Die Finanzkommission des Nationalrates (FK-N) beantragt mit 15 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung, Verpflichtungskredite über 733,8 Millionen Franken für verschiedene zivile Bauprojekte, darunter ein Besuchs- und Informationszentrum des Parlamentes am Bundesplatz in Bern, zu genehmigen. Zudem hat sie die Beratung des Voranschlags 2027 und des Finanzplans 2028‒2030 aufgenommen und dazu die Vorsteherin des EFD und den Präsidenten des Direktoriums der SNB angehört.

Finanzierung ziviler Bauproj​​ekte

Mit 15 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt die FK-N ihrem Rat, Verpflichtungskredite von insgesamt 733,8 Millionen Franken für die Realisierung von diversen zivilen Bauprojekten zu bewilligen (26.040 n). Kern der Vorlage des Bundesrates bilden die Sanierung und Erweiterung der Nationalbibliothek sowie die Gesamtsanierung der Schweizer Botschaft in London. Zu Diskussionen Anlass gegeben hat insbesondere der Verpflichtungskredit von 44,2 Millionen Franken für die Zumiete und den Mieterausbau des geplanten Besuchs- und Informationszentrums des Parlaments am Bundesplatz in Bern. Die Mehrheit unterstützt dieses Vorhaben und unterstreicht, wie wichtig die Stärkung des Dialogs zwischen Politik und Bevölkerung ist. Unsere demokratischen Institutionen müssen für die Bevölkerung sichtbar und erfahrbar gemacht werden. Da die heutigen Kapazitäten im Parlamentsgebäude der hohen Nachfrage nicht gerecht werden, könne ein solches Zentrum einen wertvollen Beitrag zur Wissensvermittlung über das politische System der Schweiz leisten und zudem der breiten Öffentlichkeit einen niederschwelligen Zugang ermöglichen.

Die Minderheit der Kommission bemängelt hingegen die Höhe der Investitionskosten im Verhältnis zur garantierten Mietdauer von lediglich 22 Jahren und spricht sich für ein Besucherzentrum in einem bundeseigenen Gebäude aus. Zudem wurden die zusätzlichen Betriebskosten und der damit verbundene Personalbedarf kritisch hinterfragt – insbesondere vor dem Hintergrund der angespannten Bundesfinanzen. Schliesslich weist die Minderheit darauf hin, dass die Besuchenden in erster Linie die Räumlichkeiten des Bundeshauses im Parlamentsgebäude besichtigen möchten und dass ein externes Besucherzentrum für sie möglicherweise weniger attraktiv sein dürfte.

Finanzpolitische Sta​​ndortbestimmung der FK-N

Ende Juni befasste sich die FK-N zum ersten Mal mit den Grundzügen des Voranschlags 2027 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2028–2030 (26.041 ns). Damit läutete sie den Beginn der diesjährigen Budgetberatung ein. An ihrer Sitzung vom 7. und 8. September 2026 hat die Kommission ihre Beratungen fortgesetzt.

Sie hat den Präsidenten des Direktoriums der Schweizerischen Nationalbank (SNB) zur Geldpolitik der SNB und zu den wirtschaftlichen Aussichten in der Schweiz und weltweit im Voranschlagsjahr 2027 angehört. Thematisiert worden sind die Inflationsentwicklung und die aktuelle Geldpolitik der SNB, aber auch um die möglichen wirtschaftlichen Auswirkungen der geopolitischen Spannungen im Nahen Osten, die zu höheren Energiepreisen führen und das Weltwirtschaftswachstum dämpfen. Der Präsident des Direktoriums der SNB hat auch Fragen zu den von der SNB angestrebten Eigenmitteln, zur langfristigen Sicherung künftiger Gewinnausschüttungen an den Bund und die Kantone sowie zur Höhe der Eigenmittel der SNB beantwortet.

