Mit 13 zu 10 Stimmen beschloss die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK-N), der parlamentarischen Initiative Candinas 20.456 Folge zu geben. Diese verlangt eine Anpassung des Zweitwohnungsgesetzes, damit sogenannte altrechtliche Bauten flexibler modernisiert werden können – Bauten also, die vor der Annahme der Zweitwohnungsinitiative bereits existierten oder bewilligst waren. In Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent können diese Bauten nur beschränkt erneuert werden, wenn sie in der Art der Wohnnutzung frei bleiben sollen. Die Initiative will die geltenden Restriktionen adaptieren: Erstens sollen die Eigentümerinnen und Eigentümer bei einer Erneuerung gleichzeitig die Hauptnutzfläche ihrer altrechtlichen Bauten um 30 Prozent erweitern und zusätzliche Wohnungen schaffen dürfen. Zweitens wäre neu eine Erweiterung auch bei einem Wiederaufbau zulässig. Drittens soll der Standort für wiederaufgebaute Häuser innerhalb des Grundstückes frei gewählt werden dürfen.
Aus Sicht der UREK-N hemmen die strengen Auflagen des Zweitwohnungsgesetzes Investitionen in bestehende Erstwohnungsbauten. Der Kommission ist es ein Anliegen, dass die einheimischen Eigentümerinnen und Eigentümer mehr Möglichkeiten erhalten, ihre Häuser zu erneuern respektive wiederaufzubauen. Die Wohnfläche soll in jedem Fall massvoll erweitert werden dürfen. Gerade in Dörfern, die gegen Abwanderung kämpfen, sei es wichtig, dass die einheimische Bevölkerung in Bauten investieren könne. Die Kommission ist der Ansicht, dass die vorgesehenen Erleichterungen mit dem Anliegen der Zweitwohnungsinitiative kompatibel sind. Es entstünden dadurch keine neuen Zweitwohnungen auf der grünen Wiese.
Ein Teil der Kommission sieht keinen Handlungsbedarf und erachtet die aktuellen Erweiterungsmöglichkeiten als ausreichend. Die geltenden Bestimmungen seien als Kompromiss zu verstehen, der einerseits den Zweitwohnungsartikel der Verfassung und damit den Volkswillen respektiere und andererseits möglichst viel Spielraum lasse. Auch der Bundesrat sehe beim Zweitwohnungsgesetz – gestützt auf die Wirkungsanalyse vom 12. Mai 2021 – keinen Anpassungsbedarf.
Anhörungen zu negativen Emissionen
Im Rahmen von Anhörungen hat sich die Kommission über Pflanzenkohle und Böden als CO2-Senken sowie über verschiedene Verfahren zur Entnahme von CO2 aus der Atmosphäre und dessen Speicherung informieren lassen. Die Kommission hält negative Emissionen für notwendig, um die Klimaziele zu erreichen. In einem nächsten Schritt wird sich die Kommission mit der Frage auseinandersetzen, welche Regulierungshürden bei der Entwicklung und beim Einsatz von Negativemissionstechnologien bestehen und wie diese überwunden werden können.
Im Weiteren hat die Kommission einstimmig beschlossen, der parlamentarischen Initiative 19.502 «Anpassung des Kernenergiegesetzes zwecks Vorbeugung gegen Ring-Fencing-Strategien der AKW-Betreibergesellschaften» keine Folge zu geben. Sie sieht gegenwärtig keinen Handlungsbedarf auf Gesetzesstufe, möchte das Anliegen aber weiterverfolgen und dabei die Sachlage und allfällige Massnahmen vertieft prüfen. Eine Sistierung der parlamentarischen Initiative war aufgrund der zwingenden Behandlungsfrist nicht möglich.
Schliesslich hat die Kommission mit 14 zu 6 Stimmen bei einer Enthaltung der Motion 20.3667 «Dank Innovation Green Deals die Kreislaufwirtschaft und die nachhaltige Ressourcennutzung fördern» zugestimmt. Die Kommission unterstützt das Anliegen der Motion. Es wird auch im Rahmen der Arbeiten zur parlamentarischen Initiative zur Kreislaufwirtschaft (20.433) behandelt, die konkrete Umsetzung ist aber noch offen. Eine Minderheit beantragt, die Motion abzulehnen.
Die Kommission hat am 20./21. Mai 2021 unter dem Vorsitz von Nationalrat Bastien Girod (G/ZH) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrätin Simonetta Sommaruga in Bern getagt.