Schutzbedürftige Personen sollen bis zum Nachzug ihrer Familie eine Frist von drei Jahren abwarten müssen wie vorläufig aufgenommene Personen. Mit dieser Angleichung will die Staatspolitische Kommission (SPK) des Ständerats den Bundesbehörden die Möglichkeit eröffnen, den S-Status anzuwenden und das schweizerische Asylsystem zu entlasten.

Schutzbedürftige Personen im Sinne des Asylrechts sollen ihre Familien unter den gleichen Bedingungen nachziehen können wie vorläufig Aufgenommene. Die SPK des Ständerates schlägt vor, den im Asylgesetz vorgesehene Status der Schutzbedürftigkeit (S-Status) so zu ändern, dass Schutzbedürftigen für ein Gesuch auf Familiennachzug künftig eine Wartefrist von drei Jahren gesetzt wird, wie dies bei Personen mit einer vorläufigen Aufnahme (F Status) der Fall ist. Ausserdem sollen an Schutzbedürftige die gleichen Integrations- und Wohnerfordernisse gestellt werden wie an vorläufig Aufgenommene. Die SPK hat nun einem entsprechenden Gesetzesentwurf mit 6 zu 1 Stimmen bei einer Enthaltung zugestimmt. Die Vorlage geht in die Vernehmlassung.

Die Kommission erachtet die Anpassung für nötig, weil nach dem geltenden Recht Personen mit S-Status wie anerkannte Flüchtlinge Anspruch auf eine sofortige Zusammenführung mit ihren Familienangehörigen haben. Diese Rechtslage hat den Bundesrat bisher davon abgehalten, unter diesem Status Personen in der Schweiz aufzunehmen.

Die in der Folge einer parlamentarischen Initiative (16.403 s Familiennachzug. Gleiche Regelung für Schutzbedürftige wie für vorläufig Aufgenommene) von Ständerat Philipp Müller (RL/AG) vorgeschlagene Gesetzesänderung soll die Voraussetzungen verbessern, Kriegsvertriebenen ohne Perspektive auf eine sofortige Rückkehr vorübergehenden Schutz zu gewähren, ohne dass das schweizerische Asylsystem mit zahlreichen individuellen Asylverfahren belastet wird.

Die Kommissionminderheit lehnt die parlamentarische Initiative ab, weil sie der Ansicht ist, dass die vorgeschlagene Regelung die Integration der Betroffenen erschwert.

Die Vernehmlassung endet am 1. Mai 2019. Die Entwürfe der SPK des Ständerates sowie der erläuternde Bericht finden sich unter folgendem Link: https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/kommissionen-spk/berichte-vernehmlassungen-spk/vernehmlassung-spk-16-403

Die Kommission tagte am 21. Januar 2019 unter dem Vorsitz ihrer Präsidentin Ständerätin Pascale Bruderer (S/AG) und teilweise ihres alt Präsidenten Peter Föhn (V, SZ) in Bern.