Zudem hat die Eidgenössische Finanzverwaltung der Kommission die erste Hochrechnung 2026 für den Haushalt des Bundes vorgestellt. Gestützt auf die aktuellen Schätzungen rechnet der Bund für das laufende Jahr mit einem Finanzierungsüberschuss von 0,8 Milliarden Franken. Veranschlagt war ein Defizit von 0,7 Milliarden Franken. Die Verbesserung gegenüber dem Voranschlag 2026 erklärt sich vor allem durch deutlich höhere Gewinnsteuereinnahmen (+1,6 Mrd. Fr.). Darüber hinaus rechnet die Finanzverwaltung mit Kreditresten in der Grössenordnung von 1,7 Milliarden Franken, Nachtragskrediten in Höhe von 1,2 Milliarden Franken – davon 970 Millionen Franken für zusätzliche Rüstungsausgaben – sowie mit Kreditüberschreitungen von 1,25 Milliarden Franken.

Im Hinblick auf die Detailberatung hat die FK-N mit der Vorsteherin des EFD eine allgemeine Aussprache zum Voranschlag 2027 geführt. Die Vorsteherin des EFD hat die Kommission über die geplanten Massnahmen informiert, mit denen die Einhaltung der Schuldenbremse sichergestellt werden soll. Zum ersten Mal seit sieben Jahren sind im Voranschlag keine ausserordentlichen Ausgaben vorgesehen, da die Ausgaben für Schutzsuchende aus der Ukraine nun vollständig als ordentliche Ausgaben eingestellt sind. Dank dem Entlastungspaket 2027 für den Bundeshaushalt (EP 27), mit welchem die Ausgaben 2027 um rund 1,4 Milliarden Franken gesenkt werden können, weist der Voranschlagsentwurf des Bundesrates einen strukturellen Überschuss von 167 Millionen Franken auf. Die Vorgaben der Schuldenbremse werden somit eingehalten. Die Vorsteherin des EFD hat der FK-N ausserdem die Nachmeldung des Bundesrates vom 26. August 2026 vorgestellt. Diese führt im Voranschlag 2027 zu Mehrausgaben von 17,5 Millionen Franken. Die Mittel sind für Massnahmen zur Anpassung der Wälder an den Klimawandel aufgrund der diesjährigen extremen Trockenheit und Hitze vorgesehen.

Obwohl die Schuldenbremse 2027 eingehalten wird, stehen die Bundesfinanzen weiter unter Druck. Der starke Anstieg der Ausgaben für die Armee, die AHV und den Finanzausgleich werden den Bundeshaushalt weiter belasten. Den aktuellen Prognosen zufolge werden die Vorgaben für die Schuldenbremse nur bis 2029 eingehalten. Für 2030 wird mit einem leichten strukturellen Finanzierungsdefizit gerechnet.

Die zuständigen Subkommissionen der FK-N nehmen die Detailberatung zum Voranschlag 2027 am 8. und 9. September auf. Sie werden die Beratungen im Oktober fortsetzen und der FK-N im Hinblick auf deren Sitzung vom 9., 10. und 11. November 2026 Anträge stellen. Die eidgenössischen Räte behandeln den Voranschlag in der Wintersession.

Finanzierung der Rüstungsaus​​gaben

Im Vorfeld ihrer für Herbst geplanten Diskussionen über die Finanzierung der Rüstungsausgaben des Bundes hat sich die FK-N mit dem Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) und dem Chef der Armee über die Leitlinien für die Verteidigung ausgetauscht, welche der Bundesrat am 19. Juni 2026 verabschiedet hatte. Die FK-N hat sich in diesem Rahmen über die aktuelle Rüstungsplanung informiert und davon Kenntnis genommen, wie der Bundesrat die zusätzlichen finanziellen Mittel einsetzen will, um die Schweizer Armee konsequent auf die Verteidigung auszurichten. Die Kommission wird sich an ihrer Sitzung vom 15. und 16. Oktober mit der Vorlage des Bundesrates für eine Mehrwertsteuererhöhung zur Finanzierung der prioritären Rüstungsausgaben der Armee befassen.

