Die Staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK-S) hat die sog. Grenzschutzinitiative (26.067) beraten. Sie hat mit 8 zu 2 Stimmen entschieden, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen. Die Initiative verlangt, wieder systematische Grenzkontrollen einzuführen und die Anzahl der gewährten Asylgesuche auf 5000 pro Jahr zu beschränken. Zudem hat die Kommission die Beratung zur sog. Kompass-Initiative aufgenommen.

Ablehnung der Grenzschutzinitiative

Zu dieser Initiative hat die Kommission eine Vertretung des Komitees und des Bundesrats angehört und anschliessend erwogen, welche Auswirkungen die Annahme des Volksbegehrens hätte. Sie hat sich mit 8 zu 2 Stimmen dafür ausgesprochen, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.​

Nach Meinung der Kommissionsmehrheit trägt die Initiative nicht zur Lösung der Probleme bei, die sie erwähnt. Im Gegenteil: Indem die Schweiz nach Annahme der Initiative höchstwahrscheinlich zur Schengen-Aussengrenze würde, wäre nicht nur ein grosser wirtschaftlicher Schaden zu erwarten – weil einerseits für Arbeitskräfte aus dem benachbarten Ausland das Pendeln und andererseits für Touristen und Touristinnen die Einreise erschwert würde. Auch die Sicherheitssituation würde sich deutlich verschlechtern, weil die grenzüberschreitende Polizeiarbeit erheblich erschwert und der Zugang zu den länderübergreifenden Informationssystemen wegfallen würde.

Im Asylbereich würde sich nach Auffassung der Mehrheit mit Annahme der Initiative ebenfalls wenig ändern. Es würden, wenn überhaupt, nur geringfügig weniger Asylsuchende kommen. Diese könnten in der Praxis nicht weggewiesen werden, auch wenn die Initiative dies vorsieht. Weil der Status der neu in die Schweiz gelangten Personen jedoch prekärer wäre als heute, würde dies die Kriminalität unter ihnen fördern sowie ihre berufliche und gesellschaftliche Integration erschweren.

Für die Kommissionsmehrheit ist indessen klar, dass sowohl in Bezug auf den Asylbereich als auch gewisse Aspekte der Kriminalität Handlungsbedarf besteht. Der Bundesrat hat hier bereits Massnahmen ergriffen und plant in den nächsten Monaten, noch weitere solche aufzugleisen.

Eine Minderheit der Kommission spricht sich dafür aus, die Initiative zur Annahme zu empfehlen. Sie erachtet die von der Initiative vorgeschlagenen Mittel als tauglich, um die Sicherheit zu erhöhen und die Situation im Asylbereich zu verbessern.

Die Volksinitiative kann in der nächsten Session im Ständerat behandelt werden.

Beratung zur Kompass-Initiative aufgenommen

Die Kommission hat an ihrer heutigen Sitzung die Beratung der sog. Kompass-Initiative aufgenommen (26.062). Zu diesem Zweck hat sie sowohl eine Vertretung des Initiativkomitees als auch des Bundesrats angehört. Sie wird die Beratung an einer der nächsten Sitzungen fortsetzen.

Neuordnung der ausserparlamentarischen Kommissionen

Im Rahmen der Überprüfung 2025 hat der Bundesrat vorgeschlagen, die ausserparlamentarischen Kommissionen neu zu ordnen (26.070). Unter anderem sollen drei Kommissionen aufgelöst sowie fünf bestehende Kommissionen im Bereich Medizinalberufe und zwei im Bereich Arbeitsmarkt zu je einer fusioniert werden.

Anders als der Bundesrat will die Mehrheit der Kommission die tripartite Kommission des Bundes und die Eidg. Arbeitskommission nicht zusammenlegen, sondern als eigenständige Gremien erhalten. Diese hätten unterschiedliche Aufgaben und erforderten deshalb auch unterschiedliches Fachwissen, welches durch eine Fusion teilweise verloren ginge. Das sei auch die einhellige Meinung der Sozialpartner. Eine Minderheit der Kommission will dem Bundesrat folgen. Sie ist der Ansicht, dass das neue Gremium beide Aufgaben zufriedenstellend erfüllen würde.

