Die Medienkommission des Ständerates ist einhellig der Ansicht, dass die gedruckte Presse, die sich aufgrund stark abnehmender Werbeeinnahmen in einer wirtschaftlichen Krise befindet, durch eine Verstärkung der indirekten Presseförderung rasch unterstützt werden muss. Sie hat drei entsprechenden parlamentarischen Initiativen Folge gegeben.

​Einstimmig respektive mit 8 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung hat die KVF den parlamentarischen Initiativen Engler. Unterstützung für die Presse in der digitalen Transformation (18.479) und Savary. Die indirekte Unterstützung der Presse muss verstärkt werden (18.480) Folge gegeben. Die Kommission weist darauf hin, dass die gedruckte Presse, die für die Meinungsbildung in der Schweiz nach wie vor eine Schlüsselrolle einnimmt, mit existenziellen wirtschaftlichen Herausforderungen konfrontiert ist. Um ihre Zukunftschancen zu wahren, müssen die Printmedien nach Ansicht der KVF sowohl die digitale Transformation meistern als auch weiterhin auf Papier erscheinen. Mit der von den Initiativen verlangten Erweiterung der indirekten Presseförderung sollen sie dabei rasch und effizient unterstützt werden. Um bei der künftigen Diskussion um die genaue Ausgestaltung der Presseförderung auch den langfristigeren Horizont einer möglichen Verfassungsänderung einzubeziehen, hat die Kommission ausserdem einstimmig der Pa.Iv. Lombardi. Medien in die Bundesverfassung (18.473) Folge gegeben.
 
Nachdem sowohl der Ständerat als auch die KVF des Nationalrates der Initiative des Kantons Jura. Verbesserung des Poststellennetzes und Stärkung der Rolle der Gemeindebehörden bei der geografischen Verteilung der Postämter (17.314) Folge gegeben haben, ist die KVF-S damit beauftragt, innert zwei Jahren eine Gesetzesänderung zur Umsetzung der Initiative auszuarbeiten. Die Kommission hat in diesem Zusammenhang je eine Aussprache mit der Departementsvorsteherin und der Spitze der Post geführt. Die KVF ist nach wie vor der Ansicht, dass im Postbereich Handlungsbedarf besteht und dass die verschiedenen kantonalen Initiativen der letzten Jahre berechtigte Anliegen aufgegriffen haben. Aufgrund der Vielseitigkeit der Stossrichtungen, die dabei zurzeit im Raum stehen, begrüsst sie eine von der Post angekündigte Gesamtschau, mit der eine grundlegende Diskussion über die Ausgestaltung und Finanzierung einer umfassenden und zeitgemässen Postversorgung der Zukunft ermöglicht werden soll. Um diese Gesamtschau abzuwarten und um über möglichst fundierte Entscheidgrundlagen zu verfügen, hat die Kommission beschlossen, die Umsetzung der Initiative des Kantons Jura in der ersten Hälfte 2020 anzugehen. In der Zwischenzeit wurden ausserdem weitere kantonale Initiativen mit ähnlicher Stossrichtung eingereicht: GE. Für den Erhalt der Arbeitsplätze und eine echte Grundversorgung durch die Post (18.312), BS. Service public erhalten. Keine Schliessung von Quartierpoststellen! (18.314) und SO. Postversorgung (18.315). Da diese drei Initiativen weitgehend in der kantonalen Initiative Jura enthalten sind, hat die Kommission entschieden, sich auf die jurassische Initiative zu konzentrieren und beantragt ihrem Rat einstimmig, den Initiativen Genf, Basel-Stadt und Solothurn keine Folge zu geben.

Bei der parlamentarischen Initiative Rutz. Taten statt Worte. Abgabe für Radio und Fernsehen für Unternehmen streichen (18.405) hat die KVF mit 10 zu 2 Stimmen entschieden, dem Beschluss ihrer Schwesterkommission auf Folge geben nicht zuzustimmen. Die Kommission hält fest, dass die neue Abgabe für Radio und Fernsehen als Teil der Revision des Radio- und Fernsehgesetzes (13.048) am 14. Juni 2015 vom Volk angenommen wurde und die bisherige Empfangsgebühr per 1. Januar 2019 abgelöst hat. Aufgrund der erst kürzlich erfolgten Umstellung hält die KVF es für nicht angezeigt, einen neuerlichen Wechsel beim Erhebungssystem vorzusehen, bevor das aktuelle System abschliessend beurteilt werden kann. Mit diesem Entscheid geht die parlamentarische Initiative zur erneuten Vorprüfung zurück an die KVF des Nationalrates.

Handlungsbedarf ortet die KVF aber bei der Besteuerung von Arbeitsgemeinschaften, weshalb sie mit 9 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung der parlamentarischen Initiative Wicki. RTVG. Keine Doppelbesteuerung von Arbeitsgemeinschaften (19.413) Folge gegeben hat. Seit Inkrafttreten der Revision des Radio- und Fernsehgesetzes (13.048) orientiert sich die Erfassung der abgabepflichtigen Unternehmen am Register der mehrwertsteuerpflichtigen Personen. Die Kommission stellt fest, dass die Erfassung auf diese Art zwar erheblich vereinfacht wurde, dass gleichzeitig aber auch Arbeitsgemeinschaften (Arge) erfasst werden, welche von anderen Unternehmen mit dem einzigen Zweck der Abwicklung eines bestimmten Geschäfts gegründet wurden. Da die Abgabe in diesem Fall sowohl bei den beteiligten Unternehmen als auch bei der Arge erhoben wird, hat dies nach Ansicht der Kommission eine eigentliche Doppelbesteuerung zur Folge. Dies widerspricht nach Meinung der Kommission dem Grundsatz der Gleichbehandlung aller Abgabepflichtigen und dem Willen des Gesetzgebers, weshalb sie über den Weg der parlamentarischen Initiative eine Ausnahmeregelung für die Arge fordert.

Bei der Vorlage Agglomerationsverkehr. Verpflichtungskredite für die Beiträge ab 2019 (18.065) hat die KVF mit 7 zu 4 Stimmen entschieden, ihrem Rat Festhalten am Beschluss des Ständerates zu beantragen. Die nach dem Entscheid des Nationalrates in der Sommersession einzige verbliebene Differenz ist die Umfahrung Oberburg im Agglomerationsprogramm Burgdorf. Die Kommission ist der Ansicht, dass der reguläre Planungsprozess und der Grundsatz der Gleichbehandlung aller Projekte und aller Regionen zu respektieren ist. Sie hält fest, dass das Projekt die definierten Anforderungen für eine Bundesfinanzierung zum jetzigen Zeitpunkt nicht erfüllt und eine Aufnahme dieses einzelnen Projektes ein Präjudiz darstellen würde. Die Minderheit verweist auf den hohen volkswirtschaftlichen Nutzen und die gute Verankerung in der Region. Das Geschäft wird voraussichtlich in der Herbstsession des Ständerates traktandiert werden.