Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrats (SiK-N) hat drei weitere Vorstösse zum Themenbereich «Armeebestände und Zivildienst» verabschiedet. Die Kommissionsmehrheit (16 zu 9 Stimmen) will, dass sich Militärdienstleistende, die ab Beginn der Rekrutenschule in den Zivildienst wechseln, in Zukunft nur noch die Hälfte der geleisteten Militärdiensttage an den Zivildienst anrechnen lassen können.

​Mit der eingereichten Motion (17.3006) möchte die Mehrheit dem «Abschleichen» vom Militär- in den Zivildienst entgegenwirken. Die Armeebestände seien gefährdet; es gelte dringende Massnahmen dagegen zu ergreifen und den Wechsel in den Zivildienst weniger attraktiv zu machen. Eine Minderheit bekämpft die Motion. Sie befürchtet Verletzungen des Völkerrechts (Diskriminierungsverbot) sowie Einbussen bei der Wirtschaft. Mit 12 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung lehnte die SiK-N hingegen einen Antrag ab, der die Dauer des Zivildienstes im Falle von weiterhin tiefen Armee-Rekrutierungszahlen auf das 1,8-fache des Militärdienstes erhöhen wollte.

Mit 14 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen hat die SiK-N eine weitere Motion (17.3007) eingereicht, die Zivildienstleistende für die Öffentlichkeit besser erkennbar machen will (bspw. durch geeignete Armbinden oder Kleidung). Die Kommissionsmehrheit möchte damit sicherstellen, dass Zivildienstleistende genau wie Militärdienstleistende für die Öffentlichkeit gut sichtbar sind. Eine Minderheit stellt sich gegen diesen Vorstoss, da sie unnötige Kosten befürchtet und das Anliegen für eine rein operationelle Angelegenheit hält, die nicht in den Aufgabenbereich der Kommission gehöre.

Ohne Gegenstimme reichte die Kommission schliesslich eine Motion ein (17.3005), die den Bundesrat dazu beauftragen will, die Orientierungstage der Armee so zu erweitern, dass neben Männern auch Frauen zum freiwilligen Besuch eingeladen werden. Die Kommission möchte damit erwirken, dass der Militärdienst speziell auch für Frauen attraktiver wird.

Kampf gegen den Terrorismus

Die Kommission liess sich von Bundesrätin Simonetta Sommaruga sowie vom Direktor des Nachrichtendienstes des Bundes Markus Seiler umfassend über die laufenden Arbeiten im Bereich der Terrorismusbekämpfung informieren. Sie hatte dies an ihrer letzten Sitzung im Zusammenhang mit der Behandlung der parlamentarischen Initiative 15.407 «Schaffung einer Strafbestimmung zur Terrorismusbekämpfung» beantragt. Die Kommission nahm zur Kenntnis, dass der Bund in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen bei der Prävention und der Strafverfolgung bereits einige Schritte unternommen hat oder plant (bspw. im Nationalen Aktionsplan gegen Radikalisierung und gewalttätigen Extremismus). Sie möchte die Arbeiten des Bundesrates in der kommenden Zeit weiterhin aufmerksam verfolgen und entschied vor diesem Hintergrund, ihren Beschluss über die parlamentarische Initiative 15.407 bis zum Oktober 2017 zu vertagen.

Die Kommission hat am 30. und 31. Januar 2017 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Corina Eichenberger-Walther (FDP, AG) und teils in Anwesenheit von Bundesrat Guy Parmelin, Chef des VBS, sowie Bundesrätin Simonetta Sommaruga, Vorsteherin des EJPD, in Bern getagt. Am Montagnachmittag besichtigte sie das Technologiezentrum «Wissenschaft und Technologie» von armasuisse in Thun.