Solidari​​tätsbeitrag für die Bevölkerung von Blatten: Einsatz der bewilligten Mittel

Die FK-N hat als Finanzoberaufsichtsorgan die Verwendung des Solidaritätsbeitrags für die Bevölkerung von Blatten geprüft. Die Bundesversammlung hatte im Juni 2025 5 Millionen Franken bewilligt (25.062 sn). Davon wurden 4,6 Millionen dafür verwendet, Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken, die verschüttet wurden und die in der Schweiz nicht versicherbar waren, für die definitiven Verluste zu entschädigen. Die Kommission kommt zum Schluss, dass diese Mittel einschliesslich der Gebühren für die Bearbeitung der Gesuche so eingesetzt wurden, wie es das Bundesgesetz über die Soforthilfe für Blatten (SR 616.2) vorsieht. Das Bundesamt für Umwelt hat der Kommission zudem einen Ausblick auf den Wiederaufbau eines Teils des Dorfes Blatten geliefert. Die Gesamtkosten des Bergsturzes für die öffentliche Hand (Bund, Kantone, Gemeinde) und die Versicherer belaufen sich auf rund 600 Millionen Franken. Der Anteil zulasten der Behörden wird derzeit auf 329 Millionen Franken und somit auf mehr als die Hälfte der Gesamtkosten geschätzt. Da die Kostenverteilung noch nicht definitiv ist, wird sich die Kommission erneut mit der Angelegenheit befassen, wenn der Bundesrat über genauere Zahlen verfügt.

Weitere Gesc​​häfte

Die Kommission hat sich mit der Motion 26.3256 s (Öffentliches Register der Empfänger von Bundessubventionen) befasst. Die FK-N empfiehlt ihrem Rat mit 13 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Motion abzulehnen. Grundsätzlich besteht bei allen Kommissionsmitgliedern breite Unterstützung für mehr Transparenz im Subventionswesen. Im Zentrum der Beratungen stand die Frage, wie ein angemessenes Gleichgewicht zwischen öffentlicher Information und dem Schutz vor unerwünschter Neugier gefunden werden kann. Zudem sind verschiedene praktische und rechtliche Aspekte zu klären, darunter die Schaffung einer geeigneten gesetzlichen Grundlage. Aktuell steht noch der Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulats 24.3927 n (Subventionsvergabepraxis optimieren) aus, der wichtige technische Fragen beantworten soll. Da eine Sistierung der Motion bis zum Vorliegen des Berichts aus zeitlichen Gründen nicht möglich ist, spricht sich die Mehrheit für eine Ablehnung aus, behält sich jedoch vor, nach Vorlage des Postulatsberichts allenfalls eine neue Kommissionsmotion mit präziserem Wortlaut zu prüfen. Eine Minderheit beantragt Annahme der Motion.

Die Kommission hat ferner vom Bericht des Bundesrates zu ihrer Motion 22.4255 «Finanzierung von dezentralen Digitalisierungsprojekten» Kenntnis genommen. Der Bericht kommt zum Schluss, dass sich die Anliegen der Finanzkommission nicht direkt durch die Artikel 7 und 16 des Bundesgesetzes über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben (EMBAG; SR 172.019) erfüllen lassen. Die Anliegen der Kommission können aber durch Anpassungen von diversen internen Richtlinien erfüllt werden. Für die Kommission sind die Anliegen der Motion erfüllt.

Darüber hinaus ist die FK-N zur Revision der Finanzhaushaltverordnung (FHV) konsultiert worden. Mit der Revision wird der von den eidgenössischen Räten im Rahmen des EP 27 beschlossene Verzicht auf den Legislaturfinanzplan umgesetzt. Wie die Finanzkommission des Ständerates, die im August konsultiert worden war, hat auch die FK-N keine Vorbehalte geäussert und ist mit den vorgesehenen Anpassungen einverstanden.

Die für das VBS zuständige Subkommission hat die Kommission über ihre wesentlichen Feststellungen informiert, die sie bei ihren Dienststellenbesuchen beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und beim Bundesamt für Cybersicherheit gemacht hatte.

Die Kommission hat am 7. und 8. September 2026 unter dem Vorsitz ihres Präsidenten, Nationalrat Jacques Nicolet (SVP, VD), und teilweise in Anwesenheit der Vorsteherin des EFD, des Vorstehers des VBS, des Chefs der Armee, des Präsidenten des Direktoriums der SNB sowie von Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Departemente (EFD, VBS und UVEK) und der Bundeskanzlei in Bern getagt.