Mit Beschlüssen zu einem Ausbau der Transparenz im Rohstoffsektor und zur Beibehaltung der geltenden Vorschriften zur öffentlichen Beurkundung hat die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates ihre Beratungen zur Aktienrechtsrevision abgeschlossen (16.077). In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage mit 9 zu 2 Stimmen angenommen.

Wie vom Bundesrat vorgeschlagen und vom Nationalrat in der Sommersession beschlossen, möchte auch die RK-S im Aktienrecht eine Regelung zur Bekämpfung der Korruption im Rohstoffsektor einbauen. Ohne Gegenstimme hat sie entschieden, dass grosse börsenkotierte Unternehmen, die in der Rohstoffförderung tätig sind, in Zukunft einen jährlichen Bericht über ihre Zahlungen an staatliche Stellen verfassen müssen. Mit 12 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung hat die Kommission zudem einer Ergänzung zugestimmt, welche dem Bundesrat die Kompetenz einräumt, diese Berichterstattungspflicht im Rahmen eines international abgestimmten Vorgehens ebenfalls auf Unternehmen auszudehnen, die mit Rohstoffen handeln. Eine Minderheit beantragt, diese Ausdehnung auf den Rohstoffhandel direkt im Gesetz zu verankern. Anders als der Nationalrat, welcher lediglich die vorsätzliche Verletzung der Berichterstattungspflicht durch die Unternehmen mit einer Strafandrohung versehen möchte, beantragt die RK-S auch eine Bussendrohung für die fahrlässige Pflichtverletzung.

Die Kommission hat sich an ihrer Sitzung überdies mit der Frage der öffentlichen Beurkundung im Aktienrecht befasst und dazu noch Anhörungen durchgeführt. Vertreter der Kantone, der Strafverfolgungsbehörden, der Handelsregisterführer und des Notariats äusserten sich kritisch gegenüber den Erleichterungen der Beurkundungspflicht beim Vorliegen einfacher Verhältnisse, wie sie vom Bundesrat beantragt und Nationalrat in der Sommersession noch ausgebaut wurden. Anders als die Vertreter der Wirtschaft, die sich von diesen Erleichterungen wesentliche Vorteile für den Wirtschaftsstandort Schweiz versprechen, befürchtet die Kommission, dass die durch die Beurkundungspflicht gewährleistete Rechtssicherheit und Seriosität bei Gesellschaftsgründungen abnehmen könnte und es zu einer Zunahme von Konkursdelikten kommen könnte. Entsprechend entschied sie mit 9 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung, ihrem Rat zu beantragen, beim geltenden Recht zu bleiben.

Zu folgenden drei Themen hat die Kommission ihre Beschlüsse bereits an ihren Sitzungen im Juni und Oktober gefasst:

  • Geschlechterrichtwerte: Mit 6 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung hat sich die Kommission dem bundesrätlichen Entwurf angeschlossen, welcher vorsieht, dass in grossen börsenkotierten Unternehmen jedes Geschlecht zu mindestens 30 Prozent im Verwaltungsrat und zu 20 Prozent in der Geschäftsleitung vertreten sein muss, widrigenfalls das Unternehmen über die Gründe für die Nichterreichung der Richtwerte berichten muss. Eine Kommissionsminderheit beantragt die Befristung dieser Regelung. Eine zweite Minderheit möchte, dass solche Richtwerte nur für die Vertretung im Verwaltungsrat gelten sollen.
  • Loyalitätsaktien: Mit 10 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung hat die Kommission entschieden, im Rahmen der vorliegenden Aktienrechtsrevision auf die Einführung einer sogenannten «Loyalitätsaktie» zu verzichten. Der Nationalrat wollte die Möglichkeit schaffen, dass Aktiengesellschaften für Aktionäre, die während mehr als zwei Jahren mit Stimmrecht im Aktienbuch eingetragen sind, gewisse Vorteile vorsehen können. Ein Kommissionspostulat soll den Bundesrat damit beauftragen, die möglichen Auswirkungen solcher Aktien aufzuzeigen (18.4092 s Po. RK-SR. Auswirkungen von «Loyalitätsaktien»).
  • Kapitalband: Mit Stichentscheid ihres Präsidenten hat die Kommission entschieden, auf die Einführung des Rechtsinstituts des Kapitalbands zu verzichten und stattdessen jenes der genehmigten Kapitalerhöhung beizubehalten. Mit dem Kapitalband könnte die Generalversammlung den Verwaltungsrat ermächtigen, das Aktienkapital während der Dauer von längstens fünf Jahren innerhalb einer bestimmten Bandbreite zu erhöhen oder herabzusetzen. Eine Minderheit beantragt ihrem Rat die Einführung des Kapitalbandes.

