Gemäss Artikel 51 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes (SR 171.10) obliegt der Finanzdelegation die nähere Prüfung und Überwachung des gesamten Finanzhaushaltes des Bundes. Sie verfügt über besoldungs- und kreditrechtliche Kompetenzen, nimmt die Revisionsberichte der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) ab, übt die mitschreitende Aufsicht über die Finanzpolitik des Bundesrates aus und kann Mitberichte zu Botschaften des Bundesrates an die Finanzkommissionen oder andere Kommissionen verfassen. Sie erstattet den Finanzkommissionen jährlich Bericht über ihre Tätigkeit.
Der Tätigkeitsbericht 2012 steht auf der Internetseite der Finanzdelegation zur Verfügung.
Auf die einleitend erwähnten Geschäfte sei zusammenfassend kurz hingewiesen:
Informatikstrategie Bund: Die Finanzdelegation äusserte seit vielen Jahren Bedenken bezüglich der Führung der Bundesinformatik. Dies trug erheblich dazu bei, dass in diesem finanziell gewichtigen Bereich mit der Überarbeitung der Bundesinformatik-Verordnung ein wichtiger Schritt zu einem besseren Management getan wurde. Das Informatiksteuerungsorgan wurde finanziell und personell gestärkt und ist nun für die finanzielle Führung der IKT auf Stufe Bund verantwortlich. Der Bundesrat überwacht die von ihm formulierte Strategie anhand eines Controllings, dessen erster Bericht im Frühjahr 2013 vorliegen soll. Aus Sicht der Finanzdelegation ist es wichtig, die vom Bundesrat installierten Instrumente rasch hochzufahren und die eingeleiteten Massnahmen umzusetzen.
Informatikprojekte: Die Finanzdelegation befasst sich seit vielen Jahren mit diversen grossen Informatikvorhaben des Bund. Im Berichtsjahr liess sie sich über den Projektstand der elektronischen Geschäftsverwaltung (GEVER) und über die Entwicklung der Informatik im VBS orientieren. Besonders im Fokus stand zudem das Projekt Insieme der Eidg. Steuerverwaltung. Aufgrund von Revisionsberichten der EFK, die erhebliche Mängel aufzeigten, hatte die Finanzdelegation dieses Vorhaben seit einigen Jahren auf der Basis von regelmässigen Standberichten eng begleitet. Im Rahmen mehrerer Aussprachen mit Vertretern der ESTV und anlässlich von zwei Informationsbesuchen 2011 und 2012 war von der Verwaltung wiederholt versichert worden, dass wohl Probleme bestünden, diese aber im Griff seien und einer Lösung zugeführt würden. Die weitere Entwicklung von Insieme mit dem Projektabbruch im Herbst 2012 zeigt, wie wichtig für die Finanzdelegation eine transparente und vollständige Information ist.
Vergabewesen Bund: Zur Überwachung und Steuerung des Vergabewesens lancierte der Bundesrat 2007 das Projekt „strategisches Beschaffungscontrolling“. Im Berichtsjahr stellte die Finanzdelegation fest, dass der Bundesrat entgegen seiner ursprünglichen Absicht auf ein bundesweites Controlling verzichten wollte. Die Finanzdelegation intervenierte jedoch dagegen und beharrte auf der Einführung eines departementsübergreifenden Beschaffungscontrollings. Der Bundesrat folgte schliesslich dieser Empfehlung und verabschiedete ein entsprechendes Konzept. Für die Finanzdelegation ist entscheidend, dass damit der Bundesrat die Gesamtverantwortung für die einheitliche Steuerung und Überwachung der Vergaben in der Bundesverwaltung übernimmt. Betreffend der freihändigen Vergaben musste die Finanzdelegation erneut feststellen, dass das öffentliche Beschaffungsrecht nicht in jedem Fall eingehalten wird.
Zulagen im Lohnsystem: Wie die Finanzdelegation bereits in ihrem Tätigkeitsbericht 2011 feststellte, anerkennt sie die Zulagen als wichtiges Instrument, um innerhalb des Besoldungssystems die notwendigen Flexibilität zu erzielen. Im Rahmen einer Überprüfung führte sie im Berichtsjahr mit verschiedenen Departementen Gespräche über deren spezifischen Zulagen. Aufgrund einer aktualisierten Gesamtübersicht wird sie die Situation analysieren. Zudem wird sie sich mit den Auswirkungen der vom Bundesrat beschlossenen neuen Ruhestandsregelung auseinandersetzen.
Bern, 12. April 2013 Parlamentsdienste