Obwohl aufgrund der hohen pandemiebedingten Ausgaben wenig Spielraum im Voranschlagsentwurf besteht, war es der Finanzkommission des Ständerates (FK-S) wichtig, die ursprünglich für den Landwirtschaftsbereich vorgesehenen Beträge anzuheben, um Kontinuität zu gewährleisten. Diese werden in der Regionalpolitik kompensiert, da der Fonds ausreichend ausgestattet ist, um den Bedarf zu decken.

Voranschlag 2024 mit integriertem Aufgaben- und Finanzpl​an 2025–2027 (23.041 sn)

Die Kommission hat die Detailberatung des Voranschlags 2024 des Bundes vorgenommen. Dabei konnte sie sich auf die Voranalysen und Schlussfolgerungen ihrer vier Subkommissionen stützen, die im Oktober die Budgets der Departemente, Behörden und der eidgenössischen Gerichte näher untersucht hatten.

Angesichts eines ursprünglich vorgesehenen strukturellen Finanzüberschusses von lediglich 4,1 Millionen Franken, welcher mit der Nachmeldung des Bundesrates vom 29. September 2023 auf 18,3 Millionen Franken gestiegen ist, war der Kommission klar, dass ihr – wie dem Bundesrat – nur sehr geringer budgetärer Handlungsspielraum bleibt. Diese Einschränkung prägte die gesamten Diskussionen, da den FK-Mitgliedern bewusst war, dass jede Erhöhung des Budgets eines Bereichs an anderer Stelle kompensiert werden muss.

Die Landwirtschaft, der einzige Bereich, der ursprünglich von einer langfristigen Kürzung und nicht von einer Wachstumsbremse betroffen war, kommt dabei gut weg, schlägt die Kommission doch eine allgemeine Erhöhung des entsprechenden Budgets gegenüber dem Entwurf des Bundesrates vor. Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass die Landwirtschaft bereits zur Sanierung der Bundesfinanzen beigetragen hat und dass ihr Budget nicht im selben Masse erhöht wurde wie jenes der anderen Ausgabenbereiche des Bundes.

Die Kommission beantragt:

  • mit 10 zu 2 Stimmen zusätzliche 3,9 Millionen Franken für die Zucht und den Erhalt Schweizer Tierrassen;
  • mit 8 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen zusätzliche 6,2 Millionen Franken für die Förderung von Schweizer Wein;
  • mit 8 zu 5 Stimmen zusätzliche 2,0 Millionen Franken für die Zuckerrübenproduktion.

Da das Budget 2024 für die landwirtschaftlichen Direktzahlungen von den Querschnittskürzungen des Bundesrates für schwach gebundene Ausgaben betroffen war, wurde ein Antrag eingereicht, die Direktzahlungen für 2024 auf dem Niveau von 2023 zu belassen (+54,8 Mio. Franken). Mit knapper Mehrheit von 7 zu 6 Stimmen wurde dieser Antrag abgelehnt und stattdessen ein Kompromissvorschlag über den hälftigen Betrag (+27,4 Mio. Franken) angenommen.

Die Kommission hat zudem mit 7 zu 4 Stimmen einen Antrag angenommen, die Mittel für den Herdenschutz um 4 Millionen Franken aufzustocken.

Zur Kompensation dieser zusätzlichen Mittel beantragt die Kommission mit 8 zu 5 Stimmen, für 2024 auf einen Beitrag an die Regionalpolitik zu verzichten. In den Augen der Mehrheit der Mitglieder ist diese einmalige Kürzung angesichts des Fondsstands vertretbar. Die FK-S ist zudem der Ansicht, dass sich die Bundesversammlung an den Sparanstrengungen des Bundes beteiligen muss, und spricht sich deshalb mit 7 zu 4 Stimmen dafür aus, die Querschnittskürzung von rund 2 Prozent auch auf sie anzuwenden (-2,2 Millionen Franken). Dasselbe gilt für das Bundesgericht und das Bundesverwaltungsgericht, welche die vom Bundesrat verlangte Budgetkürzung nicht umgesetzt haben. Die Kommission beantragt eine Kürzung von 1,5 Prozent (-1,6 Millionen bzw. -1,3 Millionen Franken).

Um die Bundesfinanzen nicht zu belasten, lehnt es die Kommission darüber hinaus mit 10 zu 2 Stimmen ab, den Beitrag an den ETH-Bereich für 2024 um zusätzliche 25 Millionen Franken zu erhöhen, zumal sich dessen Reserven auf 1,4 Milliarden Franken belaufen. Sie spricht sich mit 8 zu 5 Stimmen auch dagegen aus, den Beitrag an den regionalen Personenverkehr für 2024 um 55 Millionen Franken aufzustocken.

