Wie vom Bundesrat vorgeschlagen und vom
Nationalrat in der Sommersession beschlossen, möchte auch die RK-S im
Aktienrecht eine Regelung zur Bekämpfung der Korruption im Rohstoffsektor
einbauen. Ohne Gegenstimme hat sie entschieden, dass grosse börsenkotierte
Unternehmen, die in der Rohstoffförderung tätig sind, in Zukunft einen
jährlichen Bericht über ihre Zahlungen an staatliche Stellen verfassen müssen.
Mit 12 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung hat die Kommission zudem einer Ergänzung
zugestimmt, welche dem Bundesrat die Kompetenz einräumt, diese
Berichterstattungspflicht im Rahmen eines international abgestimmten Vorgehens
ebenfalls auf Unternehmen auszudehnen, die mit Rohstoffen handeln. Eine
Minderheit beantragt, diese Ausdehnung auf den Rohstoffhandel direkt im Gesetz
zu verankern. Anders als der Nationalrat, welcher lediglich die vorsätzliche
Verletzung der Berichterstattungspflicht durch die Unternehmen mit einer
Strafandrohung versehen möchte, beantragt die RK-S auch eine Bussendrohung für
die fahrlässige Pflichtverletzung.
Die Kommission hat sich an ihrer Sitzung
überdies mit der Frage der öffentlichen Beurkundung im Aktienrecht befasst und
dazu noch Anhörungen durchgeführt. Vertreter der Kantone, der
Strafverfolgungsbehörden, der Handelsregisterführer und des Notariats äusserten
sich kritisch gegenüber den Erleichterungen der Beurkundungspflicht beim
Vorliegen einfacher Verhältnisse, wie sie vom Bundesrat beantragt und Nationalrat
in der Sommersession noch ausgebaut wurden. Anders als die Vertreter der
Wirtschaft, die sich von diesen Erleichterungen wesentliche Vorteile für den
Wirtschaftsstandort Schweiz versprechen, befürchtet die Kommission, dass die
durch die Beurkundungspflicht gewährleistete Rechtssicherheit und Seriosität
bei Gesellschaftsgründungen abnehmen könnte und es zu einer Zunahme von
Konkursdelikten kommen könnte. Entsprechend entschied sie mit 9 zu 0 Stimmen
bei 1 Enthaltung, ihrem Rat zu beantragen, beim geltenden Recht zu bleiben.
Zu folgenden drei Themen hat die Kommission
ihre Beschlüsse bereits an ihren Sitzungen im Juni und Oktober gefasst:
- Geschlechterrichtwerte: Mit 6 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung hat sich die Kommission dem bundesrätlichen Entwurf angeschlossen, welcher vorsieht, dass in grossen börsenkotierten Unternehmen jedes Geschlecht zu mindestens 30 Prozent im Verwaltungsrat und zu 20 Prozent in der Geschäftsleitung vertreten sein muss, widrigenfalls das Unternehmen über die Gründe für die Nichterreichung der Richtwerte berichten muss. Eine Kommissionsminderheit beantragt die Befristung dieser Regelung. Eine zweite Minderheit möchte, dass solche Richtwerte nur für die Vertretung im Verwaltungsrat gelten sollen.
- Loyalitätsaktien: Mit 10 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung hat die Kommission entschieden, im Rahmen der vorliegenden Aktienrechtsrevision auf die Einführung einer sogenannten «Loyalitätsaktie» zu verzichten. Der Nationalrat wollte die Möglichkeit schaffen, dass Aktiengesellschaften für Aktionäre, die während mehr als zwei Jahren mit Stimmrecht im Aktienbuch eingetragen sind, gewisse Vorteile vorsehen können. Ein Kommissionspostulat soll den Bundesrat damit beauftragen, die möglichen Auswirkungen solcher Aktien aufzuzeigen (18.4092 s Po. RK-SR. Auswirkungen von «Loyalitätsaktien»).
- Kapitalband: Mit Stichentscheid ihres Präsidenten hat die Kommission entschieden, auf die Einführung des Rechtsinstituts des Kapitalbands zu verzichten und stattdessen jenes der genehmigten Kapitalerhöhung beizubehalten. Mit dem Kapitalband könnte die Generalversammlung den Verwaltungsrat ermächtigen, das Aktienkapital während der Dauer von längstens fünf Jahren innerhalb einer bestimmten Bandbreite zu erhöhen oder herabzusetzen. Eine Minderheit beantragt ihrem Rat die Einführung des Kapitalbandes.
