Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates (WBK-S) hat gestützt auf neue Informationen aus der Verwaltung die Detailberatung des neuen Bundesgesetzes über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele (20.069) abgeschlossen. Sie betont, dass sie eine klare Koregulierung der Akteure der verschiedenen Branchen und der Behörden anstrebt und sich deshalb für eine entsprechende gesetzliche Regelung einsetzt. In der Gesamtabstimmung hat sie die Vorlage mit 10 zu 2 Stimmen angenommen.

Die Kommission hat die Beratung des neuen Bundesgesetzes über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele (20.069) fortgesetzt, die sie im Herbst des vergangenen Jahres aufgenommen hatte (siehe Medienmitteilung vom 16. November 2021). Sie unterstützt die meisten Vorschläge, die der Bundesrat mit dieser Vorlage unterbreitet.

Sie bekräftigt den Ansatz der Koregulierung. Demgemäss müssen die Akteure der verschiedenen Branchen unter Beizug von Experten des Jugendschutzes sich auf Jugendschutzregelungen verständigen. Sie können beantragen, dass der Bund diese verbindlich erklärt.

Im Weiteren beantragt die Kommission mit 8 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Massnahmen im Bereich der Mikrotransaktionen zu streichen und damit der Fassung des Bundesrates zu folgen. In ihren Augen sollten solche Transaktionen nicht in diesem Gesetz geregelt werden.

Mit 8 zu 4 Stimmen spricht sich die Kommission für die in Artikel 27a vorgesehenen Massnahmen und die Rolle des Bundes zur Förderung der Medienkompetenz und Prävention aus. Sie betont, dass es sich dabei um eine wichtige Bestimmung handelt, die das neue Gesetz vervollständigt, indem sie dem Bund die Möglichkeit gibt, die Arbeit der Kantone zu unterstützen. Eine Minderheit möchte eine klare Kompetenzabgrenzung zwischen Bund und Kantonen und beantragt deshalb, die vom Nationalrat eingeführten Massnahmen zu streichen.

Zu guter Letzt beantragt eine Minderheit, die Bestimmungen von Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe a Punkt 2 zu streichen, mit denen namentlich verhindert werden soll, dass Minderjährige in Begleitung einer Person, die beinahe das gleiche Alter hat wie sie, Zugang zu Inhalten erhalten, für die sie das erforderliche Mindestalter noch nicht haben (Beschluss mit 7 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung gefasst). In Bezug auf die Teilnahme an Videospielturnieren (Art. 7 Abs. 2 Bst. b) beantragt die Kommission, die vom Nationalrat eingeführte Bestimmung zu streichen, wonach eine begleitete minderjährige Person das für die Teilnahme erforderliche Mindestalter um höchstens zwei Jahre unterschreiten darf (mit 8 zu 4 Stimmen).

In der Gesamtabstimmung hat die Kommission den Gesetzesentwurf mit 10 zu 2 Stimmen angenommen.

Assoziierung an Horizon Europe:

Die Kommission hat den Austausch mit dem Vorsteher des WBF, Bundesrat Guy Parmelin, zur Problematik der Nicht-Assoziierung der Schweiz an das Horizon-Paket 2021-2027 fortgesetzt. Sie unterhielt sich auch mit Botschafter Franzen, Chef der Abteilung Europa im Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA), zu den Sondierungsgesprächen mit der EU zur Weiterführung des bilateralen Wegs.

Die Kommission ist sehr besorgt, dass nach wie vor die EU nicht bereit ist, auf Verhandlungen für eine Assoziierung einzutreten. Sie interessierte sich überdies für die geplante Finanzierung der Übergangs- und Ergänzungsmassnahmen sowie für deren Konnex zu den aktuellen BFI-Instrumenten. Die Kommission bekräftigte den Wunsch, die Finanzierung dieser Massnahmen rasch voranzutreiben. Damit kann Klarheit und Sicherheit für den Forschungs- und Wissensstandort Schweiz geschaffen werden.

Die Geschichte der Frauen und der Gleichstellung in der Schweiz soll sichtbarer werden

Die Kommission hat eine Motion zur Sichtbarkeit der Geschichte der Frauen in der Schweiz und der Aussicht auf ein nationales Frauenmuseum vorberaten (19.3627). Sie anerkennt die Bedeutung der Aufarbeitung der Geschichte der Frauen in der Schweiz und diskutierte über die mögliche Umsetzung dieser Motion, da ein nationales Frauenmuseum eine Revision des Museums- und Sammlungsgesetzes zur Folge hätte. Einstimmig beantragt die Kommission eine Änderung des Motionstextes. Die Kommission will den Bundesrat beauftragen, ein Konzept für ein sogenanntes Netzwerk von Dritten zu entwickeln und dessen Finanzierung in der nächsten Kulturbotschaft vorzusehen. Als Netzwerke Dritter gelten Zusammenschlüsse von Institutionen ausserhalb der Bundesverwaltung, die sich im Verbund für die Bewahrung, Erschliessung oder Vermittlung des kulturellen Erbes einsetzen. Der Auftrag an ein solches Netzwerk erlaube nach Ansicht der Kommission, die bereits vorhandenen Kompetenzen zusammenzubringen und eine Kooperation der bestehenden Institutionen in allen Landesteilen nachhaltig zu fördern. Mit dieser Lösung würde der Geschichte der kulturellen und sozialen Gleichstellung zwischen Mann und Frau in einem breiteren Rahmen Rechnung getragen. Sie liesse gegenüber der ursprünglichen Motion mehr Spielraum für eine zeitgenössische, kontextbezogene Darstellung der Thematik zu.