Ferner lehnt es die FK-S ab, die im Finanzplan vorgesehenen Beträge zu erhöhen, um das Ziel, die Armeeausgaben auf 1 Prozent des BIP anwachsen zu lassen, bereits 2030 statt – wie vom Bundesrat geplant – 2035 zu erreichen. Ein solches Vorziehen des Ziels hätte ab 2025 für den Bund zusätzliche Ausgaben von mehreren hundert Millionen Franken jährlich bedeutet, die in anderen, weniger gebundenen Bereichen hätten kompensiert werden müssen. Die Kommission ist sich jedoch bewusst, dass sich die Lage geändert hat und die Sicherheit verstärkt werden muss, weshalb sie die Motion 23.3843 angenommen hat (siehe weiter unten).

Die Kommission spricht sich indes dafür aus, mittelfristig 60 Ermittlerstellen im Bundesamt für Polizei (fedpol) zu schaffen, um das Personal für den Kampf gegen Terrorismus und schwere Kriminalität aufzustocken. Die Kosten für diese neuen Stellen sind aus den Transferkrediten des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements zu kompensieren, für welche die Kantone zuständig sind.

Der Voranschlag, der dem Ständerat von seiner Finanzkommission vorgelegt wird, weist geschätzte Einnahmen von 83 054 Millionen Franken und Ausgaben (einschliesslich ausserordentlicher Ausgaben) von 89 685 Millionen Franken auf.

Nachtrag II zum Voranschlag 2023 (23.042 sn)

Die FK-S hat zudem die Detailberatung des Nachtrags II 2023 vorgenommen. Sie beantragt ihrem Rat, sämtliche vom Bundesrat beantragten Kredite, einschliesslich der 86 Millionen Franken zur Aufstockung der humanitären Hilfe in Israel, in den besetzten palästinensischen Gebieten und in den Nachbarländern, die mit der Nachmeldung vom 1. November 2023 beantragt wurden, zu genehmigen. Die Kommission beantragt ferner ohne Gegenstimme, einen Nachtragskredit in Höhe von 3 Millionen Franken zugunsten des Herdenschutzes zu gewähren.

Weitere Ges​​​chäfte

Die Kommission ist sich bewusst, welche Herausforderung der Wille des Parlaments, die Armeeausgaben mittelfristig auf 1 Prozent des BIP zu erhöhen, angesichts der aktuell schwierigen Finanzlage des Bundes darstellt. Sie beantragt deshalb mit 7 zu 5 Stimmen, die Motion 23.​​3843 («Erhöhung der Armeeausgaben unter Einhaltung des Finanzhaushaltgesetzes») anzunehmen, die den Bundesrat beauftragt, mehrere Finanzierungsmöglichkeiten zu prüfen, um die Rüstungsausgaben unter Einhaltung der Schuldenbremse anzuheben. Die Kommission ist der Ansicht, dass dank einer solchen Analyse die notwendigen finanzrelevanten Beschlüsse zu gegebener Zeit in voller Kenntnis der Sachlage gefasst werden könnten.

Die FK-S beantragt hingegen mit 9 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen, die Motion 22.3966 («Wiedereinführung des Subventionsberichtes») abzulehnen. Die Mehrheit der Mitglieder hält das aktuelle System der sechsjährlichen gestaffelten Überprüfung der Subventionen für wirksam und angemessen. Die Wiedereinführung eines vierjährlichen Subventionsberichts würde den Aufwand für die Verwaltung erhöhen, ohne einen zusätzlichen Nutzen zu bringen.

Ferner beantragt die Kommission mit 8 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Petition 23.2041 («Keine Sparmassnahmen beim regionalen Personenverkehr!») keine Folge zu geben.

Zu guter Letzt hat die Kommission die parlamentarischen Initiativen 21.503 und 22.483 vorgeprüft, mit denen die Bestimmungen des Parlamentsgesetzes (SR 171.10) über die Beratung des Voranschlags und das Mitberichtsverfahren geändert werden sollen. Sie spricht sich dafür aus, sich in allen Punkten der Position des Nationalrates anzuschliessen.

Die Kommission hat am 13. und 14. November 2023 unter dem Vorsitz von Ständerätin Johanna Gapany (RL, FR) und teils im Beisein der Vorsteherin des Finanzdepartements, der anderen Departementsvorsteherinnen und -vorsteher, des Delegierten der Verwaltungsdelegation der Bundesversammlung, des Präsidenten des Bundesgerichts und des Direktors der Eidgenössischen Finanzkontrolle in Bern getagt.