Im Weiteren hat sich die Kommissionsmehrheit gegen die vom Bundesrat vorgeschlagene Abschaffung der Eidg. Kommission für Wohnungswesen ausgesprochen. Sie ist der Ansicht, dass dieses Organ angesichts der grossen Wohnungsnot und anderer aktueller Fragen weiterhin vonnöten ist. Eine Minderheit ist der Meinung, dass es diese Kommission nicht mehr braucht. Es gebe andere Mittel und Kanäle für die Verwaltung, um an das nötige externe Fachwissen zu kommen.

Ausserdem spricht sich eine Minderheit dafür aus, dass es Verwaltungskommissionen in Zukunft untersagt sein soll, gegen aussen zu kommunizieren. Ihre Aufgabe sei, die Verwaltung zu beraten und zu unterstützen, und nicht, sich direkt an die Öffentlichkeit oder Parlamentsmitglieder zu wenden. Die Mehrheit teilt die Haltung des Bundesrats. Es gäbe gewisse Kommissionen, die zur Wahrnehmung ihrer Aufgabe darauf angewiesen seien, gegen aussen zu kommunizieren.

Die Kommission hat die Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 10 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltungen angenommen.

Schutz der kognitiven Integrität

Die Kommission hat dem Beschluss ihrer nationalrätlichen Schwesterkommission, der parlamentarische Initiative Chappuis 24.479 Folge zu geben, mit 5 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen ihre Zustimmung verweigert. Die Initiative verlangt die Schaffung von rechtlichen Grundlagen zum Schutz des Rechts auf kognitive Integrität. Der Fortschritt namentlich in den Bereichen der Neurotechnologie und der künstlichen Intelligenz bietet Möglichkeiten zur geistigen Manipulation und zur Umgehung des Schutzes der Gehirnaktivitätsdaten und stellt damit eine nie dagewesene Gefahr dar. Die Kommission ist deshalb der Ansicht, dass sich die Initiative einer wichtigen Fragestellung annimmt. Bevor der Gesetzgebungsprozess angestossen wird, sollte ihrer Meinung nach allerdings eingehend analysiert werden, ob das geltende Recht (Grundrechtskatalog oder z. B. Datenschutzgesetz) nicht ausreicht. Daher hat sie mit 8 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung das Postulat 26.4704 verabschiedet, mit welchem der Bundesrat mit dieser Analyse beauftragt wird. Er soll in diesem Rahmen auch prüfen, inwieweit bereits mit den laufenden Rechtsetzungsvorhaben (v. a. mit dem Ausführungsgesetz zur Konvention des Europarates über künstliche Intelligenz) der Schutz der kognitiven Integrität verbessert wird.

Palästina: Ablehnung einer Genfer Standesinitiative

Die Kommission beantragt ihrem Rat mit 8 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen, einer Standesinitiative des Kantons Genf (25.320) zum dringlichen Ersuchen des Familiennachzugs für eine Familie aus Gaza keine Folge zu geben. Die Mutter und eines der Kinder wurden 2025 in Genf aufgenommen, damit das Kind medizinisch versorgt werden kann. Die Kommission ist sich der Härte des besagten Falls bewusst, kommt aber zum Schluss, dass mit der Initiative keine gesetzgeberische Massnahme verlangt wird und es der Kommission nicht zusteht, in einem Einzelfall zu intervenieren.

Parlamentarische Vorstösse

Die Kommission hat dem Beschluss ihrer nationalrätlichen Schwesterkommission, der parlamentarischen Initiative Nantermod 25.438 Folge zu geben, mit 8 zu 2 Stimmen zugestimmt. Die Initiative verlangt, dass die Urheberin oder der Urheber eines parlamentarischen Vorstosses (Motion oder Postulat), den der Rat nicht innert zwei Jahren abschliessend behandelt hat, beantragen kann, dass der Vorstoss ohne mündliche Debatte zur Abstimmung vorgelegt und nicht wie bisher ohne Ratsbeschluss abgeschrieben wird. Die Kommission teilt das Argument, dass die Debatten im Nationalrat zu den Motionen oft sehr summarisch sind und kaum zusätzliche Informationen zu den bereits vorliegenden schriftlichen Stellungnahmen liefern.

Die Kommission hat am 15./16. Oktober 2026 unter dem Vorsitz von Ständerätin Heidi Z’graggen (M-E/UR) in Bern getagt.

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