrag direkt im Nationalrat einreichen. Für die Mehrheit besteht angesichts des Sicherheitsproblems in den Grenzgebieten, namentlich wegen der grenzüberschreitenden Kriminalität, der irregulären Migration und des Schmuggels, eindeutig Handlungsbedarf. Sie erachtet es deshalb als notwendig, das GWK aufzustocken, damit es künftig an allen Standorten personell so ausgestattet wird, dass es seine Aufgaben der jeweiligen Sicherheitssituation angepasst wahrnehmen kann. Die Minderheit lehnt den Aufstockungsantrag ab, weil zuerst die vom Parlament beschlossene Plafonierung des Bestandes des Bundespersonals rückgängig gemacht und von linearen Kürzungen Abstand genommen werden soll. Auch müssten primär die Kantone ihre Polizeikräfte aufstocken. Schliesslich brauche es eine Gesamtsicht unter Berücksichtigung der Arbeitsbedingungen des GWK.

Vor diesem Hintergrund unterstützt die SiK-N die Stossrichtung der Standesinitiativen 15.301 und 17.311. Mit den nun beantragten Stellen erachtet die SiK-N die Anliegen der Standesinitiativen aber als erfüllt. Deshalb beschloss sie einstimmig ihrem Rat zu beantragen, die Standesinitiative 15.301 (2. Phase) abzuschreiben. Mit 19 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt sie, der Standesinitiative 17.311 (1. Phase) keine Folge zu geben.

Wehrpflichtersatzabgabe

Mit 13 zu 0 Stimmen bei 11 Enthaltungen beantragt die SiK-N, der Änderung des Bundesgesetzes über die Wehrpflichtersatzabgabe (17.055) zuzustimmen. Sechs Anträge, welche die Vorlage des Bundesrates entweder abschwächen oder verschärfen wollten, fanden keine Mehrheit. So wurde zum Beispiel der Antrag, auf die Einführung einer Abschluss-Ersatzabgabe zu verzichten, mit 17 zu 7 Stimmen abgelehnt. Die Mehrheit erachtet eine solche Ersatzabgabe für diejenigen Militär- und Zivildienstpflichtigen, die am Ende ihrer Dienstpflicht entlassen werden, obwohl sie die Gesamtdienstleistungspflicht nicht vollständig erfüllt haben, insbesondere aus Gründen der Wehrgerechtigkeit als notwendig. Die Minderheit hingegen moniert, dass diese Abgabe diejenigen Dienstpflichtigen treffen würde, die ohne eigenes Verschulden ihre Gesamtdienstpflicht nicht erfüllt haben. Mit 15 zu 9 Stimmen wurde ein Antrag abgelehnt, der namentlich forderte, dass die Behörden den Pass oder die Identitätskarte einziehen oder nicht ausstellen können, wenn ein Ersatzpflichtiger seine Ersatzabgabe nicht bezahlt hat. Die Mehrheit vertritt die Ansicht, dass eine solche Massnahme unverhältnismässig wäre und völkerrechtlichen Bestimmungen widersprechen würde. Die Minderheit indes verweist namentlich darauf, dass in der Vernehmlassung 16 Kantone eine solche Massnahme begrüssten. Das Geschäft 17.055 wird voraussichtlich vom Nationalrat in der Wintersession behandelt.

Im Rahmen dieser Diskussion führte die SiK-N auch eine Abstimmung über die Parlamentarische Initiative Golay (16.499) durch. Diese Initiative wollte, dass Inhaber einer Niederlassungsbewilligung, die in der Schweiz geboren sind, so lange zum Entrichten einer Solidaritätsabgabe verpflichtet sind, als sie in der Altersgruppe sind, in der die Schweizer militärdienstpflichtig oder wehrersatzpflichtig sind. Mit 15 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung sprach sich die SiK-N dafür aus, dieser Parlamentarische Initiative keine Folge zu geben, worauf der Initiant ankündigte, er werde die Initiative zurückziehen und überarbeiten.

Des Weiteren hat die SiK-N eine ausführliche Diskussion über Terrorismusbekämpfung geführt. Dabei hat sie ihren Entscheid vom 5. Oktober 2015 mit 16 zu 8 Stimmen bestätigt, der parlamentarischen Initiative der FDP-Liberalen Fraktion (15.407) „Schaffung einer Strafbestimmung zur Terrorismusbekämpfung" Folge zu geben und wird ihrem Rat einen entsprechenden Antrag stellen. Schliesslich beantragt die Kommission mit 15 zu 9 Stimmen, der Parlamentarischen Initiative Addor (17.422) „Angaben über die Religion der Armeeangehörigen (1. Phase)" keine Folge zu geben, und beantragt einstimmig, die Motion Jositsch (16.3945) «Schutz religiöser Gemeinschaften vor terroristischer und extremistischer Gewalt» anzunehmen.

Die Kommission hat am 9./10. Oktober 2017 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Corina Eichenberger-Walther (FDP, AG) und teils in Anwesenheit von Bundesrat Ueli Maurer, Vorsteher des EFD, in Bern getagt.