Die WBK-S beantragt ihrem Rat, dem Nationalrat beim Verbot von Feuerwerkskörpern zu folgen, die ausschliesslich der Knallerzeugung dienen. Zudem unterstützt sie die Beschränkung der Einfuhr von Feuerwerkskörpern der Kategorie F1 auf 2,5 Kilogramm pro Tag und Person. Wie der Nationalrat will die Kommission auf eine Ausweitung der Ausweispflicht für Feuerwerkskörper der Kategorie F3 verzichten. Einen entsprechenden Antrag lehnte sie mit 6 zu 3 Stimmen ohne Enthaltungen ab. Eine Minderheit beantragt hingegen die Ausweitung dieser Ausweispflicht.
In einem Punkt weicht die WBK-S vom Nationalrat ab: Mit 5 zu 4 Stimmen ohne Enthaltungen beantragt sie, den Abbrand von Feuerwerkskörpern, von denen eine mittlere oder hohe Gefahr ausgeht, einer kantonalen Bewilligungspflicht zu unterstellen. Eine Minderheit möchte von dieser Bewilligungspflicht absehen. Wie der Nationalrat spricht sich die Kommission zudem dagegen aus, die Feuerwerkskategorien auf Gesetzesebene zu verankern; auch dieser Entscheid fiel mit 5 zu 4 Stimmen ohne Enthaltungen. Der indirekte Gegenentwurf wurde in der Gesamtabstimmung einstimmig von der Kommission unterstützt.
Im Nachgang zur Brandkatastrophe von Crans-Montana prüfte die Kommission zudem ein Verbot von Feuerwerkskörpern in öffentlich zugänglichen Innenräumen. Sie liess sich von der Verwaltung ausführlich über das vom Interkantonalen Organ Technische Handelshemmnisse erlassene Feuerwerksverbot informieren, das am 1. April 2026 in allen Kantonen in Kraft getreten ist. Die Kommission begrüsst dieses Verbot, welches einstimmig von den Kantonen angenommen wurde. Vor diesem Hintergrund verzichtet die WBK-S darauf, dieses Verbot durch eine Regelung auf nationaler Ebene zu übersteuern.
Anschliessend befasste sich die Kommission mit der Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk». Mit 7 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen empfiehlt sie ihrem Rat, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.
Gebärdensprachen: Kommission bevorzugt Anpassung der bundesrätlichen Vorlagen anstelle eines spezifischen Rahmengesetzes
Die Kommission hat die von ihrer Schwesterkommission beschlossene Initiative 26.404 («Anerkennung der Gebärdensprachen durch die Schaffung eines Gebärdensprachenrahmengesetzes») vorgeprüft. Neben der Schaffung eines Rahmengesetzes sieht die Initiative auch Änderungen bestehender Erlasse vor, mit denen die Massnahmen zur sprachlichen Inklusion gestärkt werden sollen.
Nach eingehender Diskussion hat die Kommission mit 4 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen und Stichentscheid des Präsidenten beschlossen, der Initiative keine Folge zu geben.
Ein Teil der Kommission ist der Auffassung, dass zwar Inklusion angestrebt wird, mit dem vorgeschlagenen Weg aber vor allem die Differenz betont wird, was zu Stigmatisierung führen könnte. Er bevorzugt die Anpassung der bundesrätlichen Vorlagen anstelle eines spezifischen Rahmengesetzes. Ein anderer Teil der Kommission wiederum möchte den Gebärdensprachen den gleichen Status verleihen wie den anderen Sprachen und die Förderung der sprachlichen und kulturellen Identität der Gemeinschaft der gehörlosen und hörbehinderten Menschen rechtlich verankern
Das Geschäft geht nun zurück an die WBK-N, die zu entscheiden hat, ob sie ihrem Rat beantragt, der Initiative zuzustimmen, oder ob sie andere Massnahmen vorschlägt.
Tests statt Lockerung der Zulassungsverfahren für neuartige Lebensmittel
Die Kommission hat die Motion 23.3941 vorberaten, die den Bundesrat beauftragt, die Zulassungsverfahren für neuartige Lebensmittel (Novel Food), insbesondere für kultiviertes Fleisch und für mittels Präzisionsfermentation produzierte Lebensmittel, zu vereinfachen und zu beschleunigen.
Die WBK-S erachtet die derzeitigen Verfahren, die vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) gesteuert werden, für angemessen und mit der EU-Gesetzgebung vereinbar. Die Sicherheit neuartiger Lebensmittel sei so gewährleistet. Die Kommission hält fest, dass das Parlament unlängst die Motion 23.3408 an den Bundesrat überwiesen und ihn damit beauftragt hat, das geltende Recht dahingehend anzupassen, dass Unternehmen für neuartige Lebensmittel Tests durchführen können. Da sie diese Massnahmen für angemessen und ausreichend hält, beantragt sie einstimmig die Ablehnung der Motion 23.3941.
Umsetzung der Swissness-Gesetzgebung
Die Kommission liess sich vom Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE) über dessen Praxispräzisierung zur Swissness-Gesetzgebung informieren. Neu ist Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, auf ihren Produkten zusammen mit den Angaben «Swiss Research» oder «Swiss Engineering» das Schweizerkreuz zu verwenden. Gemäss IGE sollen so die «Swissness» und die Qualität, die damit in Verbindung gebracht wird, in Forschungs-, Design- und anderen produktspezifischen Produktionsschritten hervorgehoben werden, sofern diese in der Schweiz erfolgen. Nach einer ersten Diskussion hat die Kommission beschlossen, demnächst Anhörungen durchzuführen, um mehr über dieses Thema zu erfahren.
Die Kommission hat am 4./5 Mai 2026 unter dem Vorsitz von Ständerat Matthias Michel (FDP, ZG) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider, Vorsteherin des EDI, in Bern getagt.