Einstimmig beantragt die SiK-S, der Änderung des Bundesgesetzes über die Wehrpflichtersatzabgabe (17.055) in der Fassung des Bundesrats zuzustimmen. Ein Antrag, der für die Ersatzabgabe eine progressive Skala mit einer Entlastung der untersten Einkommen einführen wollte, wurde abgelehnt.

​Für die SiK-S ist die Notwendigkeit der Vorlage unbestritten, da diese die Wehrpflichtersatzabgabe an die Veränderungen im Militär- und Zivildienstrecht in Folge der Weiterentwicklung der Armee anpasst und einer vom Parlament überwiesenen Motion Rechnung trägt (14.3590). Die Vorlage sieht namentlich vor, die Ersatzpflichtdauer vom 19. bis zum 37. Altersjahr vorzusehen (aktuell 20. bis 30. Altersjahr). Weiter wird für Dienstpflichtige, die am Ende ihrer Dienstpflicht entlassen werden, ohne ihre Gesamtdienstleistungspflicht vollständig erfüllt zu haben, eine Abschluss-Ersatzabgabe eingeführt.

Mit 8 zu 3 Stimmen lehnte die SiK-S einen Antrag ab, der für die Wehrpflichtersatzabgabe eine progressive Berechnungsskala einführen wollte. Die Mehrheit führt insbesondere an, dass eine solche Skala zu erheblichen Mindereinnahmen führen würde. Zudem sei die vom Bundesrat vorgeschlagene Abgabe von 3 Prozent des taxpflichtigen Einkommens in der Praxis einfacher zu handhaben und entspreche dem allgemeinen Grundsatz der Wehrgerechtigkeit. Die Minderheit möchte hingegen mit einer progressiven Skala die untersten Einkommen entlasten. Aus ihrer Sicht besteht im heutigen System für Dienstpflichtige mit höherem steuerbaren Einkommen der Anreiz, sich der Dienstpflicht zu entziehen und sie hält einen progressiven Ansatz für sozial gerechter.

Das Geschäft wird in der Frühjahressession im Ständerat behandelt. Der Nationalrat hatte der Vorlage bereits in der letzten Wintersession zugestimmt.

Lage der Schweizer Wehrtechnikindustrie

Im letzten November hatte die SiK-S eine Delegation der schweizerischen Wehrtechnikindustrie über deren Bedenken, dass die sicherheitsrelevante Technologie- und Industriebasis der Schweiz und Arbeitsplätze gefährdet seien, angehört. Von den Anhörungsteilnehmenden wurde damals der Wunsch vorgebracht, die Kriegsmaterialverordnung zu ändern. Zur genaueren Prüfung des Handlungsbedarfs führte die Kommission an ihrer heutigen Sitzung weitere Anhörungen durch, und zwar mit Vertretungen der Swissmem und der RUAG sowie mit den Vorstehern des WBF und des VBS und einer Vertretung des EDA. Im Vordergrund standen namentlich die Fragen, wie die allgemeine wirtschaftliche Situation der Kriegsmaterial exportierenden Industrie in der Schweiz aussieht und inwiefern die Ziele der Motion 13.3662 «Benachteiligung der Schweizer Sicherheitsindustrie beseitigen» erreicht wurden. Von Seiten der Industrie wurde erneut der Wunsch nach einer mit den europäischen Nachbarländern vergleichbaren Exportpraxis vorgebracht. Die SiK-S nahm in diesem Zusammenhang zur Kenntnis, dass die betroffenen Departemente für die Anliegen der Industrie Verständnis zeigten und das zuständige Departement dem Bundesrat demnächst eine entsprechende Verordnungsänderung beantragen wird.

Weiter behandelte die Kommission den Bericht über den Swisscoy-Einsatz 2017 und wurde über Aktualitäten orientiert, darunter über den Einsatz der Armee anlässlich des WEF 2018, die erste Bilanz zwei Wochen nach Beginn der ersten Rekrutenschulen im Rahmen der Weiterentwicklung der Armee, über die Treffen des Chefs der Armee in Österreich und der Generalstabchefs der NATO, sowie über die Überprüfung der F/A-18 Hornet, nachdem gestern an einem Flugzeug ein Bruch an einem Befestigungsscharnier festgestellt worden war.

Die Kommission hat am 1. Februar 2018 unter dem Vorsitz von Ständerat Josef Dittli (FDP, UR) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Ueli Maurer, Vorsteher des EFD, Bundesrat Guy Parmelin, Chef des VBS, sowie Bundesrat Schneider-Ammann, Vorsteher des WBF, in Bern getagt.