Mit 17 zu 3 Stimmen bei 5 Enthaltungen ist die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK-N) auf die Vorlage (26.052) eingetreten, die einen Verpflichtungskredit von 2,18 Milliarden Franken für vier neue Reservekraftwerke beantragt. Diese Anlagen sollen ab 2030 15 Jahre lang als Reservekraftwerke für den Fall einer Strommangellage dienen. Wegen der hohen Kreditsumme möchte die Kommission vorerst weitere Informationen einholen, bevor sie entscheidet. Unter anderem publiziert die ElCom regelmässig Berichte zur Stromversorgungssicherheit. Der nächste Bericht, geplant für Frühjahr 2027, soll in die Entscheidung der Kommission einfliessen. Aus diesem Grund hat die Kommission die Beratung des neuen Verpflichtungskredits mit 16 Stimmen bei 9 Enthaltungen sistiert.
Der Bundesrat beantragt mit dieser Vorlage ebenfalls zwei Zusatzkredite in einer Gesamthöhe von 131,3 Millionen Franken. Ein Zusatzkredit von 100 Millionen Franken soll Projektierungen und Vorleistungen für Reservekraftwerke finanzieren, während 31,3 Millionen Franken für das Reservekraftwerk Monthey, das bis zum Jahr 2030 als Überganslösung dienen soll, vorgesehen sind. Die Kommission hat mit 17 zu 3 Stimmen bei 5 Enthaltungen beschlossen, sich bereits an ihrer nächsten Sitzung über diese Zusatzkredite auszusprechen. Denn die Kommission befürchtet, dass die Kosten bei einer Verzögerung dieser Zusatzkredite erhöht werden.
Schnellere Bewilligungsverfahren für das Stromnetz
Die Kommission hat sich mit den Differenzen zur Änderung des Elektrizitätsgesetzes zur Beschleunigung der Verfahren beim Aus- und Umbau der Stromnetze (25.057) befasst, nachdem der Ständerat in der Sommersession die Vorlage zum ersten Mal behandelt hat. Die Kommission anerkennt, dass zahlreiche Entscheide des Ständerates die Bewilligungsverfahren spürbar beschleunigen, und stimmt diesen Änderungen zu. Beim Thema Moore hingegen ist sie der Auffassung, dass eine Relativierung des verfassungsmässigen absoluten Moorschutzes die Akzeptanz der Vorlage gefährden könnte, ohne dies durch eine verfahrensbeschleunigende Wirkung zu rechtfertigen. Sie beantragt hier einstimmig, am Entscheid des Nationalrates festzuhalten. Ebenso hält sie daran fest, beim Ersatz bestehender Höchstspannungsleitungen auch weiterhin die aktuellen Bestimmungen zum Schutz vor Lärm und nichtionisierender Strahlung anzuwenden.
Mit 18 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung lehnt die Kommission das vom Ständerat eingeführte nachträgliche Bewilligungsverfahren für Leitungen und Transformatorenstationen unter 36 kV ab. Sie betont, dass von solchen Anlagen erhebliche Gefahren ausgehen können, wenn die rechtlichen Vorgaben, etwa zur elektrischen Sicherheit oder zum Umweltschutz, nicht eingehalten werden. Bei der Frage des nationalen Interesses an Anlagen des Stromnetzes folgt die Kommission mit 14 zu 7 Stimmen bei 3 Enthaltungen dem Ständerat. Die Minderheit will nur Anlagen über 36 kV ein nationales Interesse beimessen. Eine weitere Minderheit, unterlegen mit 14 zu 11 Stimmen, beantragt, dass beim Neubau von Höchstspannungsleitungen zwingend eine Erdverkabelung geprüft werden muss, wenn Biotope von nationaler Bedeutung betroffen sind.
Zudem lehnt es die Kommission mit 15 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab, eine Preisobergrenze für Regelenergie zum Ausgleich des Stromnetzes vorzusehen. Die Minderheit möchte hier dem Ständerat folgen. Weiter beantragt die Kommission mit 13 zu 12 Stimmen, dass die laufenden Verträge betreffend Reservekraftwerke erst nach Inbetriebnahme der Anlagen an Swissgrid übertragen werden sollen. Die Minderheit lehnt jegliche Regelung zur Übertragung dieser Verträge im Rahmen dieser Vorlage ab.
Regulierung der systemkriTIschen Unternehmen der Strombranche
Die Kommission ist mit 16 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen auf die Vorlage zur gesetzlichen Verankerung von Anforderungen an systemkritische Stromunternehmen (Änderung des Stromversorgungsgesetzes, 25.098) eingetreten. Sie betont, dass nach wie vor unabsehbare, schwerwiegende Konsequenzen für die Stromversorgung und damit das Wohlergehen des ganzen Landes drohen, wenn eines dieser Unternehmen in Bedrängnis gerät. Dieses Risiko erachtet die Kommission als nicht tragbar. Es liegt in der Verantwortung des Gesetzgebers, diese Risiken mit einer geeigneten Regulierung einzugrenzen.
Im Rahmen einer Anhörung begrüsste die Kommission die betroffenen Unternehmen, eine Vertretung derer Eigentümer, die nationale Netzgesellschaft und die Regulierungsbehörde ElCom. Angesichts der komplexen Ausgangslage hat die Kommission entschieden, ihre Arbeiten an der Vorlage erst fortsetzen, wenn der Bericht der vom Bundesrat eingesetzten Expertengruppe «Regulierung systemkritischer Stromunternehmen» vorliegt. Die Erkenntnisse aus diesem Bericht werden in die weiteren Beratungen einfliessen.
Grenzausgleich für Zement
Die Kommission hat die Rückmeldungen aus der Vernehmlassung zum geplanten CO2-Grenzausgleich für Zement (21.432) zur Kenntnis genommen. Sie stellt fest, dass die Rückmeldungen überwiegend positiv ausfallen (Ergebnisbericht). An ihrer nächsten Sitzung wird sie die Beratung ihres Entwurfs zuhanden des Rates abschliessen.
Die Kommission hat am 10. und 11. August 2026 unter dem Vorsitz von Nationalrat Nicolò Paganini (M-E, SG) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Albert Rösti in Bern getagt.