Schutzbedürftige Personen im Sinne des
Asylrechts sollen ihre Familien unter den gleichen Bedingungen nachziehen
können wie vorläufig Aufgenommene. Die SPK des Ständerates schlägt vor, den im
Asylgesetz vorgesehene Status der Schutzbedürftigkeit (S-Status) so zu ändern,
dass Schutzbedürftigen für ein Gesuch auf Familiennachzug künftig eine
Wartefrist von drei Jahren gesetzt wird, wie dies bei Personen mit einer
vorläufigen Aufnahme (F Status) der Fall ist. Ausserdem sollen an
Schutzbedürftige die gleichen Integrations- und Wohnerfordernisse gestellt
werden wie an vorläufig Aufgenommene. Die SPK hat nun einem entsprechenden
Gesetzesentwurf mit 6 zu 1 Stimmen bei einer Enthaltung zugestimmt. Die Vorlage
geht in die Vernehmlassung.
Die Kommission erachtet die Anpassung für
nötig, weil nach dem geltenden Recht Personen mit S-Status wie anerkannte
Flüchtlinge Anspruch auf eine sofortige Zusammenführung mit ihren
Familienangehörigen haben. Diese Rechtslage hat den Bundesrat bisher davon
abgehalten, unter diesem Status Personen in der Schweiz aufzunehmen.
Die in der Folge einer parlamentarischen
Initiative (16.403 s Familiennachzug. Gleiche Regelung für Schutzbedürftige wie
für vorläufig Aufgenommene) von Ständerat Philipp Müller (RL/AG) vorgeschlagene
Gesetzesänderung soll die Voraussetzungen verbessern, Kriegsvertriebenen ohne
Perspektive auf eine sofortige Rückkehr vorübergehenden Schutz zu gewähren,
ohne dass das schweizerische Asylsystem mit zahlreichen individuellen
Asylverfahren belastet wird.
Die Kommissionminderheit lehnt die
parlamentarische Initiative ab, weil sie der Ansicht ist, dass die
vorgeschlagene Regelung die Integration der Betroffenen erschwert.
Die Vernehmlassung endet am 1. Mai 2019.
Die Entwürfe der SPK des Ständerates sowie der erläuternde Bericht finden sich
unter folgendem Link: https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/kommissionen-spk/berichte-vernehmlassungen-spk/vernehmlassung-spk-16-403
Die Kommission tagte am 21. Januar 2019
unter dem Vorsitz ihrer Präsidentin Ständerätin Pascale Bruderer (S/AG) und
teilweise ihres alt Präsidenten Peter Föhn (V, SZ) in Bern.