Mit 13 zu 10 Stimmen empfiehlt die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates, die am 11. April 2003 von der Travail.Suisse eingereichteVolksinitiative Für fairere Kinderzulagen!" (04.016 n) in der Volksabstimmung abzulehnen. Die Initiative verlangt nach dem Prinzip ein Kind eine Zulage" eine Kinderzulage von mindestens 450 Franken im Monat. Die Finanzierung soll durch Bund und Kantone und durch Beiträge der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber erfolgen, wobei die öffentliche Hand mindestens die Hälfte tragen soll. Gegenüber den rund 4 Milliarden heute würden die Kinderzulagen gesamthaft rund 10,7 Milliarden Franken kosten. Hauptgrund für die Ablehnung der Initiative sind vor allem diese hohen Kosten.
Die Kommission hat an ihrer Sitzung die letzten noch offenen Punkte beim Bundesgesetz über die Familienzulagen [(91.411 Pa.Iv. Leistungen für die Familie (Fankhauser)] bereinigt. Unter anderem beschloss sie eine Obergrenze der Beiträge für Selbständigerwerbende. Die Beiträge sollen nur auf demjenigen Einkommen erhoben werden, welches die Grenze für die obligatorische Unfallversicherung nicht übersteigt. In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage mit 12 zu 6 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen. Damit sollen die Kinderzulagen künftig für jedes Kind mindestens 200 Franken und für jedes Kind in Ausbildung mindestens 250 Franken betragen.
Mit 13 zu 9 Stimmen beschloss die Kommission weiter, dem Rat eine Verlängerung der Behandlungsfrist für die Volksinitiative Für fairere Kinderzulagen" um ein Jahr bis Herbst 2006 zu beantragen, was gleichbedeutend mit dem Antrag ist, die Vorlage 91.411 als Gegenvorschlag zur Volksinitiative zu behandeln. Dieser Fristverlängerung muss nach dem Nationalrat auch der Ständerat noch zustimmen. Nach dem Willen der Kommission sollen Volksinitiative und Gegenvorschlag vom Nationalrat in der kommenden Wintersession behandelt werden.
Mit 12 zu 10 Stimmen bzw. 12 zu 9 Stimmen beantragt die SGK-N weiter, den Standesinitiativen Solothurn Familienzulagen" (95.303 n) und Luzern Neuordnung der Familienzulagen" (03.307 s) Folge zu geben.
Die zweite grosse Vorlage, die die Kommission in Angriff nahm, war die 3. KVG-Revision. Da das 1. Paket dieser Revision im beschleunigten Verfahren beraten werden soll, das heisst parallel in den Kommissionen beider Räte, haben die gefassten Beschlüsse der SGK-N als Zweitratskommission vorläufigen Charakter. Definitiv Beschluss wird die Kommission erst am 23. September 2004 in Kenntnis der Ergebnisse im Ständerat fassen.
Eintreten auf die erste Teilvorlage, das Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Gesamtstrategie, Risikoausgleich, Pflegetarife, Spitalfinanzierung (04.031 sn) war unbestritten.
Das von der SGK-S vorgeschlagene Konzept für eine Versichertenkarte wurde von der Kommission noch erweitert: Mit 12:11 Stimmen bei 2 Enthaltungen wurde ein Antrag angenommen, der eine klare Öffnung hin zur Entwicklung einer eigentlichen Gesundheitskarte beinhaltet. Zudem sollen die gespeicherten Daten nicht nur im Notfall abrufbar sein, sondern von einem weiteren Kreis befugter Personen.
Die von der ständerätlichen Kommission in die Vorlage eingefügte Verlängerung des so genannten Ärztestopps wurde mit 15 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung unterstützt. Mit 12 zu 11 Stimmen obsiegte zudem ein Antrag, der diese Massnahme nicht nur um drei Jahre, sondern bis zur Einführung der Vertragsfreiheit verlängern will.
Der geltende Risikoausgleich läuft Ende 2005 aus. Die Kommission unterstützte deshalb kurzfristig eine Verlängerung der rechtlichen Grundlage. Da der geltende Risikoausgleich in Bezug auf die Indikatoren unbefriedigend ist, wurde gleichzeitig die Auflage gemacht, dass der Bundesrat bis Ende 2006 einen Vorschlag für eine wirkungsvolleren Risikoausgleich vorlegen muss. Ebenfalls verabschiedet wurde ein Kommissionspostulat (04.3440), das den Bundesrat auffordert, bis zum Ablauf der neuen Geltungsdauer verschiedene Varianten für einen verbesserten Risikoausgleich zu prüfen.
Bei der Pflegefinanzierung folgte die Kommission der ständerätlichen Kommission, die vorschlägt, die vom Bundesrat beantragte Weiterführung und das Einfrieren der Pflegetarife in einem separaten dringlichen Beschluss zu regeln. Verhindert werden soll damit in erster Linie eine Prämienerhöhung, die mit der Erfüllung der Transparenzvorschriften durch die Leistungserbringer und der vollen Kostenübernahme durch die Versicherer erwartet wird.