Bundesrat soll einen neuen Anlauf für eine Revision der
Mietzinsregelungen nehmen
Die Kommission hatte an ihrer Sitzung vom
22. August 2018 die Vorprüfung diverser parlamentarischer Initiativen
ausgesetzt (16.451; 17.491; 17.493; 17.511; 17.514; 17.515) und die Verwaltung
damit beauftragt, in einem kurzen Bericht darzulegen, welche Folgen eine
allfällige Umsetzung dieser Initiativen haben könnte. Die Kommission ist der
Ansicht, dass es sinnvoll ist, wenn der Bundesrat die Federführung für eine
umfassende Revision der Mietzinsregelungen übernimmt. Deshalb hat sie
einstimmig eine Kommissionsmotion (18.4101) verabschiedet, welche den Bundesrat
beauftragt, die heute geltenden gesetzlichen Grundlagen der Mietzinsgestaltung
bei Wohn- und Geschäftsräumen einer umfassenden Überprüfung zu unterziehen und
dem Parlament einen ausgewogenen Entwurf für eine diesbezügliche Änderung des
Obligationenrechts in den Titeln über die Miete und Pacht zu unterbreiten. Das
Ziel soll sein, die Regeln an die heutigen Gegebenheiten anzupassen, zu
vereinfachen und damit eine Verbesserung für Mietende und für Vermietende zu
ermöglichen. Gleichzeitig ist die Kommission dem Beschluss der RK-N gefolgt und
hat den parlamentarischen Initiativen 16.451 (mit 7 zu 5 Stimmen bei 1
Enthaltung) 17.493 (mit 6 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen) Folge gegeben. Sie
hat es hingegen abgelehnt, den parlamentarischen Initiativen 17.491 (0/5/8),
17.511 (2/8/2), 17.514 (1/9/3), 17.515 (0/10/3) Folge zu geben.
Pa.Iv. Reynard. Kampf gegen die Diskriminierung aufgrund
der sexuellen Orientierung
Der vom Nationalrat in der Herbstsession
angenommene Entwurf (13.407) schlägt vor, die Rassismus-Strafnorm (Artikel
261bis StGB) mit dem Kriterium der «sexuellen Orientierung» und dem Kriterium
der «Geschlechtsidentität» zu ergänzen. Er geht somit weiter als die
parlamentarische Initiative, welche lediglich die Aufnahme der «sexuellen
Orientierung» in den Straftatbestand von Artikel 261bis StGB verlangt. Dahinter
steht die Überlegung, dass Trans- und Intersexmenschen betreffend
Hasskriminalität und Diskriminierungen oft mit ähnlichen Schwierigkeiten zu
kämpfen haben, wie Homo- oder bisexuelle Personen. Die Kommission ist mit 9 zu
2 Stimmen bei 1 Enthaltung auf die Vorlage eingetreten.
Der Bundesrat beantragt, sich auf das
Kriterium der sexuellen Orientierung zu beschränken und auf das Kriterium der
Geschlechtsidentität zu verzichten. Die Kommission hat mit 6 zu 6 Stimmen bei 1
Enthaltung beschlossen, sich der Fassung des Nationalrates anzuschliessen. Eine
Minderheit beantragt, dem Bundesrat zu folgen.
Einschränkung der Wiedergutmachung im Strafrecht
Wie bereits der Nationalrat, stimmt auch
die RK-S dem Gesetzesentwurf der RK-N zu, mit dem der Anwendungsbereich von
Artikel 53 Strafgesetzbuch enger gefasst werden soll (10.519 n Pa.Iv. Vischer
Daniel. Modifizierung von Artikel 53 StGB). So soll in Zukunft eine
Wiedergutmachung nur noch möglich sein, wenn als Strafe eine bedingte
Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, eine bedingte Geldstrafe oder eine Busse in
Betracht kommt und der Täter den Sachverhalt eingestanden hat. Die Kommission
hat die Vorlage mit 11 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen in der Gesamtabstimmung
angenommen.
Die Kommission hat am 05./06. November
unter dem Vorsitz von Ständerat Robert Cramer (G, GE) in Bern getagt.