Elektronische Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben

Die Kommission hat ihre Arbeiten am Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben aufgenommen (22.022 s). Nach der Anhörung des Präsidenten der Konferenz der Kantonsregierungen, Regierungsrat Christian Rathgeb, hat die Kommission einstimmig beschlossen, auf die Vorlage einzutreten. Mit dieser soll die elektronische Abwicklung der Geschäftsprozesse des Bundes gefördert werden. Ausserdem schafft sie die Rechtsgrundlage für eine wirkungsvolle digitale Transformation der Bundesverwaltung sowie für die Zusammenarbeit zwischen Behörden verschiedener Gemeinwesen und Dritten auf dem Gebiet des E-Government. Die Vorlage ist ein wesentliches Element der von Bund und Kantonen getragenen «Digitalen Verwaltung Schweiz». Die WBK-S wird die Detailberatung an der kommenden Maisitzung durchführen.

Auch WBK-S möchte die kantonale französischsprachige Schule in Bern (ECLF) unterstützen

Die WBK-S hat die Vorlage zur Revision des Bundesgesetzes über Beiträge für die kantonale französischsprachige Schule in Bern (21.068) gutgeheissen. Der Beschluss zuhanden des Ständerates fiel ohne Gegenstimme (10 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung). Die Revision zielt in erster Linie darauf ab, die Übereinstimmung mit den heutigen subventionsrechtlichen Vorschriften zu gewährleisten. Damit leistet der Bund dem Kanton Bern als Träger der «école cantonale de langue française à Berne» (ECLF) jährlich rund 1 Million Franken zur Deckung der Betriebskosten. Teile der Kommission äusserten sich im Grundsatz kritisch zu diesem historisch gewachsenen Konstrukt, nicht zuletzt aus Gründen der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen im Schulwesen.

Jagdtrophäen von gefährdeten Tierarten

Die Kommission beantragt mit 8 zu 4 Stimmen, die Motion 19.3263 abzulehnen, wonach für Jagdtrophäen von Tierarten, die in den Anhängen I bis III des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (CITES) aufgeführt sind, ein Ein- und Durchfuhrverbot verhängt werden soll.

Die Kommission ist wie der Bundesrat der Meinung, dass die auf internationaler Ebene getroffenen Massnahmen wirksamer für die Erhaltung gefährdeter Arten sind als ein einseitiges Verbot. Sie weist zudem darauf hin, dass es in der Schweiz bereits zahlreiche Massnahmen zur Kontrolle der Ein- oder Durchfuhr von Jagdtrophäen aller im CITES-Übereinkommen aufgeführter Tierarten gibt. Die Minderheit ist der Meinung, dass mit der Annahme der Motion dem Erhalt gefährdeter Arten besser Rechnung getragen werden kann.

Das CITES-Übereinkommen, das von 182 Staaten und der EU unterzeichnet wurde, gewährleistet die Erhaltung und die nachhaltige Nutzung der in seinen Anhängen aufgeführten Tier- und Pflanzenpopulationen. Die Schweiz ist Mitglied und Depositarstaat dieses Übereinkommens.

WBK-S spricht sich gegen Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte aus

Die Kommission hat sich mit einem allfälligen Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte befasst. Sie beantragt mit 8 zu 4 Stimmen, die von Nationalrat Aebischer eingereichte Motion 19.4425 abzulehnen, und folgt damit dem Antrag des Bundesrates. Sie ist der Auffassung, dass das Motionsanliegen durch einen besseren Vollzug der geltenden Verordnung und eine verstärkte Konsumenteninformation erfüllt werden kann. Zudem würde in den Augen der Kommission ein Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte gegen die Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) verstossen. Die Minderheit hingegen ist der Meinung, dass sich Gewinnungsarten, die ganz offenkundig mit dem Tierwohl unvereinbar sind, nur mit einem solchen Verbot unterbinden lassen, weshalb sie die Annahme der Motion beantragt. Im gleichen Sinne hat die Kommission mit 8 zu 4 Stimmen auch die Petition 21.2021, die dasselbe Anliegen verfolgt, abgelehnt. Die Kommission erwartet von der Branche, dass Lücken im Vollzug der heutigen Pelzdeklarationsverordnung rasch geschlossen werden.

Kein Schwanzcoupieren bei Schafen ohne Betäubung

Die Kommission empfiehlt mit 10 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung die Motion 21.3403 zur Annahme. Aktuell ist das Kürzen des Schwanzes bei Lämmern bis zum Alter von sieben Tagen ohne Schmerzausschaltung erlaubt. Mittels Änderung der Tierschutzverordnung soll dies nun verboten werden. Es sei davon auszugehen, dass bereits Jungtiere schmerzempfindlich seien, sodass eine Pflicht zur Betäubung angezeigt sei.

Deklaration von Reptilienleder

Die Kommission hat sich im Rahmen der Beratung der Motion 19.3200 auch mit der Deklaration von Reptilienleder und dessen Produkten befasst. Da sie über alle erforderlichen Informationen verfügen möchte, will sie die laufenden Arbeiten des Bundesrats abwarten, bevor sie über das Geschäft befindet. Aus diesem Grund hat sie beschlossen, die Behandlung der Motion zu sistieren.

Die Kommission hat am 7./8. April 2022 unter dem Vorsitz von Ständerat Benedikt Würth (M-E, SG) und teilweise im Beisein von Bundesrat Guy Parmelin, Vorsteher WBF, und Bundesrat Alain Berset, Vorsteher EDI, in Bern getagt. in Bern getagt.