Die Kommission unterstützte ebenfalls die Fortführung des befristeten Bundesgesetzes zur Spitalfinanzierung. Mit 12 zu 8 Stimmen bei 3 Enthaltungen hat sie dagegen einen Antrag abgelehnt, neben den öffentlichen und öffentlich subventionierten Spitälern auch die Privatspitäler ins Gesetz aufzunehmen. Man könne nicht per Notrecht innerhalb weniger Monate die Spielregeln ändern und die Kantone mit 400-500 Millionen Franken zusätzlich belasten. Neue Lösungen müssten im Rahmen der neuen Vorlage zur Spitalfinanzierung (2. Paket KVG-Revision) gesucht werden.
Bei der Prämienverbilligung [(BG über die Krankenversicherung. Teilrevision. Prämienverbilligung (04.033 sn)] beschränkte sich die Kommission im Wesentlichen auf eine Anhörung von Ständerat Urs Schwaller (FR) und Regierungsrat Markus Dürr (LU), welche Auskunft über die neusten in die Diskussion gebrachten Prämienverbilligungsmodelle gaben. Ständerat Schwaller möchte zusätzlich zur heutigen Regelung der Prämienverbilligung eine einkommensabhängige Prämienbefreiung für Kinder und Jugendliche in Ausbildung. Regierungsrat Dürr vetrat als Präsident der Gesundheitsdirektorenkonferenz deren Vorschlag, ebenfalls zusätzlich zur geltenden Regelung alle Kinder von den Prämien zu erlassen und diese über die Erwachsenenprämien zu finanzieren. Die Kommission lehnte es dann allerdings angesichts der Vielzahl von noch offenen Fragen mit 18 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen ab, bereits zum heutigen Zeitpunkt eine Empfehlung in Richtung der ständerätlichen SGK abzugeben. Letztere will über ein neues Modell der Prämienverbilligung an einer zusätzlichen Sitzung am 20. September 2004 befinden. Im Ständerat ist dieses Geschäft am 22. September 2004 traktandiert.
Weiter wurde die am 21. Oktober 2003 von der SGK-S eingereichte und vom Ständerat am 4. Dezember 2004 überwiesene Motion 03.3570. Langfristige Sicherung des AHV/IV Fonds beraten. Die Motion zielt im Kern auf eine Trennung der Bilanzen von AHV und IV (separate Fonds). Die Kommission zeigte sich besorgt, dass die defizitäre IV den AHV-Fonds aushöhle. Allerdings müsste vor der Einrichtung getrennter Fonds Frage nach der Finanzierung der IV und die Frage nach einer Neugestaltung der Leistungen (Stichwort 5. IV.Revision) beantwortet werden. Die Kommission sprach sich schliesslich einstimmig dafür aus, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
Mit 19 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung beschloss die Kommission, dem Ständerat zu folgen und den ersten Punkt der am 9. September 2004 von der SGK-S eingereichte Motion 03.3438. Für einen verbesserten Schutz des Vertrauens in die berufliche Vorsorge zu überweisen. Vertrauen in die berufliche Vorsorge könne nur geschaffen werden, wenn mit realistischen Eckwerten gerechnet werde. Allerdings will die Kommission ihren Beschluss nicht unbedingt so verstanden wissen, dass mit der Überprüfung des Umwandlungssatzes automatisch dessen Senkung verbunden sein muss.
Die von Nationalrätin Liliane Maury Pasquier am 19. März 2004 eingereichte parlamentarische Initiative. KVG. Anerkennung der Geburtshäuser (04.418 n) will, dass die Geburtshäuser ins KVG aufgenommen und damit alle Kosten bei einer Geburt in einem Geburtshaus von den Krankenversicherern übernommen werden. Die Kommission beschloss, dieser Initiative mit 12 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen Folge zu geben.
Schliesslich beschäftigte sich die SGK-N angesichts der Auswirkungen auf die berufliche Vorsorge mit der Revision des Versicherungsaufsichtsgesetzes VAG (03.035) und den jüngsten Beschlüssen der WAK-N. Diese würden den Spielraum der autonomen Vorsorgeeinrichtungen stark einschränken und einen Wettbewerb mit den Lebensversicherern verhindern. Die SGK-N will dem Nationalrat deshalb mit 17 zu 2 Stimmen bei 4 Enthaltungen beantragen, bei Art. 2 VAG und bei Art. 68 Abs. 2 BVG an den in der Frühjahrssession 2004 auf Antrag der SGK-N beschlossen Bestimmungen festzuhalten.
Die Sitzung fand am 8./9./10. September 2004 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Christine Goll (SP, ZH) und zum Teil in Anwesenheit von Bundesrat Pascal Couchepin in Bern statt.
Bern, 13.09.2004 Parlamentsdienste