Bundesrat soll einen neuen Anlauf für eine Revision der Mietzinsregelungen nehmen

Die Kommission hatte an ihrer Sitzung vom 22. August 2018 die Vorprüfung diverser parlamentarischer Initiativen ausgesetzt (16.451; 17.491; 17.493; 17.511; 17.514; 17.515) und die Verwaltung damit beauftragt, in einem kurzen Bericht darzulegen, welche Folgen eine allfällige Umsetzung dieser Initiativen haben könnte. Die Kommission ist der Ansicht, dass es sinnvoll ist, wenn der Bundesrat die Federführung für eine umfassende Revision der Mietzinsregelungen übernimmt. Deshalb hat sie einstimmig eine Kommissionsmotion (18.4101) verabschiedet, welche den Bundesrat beauftragt, die heute geltenden gesetzlichen Grundlagen der Mietzinsgestaltung bei Wohn- und Geschäftsräumen einer umfassenden Überprüfung zu unterziehen und dem Parlament einen ausgewogenen Entwurf für eine diesbezügliche Änderung des Obligationenrechts in den Titeln über die Miete und Pacht zu unterbreiten. Das Ziel soll sein, die Regeln an die heutigen Gegebenheiten anzupassen, zu vereinfachen und damit eine Verbesserung für Mietende und für Vermietende zu ermöglichen. Gleichzeitig ist die Kommission dem Beschluss der RK-N gefolgt und hat den parlamentarischen Initiativen 16.451 (mit 7 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung) 17.493 (mit 6 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen) Folge gegeben. Sie hat es hingegen abgelehnt, den parlamentarischen Initiativen 17.491 (0/5/8), 17.511 (2/8/2), 17.514 (1/9/3), 17.515 (0/10/3) Folge zu geben.

Pa.Iv. Reynard. Kampf gegen die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung

Der vom Nationalrat in der Herbstsession angenommene Entwurf (13.407) schlägt vor, die Rassismus-Strafnorm (Artikel 261bis StGB) mit dem Kriterium der «sexuellen Orientierung» und dem Kriterium der «Geschlechtsidentität» zu ergänzen. Er geht somit weiter als die parlamentarische Initiative, welche lediglich die Aufnahme der «sexuellen Orientierung» in den Straftatbestand von Artikel 261bis StGB verlangt. Dahinter steht die Überlegung, dass Trans- und Intersexmenschen betreffend Hasskriminalität und Diskriminierungen oft mit ähnlichen Schwierigkeiten zu kämpfen haben, wie Homo- oder bisexuelle Personen. Die Kommission ist mit 9 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung auf die Vorlage eingetreten.

Der Bundesrat beantragt, sich auf das Kriterium der sexuellen Orientierung zu beschränken und auf das Kriterium der Geschlechtsidentität zu verzichten. Die Kommission hat mit 6 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen, sich der Fassung des Nationalrates anzuschliessen. Eine Minderheit beantragt, dem Bundesrat zu folgen.

Einschränkung der Wiedergutmachung im Strafrecht

Wie bereits der Nationalrat, stimmt auch die RK-S dem Gesetzesentwurf der RK-N zu, mit dem der Anwendungsbereich von Artikel 53 Strafgesetzbuch enger gefasst werden soll (10.519 n Pa.Iv. Vischer Daniel. Modifizierung von Artikel 53 StGB). So soll in Zukunft eine Wiedergutmachung nur noch möglich sein, wenn als Strafe eine bedingte Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, eine bedingte Geldstrafe oder eine Busse in Betracht kommt und der Täter den Sachverhalt eingestanden hat. Die Kommission hat die Vorlage mit 11 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen in der Gesamtabstimmung angenommen.

Die Kommission hat am 05./06. November unter dem Vorsitz von Ständerat Robert Cramer (G, GE) in Bern getagt.