Die SGK-N hat die Vorlage zur Verlängerung und Änderung ausgewählter Bestimmungen des Covid-19-Gesetzes (22.046) in der Gesamtabstimmung mit 18 zu 7 Stimmen angenommen. Zuvor hatte sie sich mit 14 zu 11 Stimmen für eine Änderung von Artikel 3 Absatz 4bis des Covid-19-Gesetzes ausgesprochen, mit der die Kantone dazu angehalten werden sollen, sicherzustellen, dass die Spitäler über ausreichend Kapazitätsreserven verfügen, um pandemiebedingte Auslastungsspitzen zu bewältigen. Da diese Kapazitätsreserven auch Patientinnen und Patienten aus anderen Kantonen zugutekommen, sollen die Kantone Vereinbarungen abschliessen, um die Finanzierung dieser Reserven gerecht aufzuteilen.
Die SGK-N hat zu diesem Thema eine Delegation der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren angehört und zur Kenntnis genommen, dass die Kantone beginnen, im Hinblick auf den Herbst und den Winter Massnahmen zur Erhöhung der Spitalkapazitäten zu ergreifen. Die Kommission ist allerdings der Ansicht, dass es zusätzliche Anstrengungen und die Beteiligung aller Kantone braucht.
Mit 22 zu 3 Stimmen beantragt die Kommission, dem Ständerat zu folgen und vier Standesinitiativen der Kantone Schaffhausen, Aargau, Tessin und Basel-Stadt (20.331, 21.304, 21.307, 21.312) keine Folge zu geben. Diese verlangen, der Bund solle sich an den Mehrkosten und Ertragsausfällen beteiligen, die den Spitälern während der Covid-19-Pandemie insbesondere wegen des Verbots von medizinisch nicht dringenden Behandlungen im Frühling 2020 entstanden seien.
Beratung über die 13. AHV-Rente aufgenommen
Die Kommission nahm die Beratungen der Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente (22.043) auf und hörte das Initiativkomitee sowie die Sozialpartner an. Die Initiative verlangt, dass alle AHV-Rentnerinnen und -Rentner ihre monatliche Rente ein dreizehntes Mal ausbezahlt erhalten. Dieser Zuschlag soll sich dabei nicht auf den Bezug von Ergänzungsleistungen auswirken. Bevor die Kommission über die Initiative entscheidet, will sie deren finanzielle Auswirkungen auf das Budget, die Sozialwerke sowie die betroffenen Rentnerinnen und Rentner prüfen. Zudem soll eine spezifischere Ausrichtung auf tiefe Einkommensgruppen und die bedingte Ausweitung auf die IV analysiert werden. Sie hat die Verwaltung mit entsprechenden Abklärungen beauftragt und wird die Beratung an der nächsten Sitzung wiederaufnehmen.
Regeln zur Blutspende präzisiert
Einstimmig hat die Kommission ihren Entwurf zur Änderung des Heilmittelgesetzes verabschiedet, mit der sie die Pa. Iv. Giezendanner. Sicherstellung der Blutversorgung und Unentgeltlichkeit der Blutspende (16.504) umsetzt. Aufgrund von Rückmeldungen im Vernehmlassungsverfahren passte sie den Entwurf zuvor in zwei Punkten an. Vorallem im Interesse von Patientinnen und Patienten mit sehr seltenen Blutgruppen-Merkmalen sollen Blut und Blutprodukte ausnahmsweise auch dann eingeführt werden können, wenn die Unentgeltlichkeit der Spende nicht sichergestellt ist. Und die Kriterien für den Ausschluss von der Blutspende sollen auf das Risikoverhalten der spendewilligen Personen abstellen und müssen wissenschaftlich begründet sein.
14-wöchiger Urlaub im Todesfall der Mutter
Die Kommission nahm die Ergebnisse der Vernehmlassung über ihren Vorentwurf zur Kenntnis, den sie ausgehend von der Pa. Iv. (Kessler) Weibel. Mutterschaftsurlaub für hinterbliebene Väter (15.434) ausgearbeitet hatte. Mit 17 Stimmen bei 4 Enthaltungen verabschiedete sie ihren Entwurf zuhanden des Rates. Mit der Gesetzesänderung soll ein durch die Erwerbsersatzordung entschädigter Urlaub von 14 Wochen eingeführt werden, wenn die Mutter kurz nach der Geburt des Kindes stirbt. Eine Minderheit unterstützt die ursprüngliche Vernehmlassungsvorlage, welche einen Urlaub von insgesamt 16 Wochen vorsieht und auch der hinterbliebenen Mutter einen zusätzlichen zweiwöchigen Urlaub gewährt. Eine zweite Minderheit beantragt eine grosszügigere Lösung von insgesamt 20 Wochen. Als nächstes wird der Bundesrat zur Vorlage Stellung nehmen.
Grenzgänger bei den Familienzulagen nicht diskriminieren
Mit 17 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt die Kommission, die Pa. Iv. Herzog Verena. Kaufkraftbereinigte Familienzulagen (17.483) abzuschreiben. Angesichts eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 16. Juni 2022 gegen Österreich kam die Mehrheit der SGK-N zum Schluss, dass es nicht zulässig und diskriminierend wäre, wenn die Schweiz die Familienzulagen für Arbeitnehmende aus der EU, deren Kinder in der EU leben, der Kaufkraft anpassen würde. Eine solche Indexierung würde die Beziehungen zur EU unnötig belasten. Zudem wäre mit einem beträchtlichen administrativen Aufwand zu rechnen, wie Vertreter von Ausgleichskassen in einer Anhörung darlegten. Eine Minderheit ist der Auffassung, dass die Pa. Iv. durchaus diskriminierungsfrei umgesetzt werden könnte, wenn die unterschiedliche Kaufkraft in den Kantonen generell berücksichtigt würde.
Weitere Geschäfte
Die Kommission liess sich von Bundesrat Alain Berset über die Entwicklung der Affenpocken-Epidemie in der Schweiz informieren. Sie nahm zur Kenntnis, dass sich der Bund intensiv darum bemüht, so rasch wie möglich einen Impfstoff zu beschaffen und den besonders gefährdeten Personen zur Verfügung zu stellen.
Die Kommission hat den Vorentwurf und den erläuternden Bericht zur Umsetzung ihrer Pa. Iv. «Ausnahmen von der dreijährigen Tätigkeitspflicht gemäss Artikel 37 Absatz 1 KVG bei nachgewiesener Unterversorgung» (22.431) gutgeheissen. Sie wird nächste Woche eine verkürzte Vernehmlassung über diese Vorlage eröffnen.
Mit 18 zu 7 Stimmen beschloss die Kommission, die Motion «Keine Kürzung der Hilflosenentschädigung für Kinder, deren Eltern die Kosten des Heimaufenthalts selber tragen» (22.3888) einzureichen.
Die Kommission beantragt einstimmig, am Entscheid des Nationalrates festzuhalten, die Motionen 05.3522 und 05.3523, welche medizinische Mittel und Gegenstände betreffen, nicht abzuschreiben.
Die Kommission tagte am 18. und 19. August 2022 in Bern unter der Leitung von Albert Rösti (SVP, BE) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Alain Berset.