Nachdem die Kommission im Oktober die Landwirtschaftsdirektorenkonferenz angehört hatte, ist sie an ihrer heutigen Sitzung nach einer intensiven Debatte rund um die aktuellen Bedingungen von der Forschung bis zum Inverkehrbringen von GVO mit 11 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen auf die Vorlage eingetreten. Die Verlängerung des Moratoriums für Organismen, denen transgenes Erbmaterial eingefügt wurde, ist in der Kommission unbestritten. Auseinander gehen die Meinungen bei Züchtungsverfahren mit Genom-Editierungsmethoden (etwa die CRISPR/Cas-Methode): Eine knappe Mehrheit möchte Organismen, die mittels dieser Methoden verändert wurden, vom Moratorium ausnehmen. Eine Minderheit möchte diese weiterhin unters Moratorium stellen. Zudem möchte die Kommission den Bundesrat damit beauftragen, dem Parlament einen Bericht vorzulegen über Möglichkeiten, Züchtungsverfahren mit Genom-Editierungsmethoden vom Moratorium auszunehmen (Postulat 21.4345).
Bekämpfung von Kinderarmut: WBK-S erachtet die aktuellen gesetzlichen Grundlagen als genügend
Die WBK-S hat mit 7 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen, der parlamentarischen Initiative 20.454 von NR Valérie Piller Carrard (SP, FR) keine Folge zu geben. Sie teilt zwar im Grundsatz das Anliegen der Initiative: Gerade die Corona-Pandemie habe die sozioökonomischen Ungleichheiten zu Tage gefördert; Kinder seien dabei besonders stark von Armut betroffen. Sie erachtet aber die gesetzlichen Grundlagen zur Armutsbekämpfung als genügend und möchte nicht in das heute bestehende System der sozialen Sicherheit eingreifen. Sie verweist zudem auf die bestehenden kantonalen Lösungen sowie auf die laufenden Massnahmen im Rahmen der Nationalen Plattform gegen Armut 2019–2024. Die WBK-N wird im nächsten Jahr beschliessen müssen, ob sie an ihrem Entscheid festhält oder nicht.
Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele: WBK-S verlangt weitere Klärungen
Die Kommission hat mit 10 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung Eintreten auf das neue Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele (20.069) beschlossen. Zweck des Bundesgesetzes ist es, Minderjährige mit schweizweit einheitlichen Standards vor Inhalten in Filmen und Videospielen zu schützen, die ihre körperliche, geistige, psychische, sittliche oder soziale Entwicklung gefährden können. Dabei sollen Anbieterinnen von Filmen und Videospielen sowie Anbieterinnen von Streamingdiensten zu Altersklassifizierungen sowie zur Alterskennzeichnung, zur Angabe von Inhaltsdeskriptoren und zur Alterskontrolle verpflichtet werden.
Die Mehrheit ist jedoch nicht von der Regelungsdichte der bundesrätlichen Vorlage überzeugt und verweist dabei auf die beiden betroffenen Branchen (Anbieterinnen von Streamingdiensten und Videospielen), die sich teilweise selbstdefinierten Regeln zum Jugendschutz unterworfen haben. Sie hat deshalb die Verwaltung damit beauftragt, der Kommission konzeptuelle Änderungsvorschläge zu unterbreiten, um das Gesetz zu entschlacken.
Kommission begleitet weiterhin das Dossier Horizon Europe
Die Kommission hat – nach der Aussprache mit dem Bundespräsidenten von Ende Oktober – an der heutigen Sitzung die Diskussion zur europäischen Forschungszusammenarbeit erneut aufgenommen und beschlossen, die vom Bundesrat gesteuerte Politik engmaschig zu begleiten. In diesem Sinne wird sie beim Bundesrat vorstellig werden.
Die Kommission hat am 16. November 2021 unter dem Vorsitz von Ständerat Hannes Germann (SVP, SH) und teilweise im Beisein von Bundesrätin Simonetta Sommaruga, Vorsteherin UVEK, und Bundesrat Alain Berset, Vorsteher EDI, in Bern getagt.